Beiträge von Stadtkind

    Solange du es nicht schriftlich hast, dass der Zutritt für jeden zum Garten verboten ist, hast du meiner Meinung nach keine rechtliche Handhabe.

    Möglichkeit 1: Bau einen Sichtschutz auf. Das sollte auch ohne bauliche Veränderung funktionieren.
    Möglichkeit 2: Zieh aus.

    Kommt drauf an, was im Mietvertrag steht. Dort kann stehen, dass eine Wohnung vermietet wurde oder eine Wohnung mit 60 qm.
    Bei der Nebenkostenabrechnung muss die korrekte Wohnfläche berücksichtigt werden (wenn nach Wohnfläche abgerechnet wird).

    Kannst ja mal nach der Heizkostenverordnung googlen. Ob ein Vorwegabzug der Heizkosten für die Gewerbeeinheiten erfolgen muss kann ich nicht beurteilen.
    Du hast halt das Pech, dass die anderen Parteien sehr viel mehr heizen als du. Da die Heizenergie im Normafall nicht nur nach Verbrauch umgelegt wird (sondern auch nach Fläche: bei dir 50/50) musst du den Verbrauch der anderen Parteien mitzahlen. Allerdings nutzt du die Abwärme der Nachbarn ja auch mit. Und 50 Cent Heizkosten pro qm und Monat sind ja sehr human.

    Zu 1: Kauf bricht Miete nicht wie BHShuber schon schrieb. Am MV wird nichts geändert, nur dass der Erwerber des Hauses nun euer Vermieter ist.

    Zu 2: Hier hast du ein Nachweisproblem. Da du wahrscheinlich nicht nachweisen kannst, dass der alte Vermieter den Stellplatz mitvermietet hat und es im Mietrecht kein Gewohnheitsrecht gibt, könnten weitere Mietkosten auf dich zukommen.

    zu 3: Anpassungen der Nebenkostenvorauszahlungen sind keine Mieterhöhung.

    Zu 4: Kommt auf deinen jetzigenMietvertrag an, denn Kauf bricht Miete nicht.

    Was muss ich mir unter: "wenn ich meinen Freund mit in den Mietvertrag nehme" vorstellen?

    1. Du kannst keinen dritten mit in den Vertrag aufnehmen. Das kannst nur du und der Vermieter. Entweder in dem ihr beide einen neuen Mietvertag unterschreibt oder den alten abändert.
    2. Warum soll dein Freund in einen Mietvertag "aufgenommen" werden, wenn du in 3 Monaten ausziehst?
    3. Mietverträge enden eigentlich immer zum Ende eines Monats, also zum 30.06. in deinem Fall.

    Zu deiner Frage: Falls ihr einen neuen Mietvertrag mit der normalen gesezlichen Kündigungsfrist ohne Kündigungsausschluss geschlossen habt, kannst du bis zum 05.04. kündigen und das Mietverhältnis endet am 30.06.

    Macht es ggf. Sinn den Vermieter auf die aktuelle Vergleichsmiete + Mietpreisbremse hinzuweisen?

    Zu Möglichkeit 2: Die Größe der Wohnung liegt bei ca. 75qm. Was ist mit persönlicher Stellung von C gemeint?

    Zu 1: Kommt drauf an, wie der Vermieter drauf ist. Mache VM sind dankbar, weil sie keinen Gerichtsprozess wollen. Andere fühlen sich bevormundet, weil sie die Mietpreisbremse ablehnen und lassen das dann an dir aus.

    Zu 2: Google mal nach Untervermietungserlaubnis. Der VM kann eine Untervermietung eines Teils der Wohnung nur aus 3 Gründen verbieten:
    1. Gründe, die in der Person liegen (bekannter Betrüger, Hausverbot im Haus etc)
    2. Überbelegung der Wohnung
    3. sonstige Gründe

    Bei Familienangehörigen und Lebenspartnern ist ein Verbot der Untervermietung noch schwerer.

    Alter MV: A und B als Hauptmieter.
    Ein Anspruch auf Auswechselung des/eines Hauptmieters besteht nicht. Entweder beide kündigen oder keiner.
    Euer VM biete euch an: A und B kündigen und ein neuer MV mit A und C wird geschlossen. Der neue MV unterliegt in Berlin der Mietpreisbremse: Also Vergleichsmiete + 10%. die alte Miete wäre nur relevant, wenn sie über der Vergleichsmiete gelegen hätte.
    Ihr könnt den neuen Mietpreis auch akzeptieren und direkt im Anschluss gegen die überhöhte Miete klagen.

    Möglichkeit 1: Auf das Angebot eingehen und Mietspiegel schecken wegen neuem Preis.
    Möglichkeit 2: A und B bleiben Mieter. Nachteil: B bleibt Mieter mit allen Pflichten (Mietzahlungen) und C hat keine Mietechte. es ist fraglich, inwieweit Anspruch auf Untervermietungserlaubnis an C besteht (Kommt auf die Größe der Wohnung und auf die persönliche Stellung von C an).

    Mainschwimmer
    kleiner Tipp: 1. Lesen 2. Verstehen 3. Posten


    Es ging um die Anwaltskosten. Die Anwaltskosten kann er natürlich auch bei einer außergerichtlichen Einigung vom VM erstatten bekommen. wenn der VM klug ist, bzw von seinem Anwalt gut beraten wird, dann geht er es bei so einem klaren Fall nicht zum Gericht. Dort würde er nämlich mit Pauken und Trompeten untergehen. Also wird er sich außergerichtlich einigen und dem M die RA-Kosten erstatten. Sonst muss er nämlich deutlich höhere Gerichts- und RA-Kosten tragen.

    Auch für den M ist eine außergerichtliche Einigung anstrebenswert, wenn der VM einlenkt. Kein Prozessrisiko (in dem klaren Fall eh klein) und ein nicht so zerrüttetes Verhältnis zum VM.

    Falls der VM die RA Kosten bei einer außergerichtlichen Einigung nicht erstatten will, kann man nur die Einigung nicht eingehen und klagen. Genau das habe ich oben geschrieben.

    Hallo,

    eine Frage in eigenem Interesse, wie kommst du auf diese Werte, ich habe ein Reihenhaus vermietet, es leben dort 3 Erwachsene und ein Säugling, ja der Verbrauch sobald ein Säugling da ist wird er immer höher, rede nur vom Wasserverbrauch, die haben 135,35m³ verbraucht, demnach ein Verbrauch von ca. 10 Personen?

    Gruß
    BHShuber

    Nur Warmwasser oder Wasser? Ich hab mal was von 40 m³ Wasser/Person im Jahr gelesen.

    GANZ WICHTIG: Du musst/solltest wegen einer neuen Verkabelung der Elektronik keinen neuen MV unterschreiben.

    Jetzt sollte das so laufen: Über den neuen Allgemeinstromzähler wird der Heizungstrom und der Beleuchtungsstrom abgerechnet.
    Wenn kein Zwischenzähler für den Heizungsstrom installiert wurde, wird der Betriebstrom für die Heizung geschätzt (im Normalfall ca. 5% der Brennstroffkosten). Dieser anteil fliesst in die Heizkostenabrechnung und wird im Normalfall zu 70% über Verbrauch und 30% Fläche verteilt. Der Rest ist der Beleuchtungstrom und der wird über qm verteilt (lt. deinem MV).
    Die allgemeinstromkosten setzen sich aus Zählerkosten und Stromverbrauch zusammen. Die Zählerkosten werden damit auch verteilt und nicht nur dir zugerechnet.

    Eine weitere Möglichkeit wäre eine Lösung direkt mit den Bewohnern der zweiten Wohnung herzustellen.

    Z.B. die 2.Wohnung bezahlt im moment die Beleuchtung: ca. 50 € pro Jahr.
    Du bezahlst den Heizungsstrom: 100 €.
    Also bezahlen sie dir 25 € und beide bezahlen 75€.
    (Achtung Beispielzahlen!)

    Vorteil: Kein Ärger mit dem VM und keine Kosten für den Zähler.
    Nachteil: Man muss sich mit den zweiten Bewohnern einigen + neu verhandeln bei Bewohnerwechsel.

    Sonst bleibt nur der RA und notfalls die Klage, falls sich der VM querstellt.

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