Das gilt aber nur, wenn der Herd falsch angeschlossen wurde. Wenn die Steckdose selbst defekt war ist das doch die Sache des Vermieters?
Zuerst einmal ist es immer noch keine "Steckdose", wie bereits von Köbes und auch vom TE später erwähnt. Ein E-Herd wird über einen Anschlussblock in der Dose fest verschraubt, über die eine ganz andere Leistung geschaltet und darum auch ein höherer Leitungsquerschnitt und entsprechende Absicherung benötigt. Weiter sollte doch im Eingangstext folgendes aufgefallen sein: "bei mir hat sich rausgestellt dass die Steckdosenverkabelung nicht korrekt angeschlossen war, bzw. locker ist". Das mit dem "Locker" schließen wie als Grund mal aus, da jedes Gerät gegen Spannungsspitzen geschützt ist. Er wurde falsch angeschlossen! Farbe auf Farbe der Adern ist kein Garant dafür, dass es auch richtig ist. Auch möglich, dass Sekundär Brücken eingelegt sind, die einen Betrieb auf 220 oder 380 V regeln. Alles das ist der Grund, warum gerade beim E-Herdanschluss kein Laie etwas zu suchen hat.