Beiträge von Volker89

    Hallo Native82,

    danke für den Push, aber: Themaverfehlung!

    Die Vermieterin wurde mehrfach über die defekte Anlage informiert, passiert ist nichts. Wenn ich berufstätig bin und die Frau mit Kind zuhause in der kalten Bude sitzt ist zudem Eile geboten.

    Keine Sorge: Die Maßnahme wurde im Beisein von einem jahrzehntelang selbständigen Heizungsbaumeister durchgeführt, die Gefahr, dass das Haus in die Luft fliegt war also verhältnismäßig gering. Zudem würde es vermutlich den Wert steigern, wenn das der Fall wäre ;)

    Hallo und vielen Dank für die Reaktionen.

    Ergänzend möchte ich sagen:

    - die Hausreinigung wurde auch schon die letzten Jahre von einem Dienstleister erledigt, dieser hat die Arbeiten nicht weniger schlecht erledigt, als der aktuell beauftragte Dienstleister.
    - Winterdienst und Gartenpflege hat der Mieter im Erdgeschoss freiwillig und unter Absprache mit der Vermieterin übernommen, dies wurde uns auch bei Einzug so mitgeteilt.

    Aufgrund von Spiegelstrich 1 stellt sich mir eben die Frage: Ist es gerechtfertigt, den Dienstleister zu wechseln? Wie gesagt, Kosten sind um 60 % gestiegen bei fast gleichen Leistungskatalog. Könnte der Vergleich dieser beiden schon als Verstoß gegen die Wirtschaftlichkeit gewertet werden?

    Zum zweiten Spiegelstrich: Im Mietvertrag sind bei den umlagefähigen Nebenkosten (Auflistung) die Punkte "Winterdienst" und "Gartenpflege" NICHT angekreuzt. Handschriftlich hat die Vermieterin bei Vertragsabschluss hinzugefügt: "Muss vom Mieter übernommen werden". Der Mietvertrag enthält leider die Klausel, dass neu entstehende Nebenkosten umgelegt werden dürfen.

    In Urteilen und anderen Foren habe ich folgende Informationen gefunden:
    - Nebenkosten müssen begründet werden, wenn diese um mehr als 10 % ansteigen
    - Die Angekreuzten Nebenkosten spiegeln den Willen (Ausschlaggebend bei Verträgen) des Vermieters, nicht die Öffnungsklausel
    - Betriebskostenspiegel kann als Anhaltspunkt, jedoch nicht als Beweis angeführt werden.
    - Der Vermieter hat auf ein angemessenes (m.E. nicht eingehalten) Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten
    - Der Vermieter hat im Sinne der Mieter zu handeln (Jeder pflegt seinen Garten selbst, bzw noch immer der Erdgeschoss-Mieter. Hausreinigung (3-Parteien-Haus) wollen die Mietparteien selbst erledigen, die Vermieterin weiß das auch.
    - Die Summe könnte für eine kleine Wohneinheit unangemessen hoch sein.

    In welcher Welt dürfen die Gerätemieten (Heizung) auf die Nebenkosten umgelegt werden? Die Miete wurde aufgrund der neuen Heizungsanlage bereits erhöht. Hier habe ich von Vermietern eben die Info erhalten, dass Mieterhöhung ok, Nebenkostenerhöhung aber tabu ist. Ergänzend muss ich sagen, dass die Heizung sehr oft ausgefallen ist. Es handelt sich also eher um eine Instandsetzungsmaßnahme, welche auch nicht wirklich professionell durchgeführt wurde (habe bspw. letzten Herbst selbst Wasser in die Heizung gefüllt (nicht in unsere Heizkörper, sondern in die zentrale Anlage).

    Um Einsichtnahme in die Belege habe ich bereits gebeten, dennoch danke für den Hinweis.

    Nochmal, danke für eure Mühe! :)

    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    - Mietvertrag besteht seit 08/2013 ("Schneeräumdienst /Gartenpflege muss selbst übernommen werden"),
    allerdings ist eine Öffnungsklausel für neue, weitere Betriebskosten im Mietvertrag enthalten.
    - Mitte 2014: Ankündigung neue Firma Hausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege ab 01/2015 mit dem Hinweis, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot gewahrt ist.

    Für Hausreinigung, Winterdienst und Gartenpflege fallen für das ganze Jahr 2015 3000 Euro (1000 Euro pro Mietpartei) an, das sind ca. 40 % aller abgerechneten Nebenkosten.

    In 2014 waren das noch 1450 Euro (480 Euro pro Mietpartei).

    Die Firma ist in der Woche ca. 30 Minuten im Einsatz, max. 2h30 Minuten im Monat.

    Für Hausreinigung liegt eine Steigerung von ca. 60 % vor, für Winterdienst von ca. 370 %.

    Kann man doch noch von Wirtschaftlichkeit im Sinne des Mietrechts reden?
    Ist das ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis im Sinne des Mietrechts?
    Ist die extreme Kostensteigerung im Vergleich zum Vorjahr einfach so hinzunehmen?

    PS. Die Vermieterin ist ca. 90 Jahre und scheint im allgemeinen zu denken, dass sie tun und lassen kann was sie will, sie hat schlicht und einfach den Überblick verloren.

    Bsp: Sie rechnet zudem Müll für 3 Personen ab (wir sind zu 2t.); Berechnet Gerätemiete für die Heizung (Modernisierung); Denkt, Schimmel oder total abgenutztes Parkett rechtfertigt Mieterhöhungen; usw.

    Ich bedanke mich schon jetzt für Kommentare zu meinen 3 og. Fragen.

    Viele Grüße aus Bayern.