Beiträge von Behrga

    Am 22.5. hat der Vermieter das Schreiben meiner Rechtsanwältin erhalten, am 24.5. abends als ich von der Arbeit nach Hause kam, war der Außenanschluss (der boden-nah, also schon recht versteckt war) abmontiert.

    Ich nenne das "zweifelsfrei"! Es kann ja sein, dass der Vermieter das nicht wusste und den Mieter gefragt hat, ob er Wasser von dieser Wasseruhr nutzt und der Mieter wiederum den Anschluss flott beseitigt hat. Das weiß ich natürlich nicht. Somit ist für mich offen, wer hier welche Rolle spielt.

    Ich habe herausgefunden, dass der Mieter der EG-Wohnung (ich OG) einen Außen-Wasseranschluss hat, der über meine Wasseruhr (ist im Keller installiert) läuft. Er bewässert seinen Garten damit. An einem Nachmittag z.B. hatte er 463 Liter verbraucht als ich nicht da war. Mein Rechtsanwältin vom Mieterbund hat den Vermieter angeschrieben und es so formuliert "...geht meine Mandantin davon aus, dass es einen weiteren Verbraucher an ihrer Wasseruhr gibt."

    Zwei Tage, nachdem das Schreiben den Vermieter erreicht hat, hat der Mieter der EG-Wohnung den Wasseranschluss abgeklemmt und Grün-Abfall auf die Stelle geworfen. Ich habe Fotos und einen Zeugen. Der Vermieter geht darauf nicht ein und will die NK-Abrechnung nochmal prüfen. Meine NK-Nachzahlung 2015 hat er mir wieder zurück gezahlt.

    Meine Fragen:
    - In einem solchen Fall kann ich doch auch noch die 2014er NK-Abrechnung anfechten, oder?
    - Kann ich Anzeige wegen Betrugs erstatten? Müsste ich dann Anzeige gegen Unbekannt erstatten (um genau zu ermitteln, wer jetzt derjenige ist, der einen finanziellen Vorteil davon hat) oder nur gegen einen (Vermieter oder EG-Mieter) oder ginge auch gegen beide?

    Meine Rechtsanwältin ist in dieser Sache leider und für mich unbegreiflicherweise sehr zurückhaltend; sie will abwarten und das kann bis Jahresende dauern und wer weiß, ob die "Herrschaften" bis dahin nicht die kpl. Wasserleitung entfernen und dann wäre mein wichtigster Beweis weg.

    Vielen Dank.
    Behrga

    Hallo Timo,

    sorry für die späte Rückmeldung.

    In meinem Mietvertrag steht, dass eine Abrechnung lt. Heizkostenverordnung erfolgen soll. Der Vermieter gibt keinen Gesamtverbrauch fürs Haus an, sondern nur meinen (14730 KWh). Belege habe ich noch nicht eingefordert. Die Wohnungen wurden 2015 alle bewohnt (2 Personen EG, 1 Person OG, 1 Person DG). Die Heizungsanlage ist sozusagen neu (Sept. 2014), denn da hat der VM von Öl auf Gas umgestellt. Die Zähler sind geblieben: Es gibt 3 Zähler an der Heizung (2 Sensus Pollucom E und ein Allmess-Gerät - so es ein Wärmemengenzähler ist).

    Neben dieser kuriosen Abrechnung habe ich jetzt auch Probleme mit der Wasserabrechnung: Es gibt 2 Hauptzähler fürs Haus. Einer fürs EG, einer fürs OG und DG, fürs DG gibt es einen Unterzähler (habe ich jetzt erst gesehen). Im Übergabeprotokoll steht bei mir der falsche Zähler, nämlich der fürs EG. Somit kenne ich den Stand bei Einzug nicht - weder für mich noch für den Unterzähler der DG-Wohnung. Zudem habe ich festgestellt, dass ein Wasserrohr von dieser Wasseruhr nach draußen in den Garten der EG-Wohnung führt. Ich bin platt, denn diese Kosten übernehme ich ja alleine, da mein VM sicher alles, was über diese Wasseruhr läuft, abzüglich DG-Unterzähler, auf mich abwälzen wird.

    Der Mann (=VM) ist ein glatter Betrüger und mit der Heizung auch. Ich kann mit den Zählerständen von der Pollucom E und Allmess nix anfangen. Ich sehe zwar den Stichtagsverbrauch, auch den Verbrauch in der Stunde etc., doch wie sehe ich den Zählerstand z.B. zum 31.12.14? Ich habe schon mehrfach die Betriebsanleitungen der Geräte durchgelesen, doch was nützt es, wenn man nicht weiß, ob auch hier die DG-Wohnung mit an dem Zähler hängt und er rechnet auch hier doppelt ab. Schau mal die Fotos - eines mit den drei Zählern, von denen ich davon ausgehe, dass es drei Wärmemengenzähler sind. Und wie weiß ich jetzt, ob sie geeicht sind?

    Grüße und vielen Dank. Behrga

    Hallo zusammen,

    ich habe die Betriebskostenabrechnung 2015 erhalten und soll natürlich nachzahlen.

    Kurios ist dabei, dass ich 2/3 der Heizkosten für das komplette Haus zahlen soll (also 1.000€ von 1.500€). Das Haus ist ein 3-Parteien Haus mit zwei gleich großen Wohnungen (EG und meine 1. OG) und eine kleinere Wohnung (DG).

    Der Vermieter beruft sich auf den gemessenen Verbrauch. Da war ich dann mal im Heizungskeller und habe gesehen, dass es Wärmemengenzähler gibt - zwei von einer Firma, ein dritter von einer anderen Firma. Ich kenne die Zählerstände alt und neu überhaupt nicht, der Vermieter kann jetzt behaupten, was er will und sagen, dass ich tatsächlich so viel verbraucht habe. 2014 hatte ich 550€ Heizkosten und 2015 habe ich auch nicht anders geheizt als davor. Geht so was? Was kann ich denn jetzt machen?

    Vielen Dank, Behrga