Beiträge von luisamd

    Danke für die Info, liebe Banane.

    Wäre es sinnvoll die Vormieterin zu kontaktieren? Ich weiß, dass der Mann meiner Vermieterin mit einer Frau durch die Wohnung spaziert ist und alle Mängel aufgenommen hat, als wir gerade gestrichen haben. Ich weiß auf jeden Fall wie sie heißt.

    Liebe Grüße

    Hallo Ihr Lieben,

    meine Vermieterin hat mir vor dem Einzug ein Übergabeprotokoll gegeben, auf welchem auch die ganzen Zählerstände vermerkt sind, mit dem Versprechen, dass die Begehung der Wohnung und die damit verbundene Aufnahme der Mängel, noch stattfinden wird. Nun ist dies schon fast zwei Jahre her und die besagte Begehung hat selbstverständlich nicht stattgefunden, da Madame angeblich keine Zeit hat.
    Nun möchte ich aus vielen Gründen bald aus der Wohnung ausziehen und habe bedenken, dass sie mir sämtliche Schäden, die von der Vormieterin (mit Kind) stammen, anhängt. Dazu zählen zerkratzte Böden, lose Fußleisten und beschädigte Türen, Waschbecken etc.
    Das Problem ist, dass dort meine Unterschrift schon drauf ist, in den Feldern für die Mängel jedoch nichts vermerkt ist.
    Ist dieses Protokoll gültig, auch wenn die zweite Mietpartei/Mitbewohner nicht mit unterschrieben hat und wie gehe ich dieses Problem am besten an?

    Ich danke euch schonmal im Voraus und wünsche einen tollen Montag :-/

    "Anlage zum Mietvertrag zwischen >Vermieterin< und >luisamd< und >Exfreund<

    Der Mieter >Exfreund< bat um vorzeitige alleinige Beendigung des Mietvertrages zum 01.01.2016. Die alleinige Freigabe aus dem Mietvertrag ist eine Kulanzentscheidung des Vermieters.
    Frau >luisamd< möchte das Mietverhältnis fortsetzen, gemeinsam mit >mitbewohner<.

    Alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag vom 08.09.2014 gehen somit ausschließlich auf Frau >luisamd< und >mitbewohner< über. Die Übernahme dieser ausschließlichen Rechte und Pflichten ist der Wunsch von Frau >luisamd< und >mitbewohner< nach dem Auszug von Herrn >exfreund< und dessen Wunsch auf einseitige Beendigung des Mietvertrages."

    Mit dem letzten Satz kann ich leben aber >exfreund< wollte ja schon viel früher raus. Dadurch dass sie sich nicht gekümmert hat, konnte er erst jetzt raus aber sie tut eben so als hätte sie das alles schon Anfang des Jahres erledigt. Somit hat ja mein Mitbewohner nicht offiziell bei mir gewohnt. Und ich darf laut Gesetz ja nicht untervermieten wenn derjenige nicht im Vertrag steht.

    Ich möchte nur wissen, ob ich diese Unterschrift, die wir dort druntergesetzt haben, widerrufen können, damit wir das Datum korrigieren lassen können (was sie sicherlich wieder nicht machen wird)

    Ganz liebe Grüße :)

    Hallo Anitari,

    vielen Dank für Deine schnelle Antwort :)

    Ist eine ziemlich lange Geschichte, ich hoffe du hast ein bisschen Zeit :)

    Im Dezember 2014 ist mein Ex-Freund von einem Tag auf den andern aus der Wohnung ausgezogen. Das habe ich der Vermieterin damals mitgeteilt und das Enizige was sie interessiert hat ist, dass sie an ihre Miete kommt. Ich hatte zu dieser Zeit einen Teilzeit-Job mit dem ich die Miete unmöglich alleine hätte bezahlen können. Das wusste sie. Ein vorzeitiger Austritt aus dem Mietvertrag war ihrer Meinung nach nicht möglich, da ich ja für mindestens zwei Jahre unterschrieben habe und sie meinte ich solle Geld von meinem Exfreund verlangen, da er ja noch mit im Mietvertrag steht. So ein Mensch bin ich aber nicht.
    Im Endeffekt musste ich an meine Ersparnisse gehen um die Miete bezahlen zu können. Ich habe in dieser Zeit ab und zu eine Studentin bei mir wohnen lassen, die mir dann zur Miete etwas dazugelegt hat. (Für Studenten war ein dauerhafter Einzug einfach zu teuer, die Wohnung ist nicht gerade die Günstigste).
    Im Juli 2015 habe ich dann einen potentiellen Mitbewohner gefunden, der dann auch gleich im August einziehen wollte. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt wieder einen richtigen Job. Beides habe ich der Vermieterin mitgeteilt, in der Hoffnung, dass dies schnell und ohne weitere Komplikationen über die Bühne geht.
    Zur selben Zeit erhielt ich Post vom Anwalt meines Ex´ mit der Aufforderung, dass ich mich kümmern solle, dass er aus dem Mietvertrag raus kommt damit ich oder die Vermieterin keine Mietansprüche gegen ihn erheben können, da er ja immernoch im Mietvertrag stand.
    Nach ewigem hin und her mit Anwalt und Nach-Gesprächen-betteln mit der Vermeiterin erfuhr ich, dass meine Vermieterin nicht gewillt ist, meinen Ex aus dem Vertrag zu lassen sozusagen als Bürgschaft falls ich die Miete nicht bezahlen kann. Er hatte sich auch mehrfach mit seinem Anwalt an sie gewandt aber sie hat einfach nicht reagiert.
    Mein "Mitbewohner" war in der Zeit aber schon in die Wohnung eingezogen (Mit Zustimmung der Vermieterin). Man bedenke: es handelt sich immernoch um das Jahr 2015.
    Nach vielen versuchten Kontaktaufnahmen via Mail und Telefon UND persönlich im Büro kam sie dann letzte Woche auf uns zu, da sie das ENDLICH VOM TISCH HABEN WILL!

    Ich muss dazu sagen, dass meine Vermieterin ein richtiges Biest ist (und das sage nicht nur ich). Sie muss alles kontrollieren und hat so einige illegale Sachen am laufen (wie Garagen schwarz vermeiten, Arbeitslose schwarz beschäftigen, usw) deswegen auch meine Sorge, dass die Unterschrift irgendwann bei Umzug zu meinem Nachteil wird.

    Ihr Lieben,

    ich habe in der letzten Woche eine Ergänzung zu meinem bestehenden Mietvertrag erhalten, auf die ich fast ein komplettes Jahr warten musste. Diese Ergänzung beinhaltet den Einzug eines neuen Mitbewohners. Da dies mal wieder alles schnell gehen musste, da meine Vermieterin SO VIEL zu tun hat, ist mir erst im Nachhinnein aufgefallen, dass das Datum verfälscht ist. (15.02.2016)

    Nun versuche ich sie seit Tagen via Mail und Telefon zu erreichen, aber sie hält es nicht für nötig zu antworten.
    Zu diesem Thema gibt es eine längere Geschichte aber ich hoffe, dass ich euch damit nicht belästigen muss und meine Frage auch so verständlich ist:

    1. Ist das nicht eigentlich illegal von ihr und nur zu meinem Nachteil?
    2. Kann ich die Unterschrift einfach so widerrufen und einen neuen Nachtrag fordern?

    Vielen Dank im Voraus schonmal :*