Hallo und vielen Dank für die Reaktionen.
Ergänzend möchte ich sagen:
- die Hausreinigung wurde auch schon die letzten Jahre von einem Dienstleister erledigt, dieser hat die Arbeiten nicht weniger schlecht erledigt, als der aktuell beauftragte Dienstleister.
- Winterdienst und Gartenpflege hat der Mieter im Erdgeschoss freiwillig und unter Absprache mit der Vermieterin übernommen, dies wurde uns auch bei Einzug so mitgeteilt.
Aufgrund von Spiegelstrich 1 stellt sich mir eben die Frage: Ist es gerechtfertigt, den Dienstleister zu wechseln? Wie gesagt, Kosten sind um 60 % gestiegen bei fast gleichen Leistungskatalog. Könnte der Vergleich dieser beiden schon als Verstoß gegen die Wirtschaftlichkeit gewertet werden?
Zum zweiten Spiegelstrich: Im Mietvertrag sind bei den umlagefähigen Nebenkosten (Auflistung) die Punkte "Winterdienst" und "Gartenpflege" NICHT angekreuzt. Handschriftlich hat die Vermieterin bei Vertragsabschluss hinzugefügt: "Muss vom Mieter übernommen werden". Der Mietvertrag enthält leider die Klausel, dass neu entstehende Nebenkosten umgelegt werden dürfen.
In Urteilen und anderen Foren habe ich folgende Informationen gefunden:
- Nebenkosten müssen begründet werden, wenn diese um mehr als 10 % ansteigen
- Die Angekreuzten Nebenkosten spiegeln den Willen (Ausschlaggebend bei Verträgen) des Vermieters, nicht die Öffnungsklausel
- Betriebskostenspiegel kann als Anhaltspunkt, jedoch nicht als Beweis angeführt werden.
- Der Vermieter hat auf ein angemessenes (m.E. nicht eingehalten) Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten
- Der Vermieter hat im Sinne der Mieter zu handeln (Jeder pflegt seinen Garten selbst, bzw noch immer der Erdgeschoss-Mieter. Hausreinigung (3-Parteien-Haus) wollen die Mietparteien selbst erledigen, die Vermieterin weiß das auch.
- Die Summe könnte für eine kleine Wohneinheit unangemessen hoch sein.
In welcher Welt dürfen die Gerätemieten (Heizung) auf die Nebenkosten umgelegt werden? Die Miete wurde aufgrund der neuen Heizungsanlage bereits erhöht. Hier habe ich von Vermietern eben die Info erhalten, dass Mieterhöhung ok, Nebenkostenerhöhung aber tabu ist. Ergänzend muss ich sagen, dass die Heizung sehr oft ausgefallen ist. Es handelt sich also eher um eine Instandsetzungsmaßnahme, welche auch nicht wirklich professionell durchgeführt wurde (habe bspw. letzten Herbst selbst Wasser in die Heizung gefüllt (nicht in unsere Heizkörper, sondern in die zentrale Anlage).
Um Einsichtnahme in die Belege habe ich bereits gebeten, dennoch danke für den Hinweis.
Nochmal, danke für eure Mühe!