Hallo Timo,
sorry für die späte Rückmeldung.
In meinem Mietvertrag steht, dass eine Abrechnung lt. Heizkostenverordnung erfolgen soll. Der Vermieter gibt keinen Gesamtverbrauch fürs Haus an, sondern nur meinen (14730 KWh). Belege habe ich noch nicht eingefordert. Die Wohnungen wurden 2015 alle bewohnt (2 Personen EG, 1 Person OG, 1 Person DG). Die Heizungsanlage ist sozusagen neu (Sept. 2014), denn da hat der VM von Öl auf Gas umgestellt. Die Zähler sind geblieben: Es gibt 3 Zähler an der Heizung (2 Sensus Pollucom E und ein Allmess-Gerät - so es ein Wärmemengenzähler ist).
Neben dieser kuriosen Abrechnung habe ich jetzt auch Probleme mit der Wasserabrechnung: Es gibt 2 Hauptzähler fürs Haus. Einer fürs EG, einer fürs OG und DG, fürs DG gibt es einen Unterzähler (habe ich jetzt erst gesehen). Im Übergabeprotokoll steht bei mir der falsche Zähler, nämlich der fürs EG. Somit kenne ich den Stand bei Einzug nicht - weder für mich noch für den Unterzähler der DG-Wohnung. Zudem habe ich festgestellt, dass ein Wasserrohr von dieser Wasseruhr nach draußen in den Garten der EG-Wohnung führt. Ich bin platt, denn diese Kosten übernehme ich ja alleine, da mein VM sicher alles, was über diese Wasseruhr läuft, abzüglich DG-Unterzähler, auf mich abwälzen wird.
Der Mann (=VM) ist ein glatter Betrüger und mit der Heizung auch. Ich kann mit den Zählerständen von der Pollucom E und Allmess nix anfangen. Ich sehe zwar den Stichtagsverbrauch, auch den Verbrauch in der Stunde etc., doch wie sehe ich den Zählerstand z.B. zum 31.12.14? Ich habe schon mehrfach die Betriebsanleitungen der Geräte durchgelesen, doch was nützt es, wenn man nicht weiß, ob auch hier die DG-Wohnung mit an dem Zähler hängt und er rechnet auch hier doppelt ab. Schau mal die Fotos - eines mit den drei Zählern, von denen ich davon ausgehe, dass es drei Wärmemengenzähler sind. Und wie weiß ich jetzt, ob sie geeicht sind?
Grüße und vielen Dank. Behrga