Beiträge von Sandforth

    Hallo liebe Leute,

    seit etwas über 2 Jahren wohnen wir mit 2 weiteren Parteien in einem Haus in Hanglage. Unter uns wohnt unser Vermieter. Über uns ein junges Paar.

    Um zum Wohnhaus zu gelangen muss man über eine etwa 10 m lange Treppe durch den Garten gehen. Die Treppe ist ca. 1,30 m breit und nicht sehr steil, sie hat immer 2 bis 3 Stufen und dann wieder einen Absatz von ca. 1 bis 1,5 m. Auf beiden Seiten der Treppe sind Blumen gepflanzt, die je nach Jahreszeit gern auch auf die Treppenstufen ranken.

    Unser Vermieter legt 3 bis 4 Mal im Jahr mitten auf die gesamte Treppe hintereinander 3 Bretter (ca. 30 cm breit), damit er Holzscheite von oben am Haus mit der Schubkarre bis in den Hof fahren kann. Diese Bretter bleiben oft über Nacht liegen und werden erst nach 2 Tagen wieder abgeräumt.

    Kürzlich wäre ich beinahe gestürzt als ich vom Einkaufen nach hause kam. Auf jeder Seite eine Einkaufstüte, habe ich mich die 50 cm breite, mir verbleibende Treppe hochgehangelt (okay ich hätte auch einen Fuß rechts vom Brett und den anderen links setzen können, was die Sache nach meiner Einschätzung auch nicht erleichtert hätte). Leider bin ich auf einer Seite mit dem Fuß in einer rankenden Pflanze hängengeblieben und wäre beinahe gestürzt.

    Ich frage mich nun, ob es überhaupt zulässig sein kann, dass unser Vermieter derart die Außentreppe blockiert. Hier schafft er doch eine nicht ganz unerhebliche Gefahrenquelle, die mit seiner Verkehrssicherungspflicht kaum konform gehen kann, oder doch? Und falls ich oder ein Mitglied meiner Familie stürzt, habe ich dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ich unserem Vermieter nicht darauf aufmerksam gemacht habe, dass er in diesem Fall seine Verkehrssicherungspflicht nicht so ganz ernst nimmt?

    Das Verhältnis zu unserem Vermieter ist ohnehin etwas angespannt. Er pflegt eher die Gutsherrenart frei nach dem Motto "Ich bin der Herr in diesem Haus und darum kann ich hier alles machen/entscheiden was ich will auch wenn es gegen die Rechte der Mieter, gegen die Ruhezeiten etc. verstößt."

    Was kann ich tun?

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