Beiträge von Leland Gaunt

    Das Verbot der Gewerblichen Nutzung wird auf eine entsprechende baurechtliche Regelung der Gebietskörperschaft zurückzuführen sein. Deshalb hier wohl auch die Information der Gebietskörperschaft an den Vermieter (mutmaßlicher Eigentümer) um diesen ungenehmigten Zustand zu beenden. Insbesondere in der Thematik um die Zweckentfremdung von Wohnraum herrscht derzeit eine rege (mediale) Diskussion. Zumeist geht es dabei im die Nutzung von Wohnungen als FeWo, Anwaltskanzleien, Arztpraxen, Hausverwaltungen, Versicherungsagenturen usw..

    Der wissentliche und vorsätzliche Verstoß gegen den Mietvertrag in dieser Intensität eignet sich durchaus für eine erfolgreiche Kündigung des Mietverhältnisses und ggf. eine entsprechende Zwangsräumung. Solche Aktionen spiegeln sich auch in Bonitätsauskünften, was Gewerbetreibenden nicht gleichgültig sein sollte.

    Eventuelle Pflichtversäumnisse haben damit erst mal nichts zu tun. Wurde der Vermieter vom vorgebrachten Mangel informiert? Besteht sonst wie positive Kenntnis davon, dass der VM Kenntnis vom Mangel hat? Dieser Punkt heilt maximal die Nichtzahlung der vereinbarten Miete (in voller Höhe) aus gerechtfertigter Mietminderung. Die Kündigungsgründe negiert dies nicht.

    ...Damals scheint man keine Grundierungen gekannt zu haben....

    stimmt. Die kamen auch erst in den 70ern und 80ern im Westen auf. Bis dahin wurde auch dort wie im Osten bis zur Wende (und auch noch die ersten Jahre danach) einfach vorgekleistert. Da man den Tapetenkleister nicht immer und in der gewünschten Menge bekam war man da erfindungsreich. Bei den Plattenbauten kommen da nun einmal die Wand aus Beton, Mangel an Material, wollten doch nicht selten mehrere Dutzend Familien gleichzeitig in einem Haus und häufiger quasi das gesamte Viertel gleichseitig tapezieren und dann auch noch zu meist Laien als Heimwerker mangels Alternative zusammen.

    Weil die so verklebten Tapeten dann entweder gleich von der Wand fielen oder halt für die Ewigkeit damit verschweißt waren wurde gerne und Häufig über tapeziert. Die dickeren Schichten bekam man dann auch wieder einfacher ab. Die untergeklebte Zeitung sollte genauso wie das vorkleistern den Untergrund vereinheitlichen, sowohl von der Saugkraft her. wie auch in der Ebenheit/Glätte. Dies wurde auch im Westen so gehandhabt, habe zumindest in den 90ern und 2000ern in etlichen Wohnungen so diverse Zeitungen vorgefunden. Ist oft nicht uninteressant - von alten Fußballspielen, Staatsbesuchen usw..

    Nein, verchromtes Messing. Theoretisch schuldet der Vermieter ja nur eine funktionierende Armatur. Muss ja nicht immer Grohe oder Ideal Standard sein.

    Ich nutze privat nur die Billig-Armaturen. Wie mein Sani-Handwerker damals schon sagte: "Es muss ja nur Wasser rauskommen".

    für die wirtschaftliche Vermietung haben sich die Großhändler-Hausmarke-Armaturen bewährt. Hersteller sind durchaus bekannte Markenhersteller, u.a. auch Grohe. Hier findet man auch gerne die Modelle der Vorjahrzehnte genau dieser Hersteller, wenn man mal im Bestand ergänzen muss. Gerade bei mehreren Waschplätzen - gerade auch im Behördenbereich oder z.B. in Schulen.

    Über den Großhändler habe ich eine entsprechende Produktgarantie, habe eine angemessene Qualität und bin preislich bei den günstigen Baumarktprodukten. Ich verwende die privat, in der Wohnungsvermietung und im Gewerbebereich seit guten 20 Jahren und nie Probleme mit gehabt. Mit den billigsten Baumarktdingern haben wir durchaus häufiger zu tun. Gern Freitagnachmittag oder am WE im Notdienst. Aber bei denen kommt wenigstens von Anfang an keiner auf die Schnapsidee Kartusche wechseln - außer man will Beträge maximal ausreizen und Spezialsupersondermieter ärgern.

    Du unterschätzt den DDR-Tapetenleim, bzw. die damals verwendete Leimfarbe.

    Ich hatte damals auch das Vergnügen damit. Ich habe für einen einzelnen Raum einen ganzen Tag benötigt.

    Da ich gerade eine Praxis mit ~160m², Baujahr 1954 und überwiegend DDR-Tapetenuntergrund saniert habe...
    Also die alten Tapeten werden sicher mal wieder modern, von den Einzellern über die Holzdekor bis zu den Ziegelsteinmustern...

    Ich hab von dem alten Tapetenleim übrigens noch was zu liegen, passiert halt wenn man die Handwerkertruppe einer alten DDR-Wohnungsverwaltung übernimmt.

    Warmes, kein heißes, Wasser am Vorabend mit Quast drauf und wirken lassen hilft übrigens ungemein.

    ... oder es gibt auch einen "BH-Träger" unter den Mietern.
    ...

    das muss es noch nicht mal sein. Die Bügel für Lampenspots, die in die Decke eingelassen werden, ähneln nach Misshandlung durch eine Waschmaschine zum verwechseln BH-Bügeln der Größenordnung A, kann auch mal ein AA oder ein kleines B sein, je nach Hersteller. Liebe Grüße von den Handwerkern mit den großen Taschen...

    Hallo zusammen,

    Vielleicht hat jemand einen Tipp zum Thema Lärm in der Wohnung, die Situation ist nicht so ganz einfach:
    Seit einiger Zeit (etwa März) bekomme ich leider relativ viel von der Musik meines Nachbars mit. Blöderweise beginnt und endet das ganze relativ unberechenbar und oft auch nachts zwischen 0 und 3 Uhr, was mich aufweckt und nicht wieder einschlafen lässt. Der Nachbar wohnt direkt unter mir, vor allem die Bässe bekomme ich dadurch mit (und lassen sich mit Ohropax nicht kleinmachen). Das liegt daran, dass die Decken im Haus sehr dünn sind (die Wände dagegen sehr dick, so dass ich von anderen Nachbarn überhaupt nichts höre). Schon mehrmals habe ich mit ihm gesprochen und er sagte jedes Mal, dass er nur in Zimmerlautstärke hören würde. Für mich ist das schwer zu beurteilen, vielleicht stehen die Boxen ungünstig, sodass sich der Klang in die Decke fortsetzt oder so ähnlich. Ich frage mich nun

    1. Kann man in der Wohnung irgendetwas tun, um dieses Wummern der Bässe zu reduzieren, könnte zum Beispiel mit Teppichen oder ähnlichem, hat hier vielleicht jemand Erfahrungen?
    2. Was ist (für einen eventuellen Streit über den Vermieter usw.) entscheidender, die Lautstärke in seiner Wohnung oder die Lautstärke in meiner Wohnung? Ich schreibe mir meist die Sachen auf und schaue auch mittels App, wie laut es grob bei mir ist. Meist ist es zwischen 60 und 65 Dezibel (direkt wo ich schlafe).

    Ich denke, wenn sich nichts ändert, werde ich den Vermieter hinzuziehen.

    grds. erst mal bisher richtig gemacht.
    Das Protokoll zu den Störungen führst du weiter bis einer von euch beiden ausgezogen ist oder sich die Störung dauerhaft legt.

    Ja ein dicker schwerer Teppich kann etwas helfen, aber gerade Bässe sind tückisch. Wenn dein Nachbar zugänglich ist möge er bitte die gleiche Musik, bei gleicher Lautstärke mal mit verminderten Bässen spielen. Das dürfte schon sehr viel ausmachen. Und wäre eventuell eine Basis für einen nachbarschaftlichen Kompromiss. Der eine hat seine Musik, der andere seine Ruhe.

    Ansonsten Meldung an den Vermieter, gleich mit beigelegtem Protokoll inkl. Messwerten (egal wie (un)genau die sind, sie sind ein Versuch einer objektiven Darstellung), dabei die unbedingte Bereitschaft zur Zeugenaussage vor Gericht haben und bei anhaltendem Lärm insbesondere in den Ruhezeiten objektive Zeugen hinzuziehen. Dies sind z.B. die Mitarbeiter es Ordnungsamtes, Fachbereich Immissionsschutz, und in ihrer Allzuständigkeit die Polizei. Gerade zur Nachtzeit wird in den meisten Städten nur dort jemand erreichbar sein.

    Und dann wird das eine recht langwierige und nervenaufreibende Sache. Meine Kündigung eines Mieters wegen ruhestörendem Lärm zog sich insgesamt über 1,5 Jahre.

    ...Dem Mietinteressenten bringt sie eigentlich nichts, oder?...

    doch. Eine höhere Miete.
    Wogegen früher viele private Vermieter bei einem Wohnungswechsel gerne die bisherige Miethöhe eingeführt haben oder nur sehr moderat beim Wechsel aus sehr alten Mietverträgen erhöht haben nimmt man durch entsprechende Presse und Politik heute als einfache Richtlinie Mietspiegel +10% und fertig. Im Ergebnis also durchaus 1-4€ mehr pro m² (Beobachtung in Berlin) als vor der unseligen Diskussion und Einführung des Gesetzes.

    Warum das Ganze? Weil nur so lassen sich mit Verweis auf den nunmehr gestiegenen Mietspiegel auch unwirtschaftliche Bestandsmieten anpassen. Weniger Mieterschutz hat oftmals auch für die Mieter erhebliche Vorteile, weil die Vermieter es lockerer angehen können. Der starke Schutz der Mieter hat in Deutschland im Ergebnis dazu geführt, dass in Märkten mit hoher Nachfrage nach Wohnraum auch das Maximale ausgereizt wird. Dazu ist es gerade auch durch den starken Mieterschutz für viele kleine, private Vermieter unwirtschaftlicher geworden, die haben in der Folge an Fondsgesellschaften und andere professionelle Anleger verkauft, die im Durchschnitt deutlich aggressiver und renditeorientierter vorgehen.

    Ist halt wie der umgestürzte Ritter der so in der Pfütze ertrinkt, weil sein Schutz ihn am aufstehen hindert.

    Erstmal trennen: liegt eine echte Mieterhöhung vor oder eine Erhöhung/Anpassung der Pauschale für die Nebenkosten?

    Nun habe ich hier den Eindruck, dass beide Parteien keine Profis in Sachen Mietrecht sind.
    Die Formulierung lässt auf ein näheres persönliches Verhältnis schließen. Die Vertragsgestaltung mag auch darauf zurückzuführen sein.

    Für die durchschnittliche (Single-)Wohnung sind die Nebenkosten in meiner Region binnen der letzten 13 Jahre um deutlich mehr als 50€/Monat gestiegen.

    Ob eine Pauschalmiete überhaupt zulässig ist oder nicht doch die Pflicht zur Abrechnung besteht, ist auch noch fraglich.
    Mit Blick auf eventuelle Sonderkündigungsrechte, kann man sich dann überlegen welches Vorgehen hier sinnvoll ist.
    Per du und etwas laxen Formulierungen halte ich ein persönliches Gespräch für nicht die dümmste Idee. Der Eindruck kann aber täuschen.

    Nicht zwingend. In meiner aktuellen Wohnung stehen mir hier mindestens zwei Anbieter (Vodafone & Telekom) zur Verfügung.


    bietet die Telekom wirklich Kabel-Fernsehen an oder nicht vielmehr doch Fernsehen via Internet?


    Wenn dem so wäre....
    In meiner ehemaligen Firma wurde das Kabelfernsehen auch über die Betriebskosten abgerechnet.
    Kostenpunkt: 13 € im Monat.

    Wenn ich das ganze privat gebucht hätte, dann hätte ich hier 8,99 €/Monat auf den Tisch gelegt. Andere Anbieter verlangen für die "Grundversorgung" noch weniger (4,99 bei Primacom).


    Kabel Deutschland/Vodafone Mieter direkt ~10€, via HV 2,49€ monatlich.
    Telecolumbus ebenso.
    Natürlich nur die Grundversorgung, Zusatzpakete kosten extra. Hier sollte man ggf. prüfen.

    Guten Tag ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
    Am Samstag wurde mir durch die Vermieterin mitgeteilt, dass sie die Miete erhöhen müssen.
    Ich muss dazu schreiben, das ich in einem Altbau wohne und Alles veraltet ist.
    Dies kam zum Vorschein als ich schon hier drinnen gewohnt habe..


    das müssen wird sich wohl aus einer wirtschaftlichen Betrachtung der Immobilie ergeben. Alt sein ist übrigens kein Mangel. Zumindest nicht an Häusern. Bei sich selbst mag man da zu geteilter Auffassung kommen.


    Die Fenster sind 34 Jahre alt. Das teilte mir der Schreiner mit..


    ist doch vollkommen ok. Ich habe mal in einem Unternehmen gearbeitet die haben nur Türen und Fenster verkauft die mind. über 50, besser um die 100 Jahre alt sind. Übrigens zu Preisen deutlich über heutigen neuen Standardfenstern.


    Eine Schallschutzdämmung gibt es hier nicht..


    eine offensichtliche Falschaussage. Auch 1933 gab es schon Bauvorschriften die auch schon den Schallschutz mit berücksichtigt haben. Auch zielen viele Vorgaben in der Fertigung dieser Häuser klar auf den Schallschutz ab.


    Wir haben keine Steindecken.


    das macht gar nichts. Steindecken sind eher exotisch unüblich, das fällt eher als Besonderheit auf, wenn man z.B. irgendwo mal eine Preussische Kappe oder einen Gewölbekeller vorfindet. Heute werden in Wohnungsgeschossbau zumeist Stahlbetonspanndecken verbaut, zu dieser Zeit waren Holzbalkendecken üblich. Solche sind heute sicher in über 25% des Baubestandes zu finden.


    Der Schallpegel ist sehr hoch..


    Wenn ihr und eure Nachbarn soviel Krach machen dann ist das halt so.


    Das ganze Haus ist extrem hellhörig..


    Ein Frage der Wahrnehmung, Einrichtung und der Nutzung. Aber ja, das ist durchaus typisch für entsprechende Bauzeiträume. Kann man vor dem Einzug wissen, muss man sich nur mal erkundigen.


    Energie einsparung ist nicht möglich usw..


    Eine Energieeinsparung ist ganz sicher möglich. Sowohl durch bauliche Anpassung wie auch entsprechendes Nutzerverhalten. Bedeutet ggf. eventuell etwas Komfortverlust.


    Eine Modernisierung hat bis jetzt nicht stattgefunden.


    eine solche ist auch grundsätzlich nicht nötig. Die Erhöhung dient aber im Zweifelsfall schon mal dafür eine Modernisierung überhaupt in Angriff nehmen zu können, von irgendwas muss man die nämlich auch finanzieren.

    und ich frage mich warum sie eine Miterhöhung mündlich ankündigen? .


    Bloße Nettigkeit? Schafsäugigkeit? - Wäre dir eine vom Fachanwalt verfasste und mit dem Gerichtsvollzieher zugestellte Erhöhung als erste Information lieber gewesen?

    Die Wohnung hat 3 Zimmer Küche Bad und hat eine Größe von 80 qm Kaltmiete 360 €.


    Die Wohnung ist mit anderen Worten spottbillig.

    Kann mir hier Jemand weiter helfen?
    Dankeschön.


    Du dir selbst?


    [quote='1']...Schaue ich mir hier im Umkreis Wohnungen an sind diese schon erheblich besser ausgestattet und da passt scho der Kaltmietpreis 360 €

    Nette Grüße


    als Mieter hast du max. 3 Monate Kündigungsfrist. Also was hindert dich in eine Wohnung mit deinen Ausstattungswünschen zu ziehen?

    ..Grundsätzlich halte ich gar nichts davon, wenn der Vermieter die Fernsehversorgung über die Betriebskosten abrechnet. Hier bin ich als Mieter gezwungen, den Versorger des Vermieters zu nutzen.

    in den Bereichen mit Kabelfernsehen gibt es aber nur diesen einen Anbieter. Hier gibt es nur die Auswahl Sammelinkasso über den Vermieter, der so z.B. auch das Risiko der nicht zahlenden Mieter übernimmt, gegen kräftigen Rabatt für die Mieter übrigens, oder jeder Mieter bekommt seine eigene Rechnung, seinen eigenen Vertrag.

    Die GEZ, ihre Nachfolgeorganisationen usw. haben mit dem Entgelt für die Nutzung der Empfangseinrichtung (das können auch Betriebs- und Wartungskosten für eine Satelliten- bzw. Antennenanlage sein) nichts zu tun. Das ist ein extra Rechtskreis. Die "GEZ-Kosten" kannst du nur loswerden wenn du alle deine Bekannten erfolgreich motivierst alle Politiker im Wahlkreis entsprechend zu nerven, so dass diese eine Gesetzesinitiative zu dessen Abschaffung und ggf. Neuregelung des örR. durchbringen.

    man könnte auch auf die verwegene Idee kommen zu aller erst den Nachbarn zu bitten dies zu unterlassen mit dem Hinweis auf die damit verbundene Umweltverschmutzung und Belästigung. Wenn das keinen Erfolg bringt, halt entsprechende Mangelmeldung an den Vermieter. uswusf.

    Hallo,

    und woher genau weist du dass diese hier der Fall ist?

    Gruß
    BHShuber

    ich weiß, dass die pauschale Werteinschätzung der Mieter, dass wäre alles altes Zeug und eh nichts mehr wert, wenn sie es beschädigt haben, grundsätzlich falsch ist und mache hier darauf aufmerksam, dass man sich mit solcher Einschätzung nicht zufrieden geben muss, sondern ruhig den tatsächlichen Schaden nachweist, gerade weil dieser Nachweis relativ unaufwendig zu erbringen ist. Auch deutlich jüngere Parkettböden werden gebraucht gehandelt u.a. z.B. aus Schulturnhallen, Entstehung in der Nachwendezeit.
    Ich habe mal kurzzeitig für einen solchen Händler gearbeitet, öffnet etwas die Augen was so alles weggeworfen wird. Wenn du BHShuber als Verwalter also grundlegend einen Altbau sanierst lohnt es sich ggf. mit einem örtlichen Händler für histor. Baustoffe Kontakt aufzunehmen. Gute Türen aus der Gründerzeit z.B. laufen unter Goldstaub.

    Der entstandene Schaden ist also erheblich höher als ein Loch in einem Stück zukünftigen Sondermülls aus der petrochemischen Fabrik, vulgo als PVC-, Vinyl-, Laminat- oder Teppichboden bezeichnet.

    .... für einen Vollholzparkettboden wird eine Standzeit von 25 Jahren als angemessen erachtet, ...

    dabei ignorierend, dass gut gepflegte Vollholzparkettböden aus alten Häusern usw. zum Zwecke des Wiedereinbaus in neue Objekte geborgen werden, die weit über 100 Jahre alt sind. Ein Bsp. aus einem pommerschem Gutshaus stammt von 1789. Dieser Boden wurde im Jahre 2016 in einem Kreuzberger MFH im frisch saniertem "Penthouse" - vulgo ausgebautem Dachgeschoss - neu verlegt. Das Ergebnis dieses "Billigausbaues mit Gebrauchtmaterialien" war dann im Problemkiez für wenige Tage für über 2,5 Millionen € zum Kauf angeboten.

    Solche Böden werden von spezialisierten Händlern für historische Baustoffe auch für gutes Geld angekauft. Das sollte man vor leichtfertiger Entsorgung berücksichtigen. Also auch für sehr alte Böden lässt sich problemlos ein entsprechender Wert nachweisen. Der Wert dieser alten Baustoffe steht den m²-Baumarktpreisen vieler moderner Bodenbeläge in kaum etwas nach.

    Das heißt, dass die urlauten DDR-Verträge immernoch ihre Gültigkeit haben??? Klingt echt nach Finger davon lassen...

    ja, die uralten DDR-Mietverträge haben heute noch ihre Gültigkeit. Ich habe auch noch einen solchen mit bei. Ob der Persönlichkeit der Mieter leider. Sogar Mietverträge aus dem Deutschen Reich und der Weimarer Republik haben z.T. noch Gültigkeit obwohl diese dann fast(?) immer vererbt worden sind. Mein ältester Mieter wohnt seit 1928 in seiner Wohnung. Also so richtig alt sind die DDR-Verträge noch nicht mal.

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