Hallo Fruggel,
erst einmal recht vielen Dank für deine ausführlichen Antworten. Nun bin ich in etwas schlauer, was die angesprochenen Dinge angeht.
Folgendes Problem ist nun eingetreten:
Wir sind ja 4 Wohneinheiten und haben ja alle die gleiche Wohnfläche. Die besagte Nebenkostenabrechnung enthält aber diverse Fehler und Ungereimtheiten. Zum einen hat man sich beim Gesamtverteiler verrechnet und dort sind nun 1,5 m² insgesamt zu viel aufgeführt, wodurch dann am Ende ja Unstimmigkeiten bei der Umverteilung auftreten. Unsere Vorauszahlung ist ebenso falsch, hier zu viel.
Ebenso wird uns eine Heizungswartung angerechnet, die so nicht ganz stimmen kann. Inzwischen hat sich hier rausgestellt, dass dies wohl die Summe ist für die anderen 3 Wohneinheiten, welche eine andere Wartungsfirma haben, als wir. Bei uns existiert keine Rechnung, zumindest hat man diese im Moment nicht vorliegen. Wenn keine Abrechnung für die Heizungswartung für unsere Wohneinheit vorliegt, kann diese doch auch nicht abgerechnet werden oder? Und muss ich mich als Mieter nun mit dem Heizungsbauer diesbezüglich in Verbindung setzen? Denke eher nicht, bei mir wurde es durchgeführt und ich kann dies über die Prüfmarke an der Heizung beweisen. Ob der Heizungsbauer eine Rechnung gestellt hat, muss doch die Verwaltung prüfen, da diese auch den Auftrag erteilt hat.
Schornsteinfeger - hier wird nicht aufgeschlüsselt, dass die Summe wohl aufgeteilt wurde auf jährlich, obwohl die Rechnung aller 2 Jahre erfolgt. So hatte dies zumindest der vorherige Vermieter aufgezeigt.
Die Wasserkosten hatte ich ja bereits angesprochen, dass hier durch den alten Vermieter nach Verbrauch abgerechnet wurde. Hier nun Kategorie Kaltwasser/Abwasser, darunter dann Abwasserkosten, Gesamtsummer, Gesamtverteiler (wieder zu hoch) und abgerechnet nach Gesamtwohnfläche. Wieviel Wasser das letztlich überhaupt war, kann man nicht ersehen. Werde hierzu Einsicht nehmen müssen.
Nun kommts:
Meine Nachbarin ist sehr engagiert und hat nun fast tgl. mit der Verwaltung telefoniert und aufgerechnet, was alles falsch ist. Nun möchte die Verwalterin eine neue korrigierte Rechnung erstellen. Finde ich ja schon mal witzig, dass der Mieter der Verwaltung erklärt, was der zu tun hat und wie man eine Abrechnung erstellt. Was alles besprochen wurde, weiß ich leider nicht. Nun aber meine Frage: Nach der mir vorliegenden Abrechnung habe ich Guthaben und hätte 12 Monate Zeit für den Widerspruch. Wie verhält es sich, wenn nun eine korrigierte Abrechnung kommt? Wäre es ratsamer jetzt in Widerspruch zu gehen? Wenn die Abrechnung irgendwann einmal korrekt sein sollte, muss ich sie zwecks Kostenübernahme beim JC vorlegen, daher möchte ich nicht in Schwierigkeiten kommen, wenn jetzt eine neue Rechnung kommt, welche dann das Datum von den nächsten Tagen o. Wochen trägt und eine Nachzahlung fällig wäre. Dann könnte doch das Amt sagen, wäre verfristet. Wenn ich jedoch Widerspruch eingelegt habe, wäre ich doch auf der sicheren Seite oder nicht? Bin hier gerade echt unschlüssig, da es unter uns Mietern hieß, wir halten zusammen und möchten keinen Stress mit der Verwaltung/Eigentümer, aber letztlich hätte ich die Probleme, wenn ich dadurch dann auf der Rechnung hocken bleibe, weil das Amt es als verfristet ansieht. Auszahlen lassen habe ich mir nichts, da die Abrechnung nicht korrekt ist.