Beiträge von Paulchen Müller

    Das gilt aber nur, wenn der Herd falsch angeschlossen wurde. Wenn die Steckdose selbst defekt war ist das doch die Sache des Vermieters?

    Zuerst einmal ist es immer noch keine "Steckdose", wie bereits von Köbes und auch vom TE später erwähnt. Ein E-Herd wird über einen Anschlussblock in der Dose fest verschraubt, über die eine ganz andere Leistung geschaltet und darum auch ein höherer Leitungsquerschnitt und entsprechende Absicherung benötigt. Weiter sollte doch im Eingangstext folgendes aufgefallen sein: "bei mir hat sich rausgestellt dass die Steckdosenverkabelung nicht korrekt angeschlossen war, bzw. locker ist". Das mit dem "Locker" schließen wie als Grund mal aus, da jedes Gerät gegen Spannungsspitzen geschützt ist. Er wurde falsch angeschlossen! Farbe auf Farbe der Adern ist kein Garant dafür, dass es auch richtig ist. Auch möglich, dass Sekundär Brücken eingelegt sind, die einen Betrieb auf 220 oder 380 V regeln. Alles das ist der Grund, warum gerade beim E-Herdanschluss kein Laie etwas zu suchen hat.

    Direkt nach dem duschen lassen wir die Tür zum lüften immer offen.

    Das ist der Fehler, vorausgesetzt die Abluft arbeitet einwandfrei, was es auch immer für eine ist. Wie soll die Luft abgezogen werden, das geht nur wenn die Tür zu ist. Versuche doch mal aus einer Plastiktüte die Luft mit dem Mund anzusaugen, wenn in der Tüte ein Loch ist. Also, Tür geschlossen halten.

    Habe ja ein gutes Verhältnis zu meinem Nachbarn und mich mit ihm darüber unterhalten.

    Worüber? Über die Nachzahlungen, die hast Du ja bereits genannt. Nur weil ihr im selber Haus wohnt und eventuell identische Wohnungen habt, bedeutet das nicht unbedingt, dass ihr die gleichen Mietverträge habt und auch die selben Vorauszahlungen entrichtet !

    Der Vergleich mit Nachbars Verbrauch ist meistens irreführend, weil Verbrauchsgewohnheiten - sei es Heizung oder Wasser - sehr unterschiedlich sind.

    Mal wieder eine sehr informative Antwort von Banane, die sicherlich vorher noch nicht genannt wurde.....


    jackie2012: Sind denn denn die von Dir und den Nachbarn geleisteten Vorauszahlungen identisch? Lese ich das richtig, dass die Gesamtkosten für die Heizung Euro 460 betragen, wobei die Nachzahlung von 310,00 Euro bereits darin enthalten ist?

    Paulchen, Paulchen, gestern bist du aus einem anderen Forum rausgeflogen, ließ ich mir sagen.

    Erneut, wie einfach ALLES was Du kranke Person von Dir gibst, nur in Deinem kranken Geiste erfundene Geschichten zur Konfliktbewältigung. Wann und wo soll das geschehen sein. Also, ich erwarte eine Antwort von Dir. Ansonsten bist Du, immer noch, ein kranker Spinner.....eben Lügen-Anja! Also?

    Und damit sind 90% deiner Beiträge zur selben Kategorie zugehörig, weil du regelmäßig zu bereits abgehandelten Beiträgen deinen Bananenbrei zugeben musst.

    Banane war wieder nicht in der Lage das Beitrags-Memory von dem Mieter-, dann Steuerschuetzer in, in verschiedenen threads zu erkennen.


    Mit fällt dazu nur noch eines ein: "Also ich wollte sagen, dass etwa zu dieser Zeit die Verwirrung durch die ähm … und die Verwirrung wird all jene verwirren, die nicht wissen; niemand wird wirklich genau wissen, wo diese kleinen Dinge zu finden sind, die verknüpft sind mit einer Art von Handarbeitszeug, das durch die Verknüpfung verknüpft ist; und zu der Zeit soll ein Freund seines Freundes Hammer verlieren und die Jungen sollen nicht wissen, wo die Dinge die jene Väter erst um 8 Uhr am vorhergehenden Abend dorthin gelegt hatten, kurz vor Glockenschlag"

    Hallo,


    so nun wie willst du vorgehen?


    Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf irgendwelche Nacharbeiten

    Da es sich vermutlich um eine komplette Trennwand aus Rigips handelt, als Vorder- und Rückseite auf Ständerwerk, sehe ich folgendes Szenario:


    "ja aber.....ja aber.....ja aber"

    "Ok, Ihnen gefällt diese Wand nicht?"


    Dann nimmt der Vermieter einen Vorschlaghammer und "bessert" die Wand nach! :)

    Was ich aber nicht verstehe welchen Grund die beiden Wände mit Rigips haben, das ganze Haus besteht aus Beton warum also die beiden Wände nicht ?


    Warum hört sich das so Hohl an ? da muss ja hinter viel Freiraum sein.

    Eventuell solltest Du Dich einfach innerhalb von 2 Minuten darüber informieren, wann und warum Rigips zu Einsatz kommt? Mit Hilfe eines Ständerwerk, können so sehr leicht nichttragende Wände in den Innenraum gebaut werden, somit sehr leicht räumliche Veränderungen geschaffen werden. Oder eben zur Verkleidung der Wand bzw anderen Installationen. Wenn es dahinter komplett hohl ist, sollte es klar sein, um welche Art der Verwendung es sich handelt. Das "nichttragend" bezieht sich übrigens nicht darauf, dass man da nichts dran aufhängen kann.

    Da niemand weiß, was genau in Deinem Mietvertrag steht, kann man es nur allgemein formulieren und wie es eigentlich ist: Für eine möblierte Wohnung zahlt man normal einen Nutzungsaufschlag für die Einrichtung bzw Ausstattung. Die Einrichtung wird also mitvermietet. Darum steht im Vertrag auch " dass die Wohnung mit allen Möbeln und Haushaltsgeräten rückgegeben werden muss", ansonsten wäre es ja auch ein Überlass. Folglich hat der Vermieter defekte, elektrische Geräte auch auszutauschen bzw zu ersetzen, wenn diese im normalen Gebrauch verschleißen. Sicherlich hast Du die Geräte wie Staubsauger, Wasserkocher etc auch dem Vermieter sofort nach deren Ausfall mitgeteilt und präsentierst nicht eine Sammlung dieser nach 4 Jahren.........

    Laut meinem Verständnis ist das Gesetz hier auf meiner Seite, da dies ein berechtigtes Interesse bzw. einen wichtigen Grund darstellt.



    Ist diese Sorge berechtigt, oder ist es der normale Prozess, erst die Wohnung zu übernehmen um dann die Erlaubnis zur Untervermietung einzuholen?

    Das hast Du falsch verstanden, denn in Deinem bzw eurem alten Mietvertrag treten beide Mieter gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner auf. Darum müssen auch, wie in den ersten beiden Beiträgen erwähnt, alle beteiligten ihre Zustimmung dazu geben. Dass die Vermietung es so von Dir verlang, ist der Wunsch nach Ausscheiden eines Vertragspartners, auch weiterhin die Sicherheit auf Zahlung der Miete zu bekommen. Das geschieht eben dadurch, dass Du Hauptmieter wirst. Auf eine etwaige, gleichzeitige Mieterhöhung, wurde bereits hingewiesen. Was Beitrag 4 zu der Problematik aussagen möchte, bleibt bei Banane mal wieder schleierhaft. Kein wirklicher Bezug zur Frage oder wirklichen Sorge des TE.

    Ich habe mir heute einen Termin bei der Verbraucherzentrale besorgt, eine Verlängerung der Zahlungsfrist und Einsicht in sämtliche Unterlagen bzgl. der Kosten angefragt, bis das jetzt da ist, kann ich nur noch mutmaßen.


    Es bleibt aber immernoch die Frage, ob irgendwo in der Abrechnung ein Punkt "Einnahmen Münzautomat" o.ä. aufgeführt sein müsste, um nachzuvollziehen, was dabei rum gekommen ist?

    "Wie bei anderen Gemeinschaftsräumen tragen die Mieter die Heizkosten gemeinsam. Außerdem zählen die Reinigungs-, Strom- und Wartungskosten zu den umlagefähigen Betriebskosten - und das unabhängig von irgendeiner Nutzung. Auch die Wasserkosten dürfen umgelegt werden, wenn sie anders noch nicht erfasst wurden. Anschaffungs- und Reparaturkosten der Einrichtung trägt dagegen der Vermieter. Häufig finden sich auch Münzautomaten. Bei ihnen ist ohne getrennte Strom- und Wasserkostenerfassung festzulegen, was mit den Einnahmen geschieht. Ein Überschuss ist den Mietern auszuzahlen. Die Einnahmen sind im Übrigen nur zur Deckung der laufenden Kosten der Waschküche zu verwenden. Eine zusätzliche Abrechnung der Betriebskosten ist in jedem Fall unzulässig"


    Dort steht doch eindeutig "Bei ihnen ist ohne getrennte Strom- und Wasserkostenerfassung festzulegen, was mit den Einnahmen geschieht. Ein Überschuss ist den Mietern auszuzahlen".Wie es bei Dir geregelt ist, wer soll das wissen? Das wird sich doch alles in Deinem Mietvertrag finden. Es handelt sich nämlich um vertragliche Vereinbarungen, wobei gilt: Egal wie, der Vermieter darf mit den Maschinen keinen Gewinn erwirtschaften, sondern nur die Kosten decken, darum geht es. Was für Dich aber gilt, ich wiederhole mich, das steht in Deinem Mietvertrag!

    Wie bei anderen Gemeinschaftsräumen tragen die Mieter die Heizkosten gemeinsam. Außerdem zählen die Reinigungs-, Strom- und Wartungskosten zu den umlagefähigen Betriebskosten - und das unabhängig von irgendeiner Nutzung. Auch die Wasserkosten dürfen umgelegt werden, wenn sie anders noch nicht erfasst wurden. Anschaffungs- und Reparaturkosten der Einrichtung trägt dagegen der Vermieter. Häufig finden sich auch Münzautomaten. Bei ihnen ist ohne getrennte Strom- und Wasserkostenerfassung festzulegen, was mit den Einnahmen geschieht. Ein Überschuss ist den Mietern auszuzahlen. Die Einnahmen sind im Übrigen nur zur Deckung der laufenden Kosten der Waschküche zu verwenden. Eine zusätzliche Abrechnung der Betriebskosten ist in jedem Fall unzulässig.