Wenn der Vermieter sagt, es erhöht sich nach 2 Jahren und ich zum 01.02.2017 einziehe, müsste da nicht überall in den Jahren der 01.02. und nicht beginnend ab 01.01. stehen? Sonst erhöht es sich ja schon nach 1 Jahr und 11 Mon.
Dass die erste Staffel kürzer ist als die anderen, ist in diesem Fall nicht unzulässig: bei einer Staffelmiete muss die Miethöhe ein Jahr unverändert bleiben. Es liegt jetzt nur an Dir, ob Du unterschreibst oder nicht, zwingen kannst Du hierbei den Vermieter zu nix.
Habe ihn gerade gefragt, er meinte nein das ist so richtig, das beginnt zum Anfang des Jahres.
Wenn ihm das lieber ist, dass die Miete sich mit einem Jahreswechsel erhöht, ist das nicht unzulässig.
Dann sag ich, was ist, wenn jemand erst im Mai einzieht? Er sagt ja, dann erhöht sich das bei ihm eben schon nach 1 1/2 Jahren.
So ist's (1 Jahr unverändert ist auch hier eingehalten) - außerdem ist die Frage, was in einem theoretischen anderen Fall wäre, hier für Deinen künftigen Vertrag völlig ohne Belang.