Ein kurzes Update für Interessierte: Wir haben uns doch entschlossen, der Mieterhöhung weiterhin nicht zuzustimmen, nachdem wir uns noch weiter in das Thema eingelesen haben. Unsere Begründung war wie folgt: Die ursprüngliche Mieterhöhung war formal unwirksam, wenn das Baujahr tatsächlich 2013 sein sollte. Dies hätte bereits im Mieterhöhungsverlangen angegeben werden müssen. Es würde somit mit Zustellung des Schreibens, in dem die Vermieterin das neue Baujahr angibt, die Zustimmungsfrist erst beginnen. Das war erst Ende Dezember (im übrigen nur gut zwei Wochen vor dem festgesetzten Gerichtstermin), sodass die Frist noch bis Ende Februar laufen würde.
Diese Woche war die Verhandlung vor dem Amtsgericht. Die Richterin hat angekündigt, dass sie die Klage der Vermieterin aus folgenden Gründen abweisen wird: 1) Es wurden keine hinreichenden Belege dafür geliefert, eine vom ursprünglichen Baujahr abweichende Baualtersklasse anzunehmen. Wenn doch vom Jahr 2013 auszugehen wäre, wäre das ursprüngliche Mieterhöhungsverlangen ohnehin formal unwirksam. 2) Sie geht vom tatsächlich Baujahr 1925 (1919 war oben falsch von mir angegeben) aus. Da es hierfür ein aussagekräftiges Mietspiegelfeld gibt, ist der Mietspiegel heranzuziehen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, und nicht lediglich drei Vergleichswohnungen.
Die Richterin hat unserer Argumentation somit in allen Punkten Recht gegeben. Wir hatten eigentlich vor, der Mieterhöhung bis zum Ablauf der neuen Überlegungsfrist zuzustimmen (d. h. Erhöhung zum 1.3.). Das werden wir jetzt aber vermutlich auch sein lassen, nachdem die Richterin ziemlich deutlich geäußert hat, dass sie keinen Grund sind, die Wohnung abweichend vom ursprünglichen Baujahr einzuordnen.
Einen Fachanwalt hatten wir zunächst nicht, da wir uns ziemlich sicher waren, dass wir ohnehin gewinnen werden, bis das mit dem Baujahr kam. Das haben wir erst eine Woche vor dem Gerichtstermin erfahren, da das Schreiben der Vermieterin diesbezüglich erst gut zwei Wochen vor dem Gerichtstermin ankam und wir in der Zeit im Urlaub waren. Innerhalb von einer Woche einen guten Fachanwalt zu finden ist ziemlich schwierig, zumal Anfang Januar auch viele noch im Urlaub sind. Daher haben wir uns dann entschieden, uns selber zu informieren, und das hat ja zum Glück nun auch sehr gut geklappt.