Beiträge von lydia32

    Liebe Forumsmitglieder,

    zunächst mal hallo an alle. Ich habe mich für meine Mutter angemeldet, die in einer schwierigen Situation steckt, in der ich ihr gern weiterhelfen möchte. Mein erster Beitrag ist also direkt eine etwas komplexere Frage; ich hoffe, das ist ok.

    Meine Mutter hat mit ihrem Lebensgefährten vor 21 Jahren eine Dachgeschosswohnung in einem Haus mit Eigentümergemeinschaft gemietet. Die Wohnung befand sich bei Vertragsabschluss noch im Rohbau, und meine Mutter hat mit Zustimmung der Vermieterin (leider nur mündliche Absprachen) einiges nach eigenen Wünschen und auf eigene Kosten einbauen lassen. Unter anderem wurden in mehreren Räumen Deckenspots eingebaut. Die Verkabelung und die Trafos liegen – vermutlich nicht ganz fachgerecht – einfach auf dem Boden des Dachbodens herum, der ansonsten nur als Abstellfläche dient und über eine Deckenluke von der Wohnung aus zu erreichen ist. Eine normale Verkabelung der Decken mit Lampenanschlüssen wurde daraufhin nicht vorgenommen.

    Da die beiden Dachgeschosswohnungen sehr schlecht isoliert sind – meine Mutter und ihre Nachbarin haben mit Abstand die höchsten Heizkosten im Haus -, hat die Eigentümergemeinschaft nun beschlossen, Isolierschaum auf den Boden des Dachbodens – also die Wohnungsdecke meiner Mutter – aufzubringen. Meiner Mutter wurde vom Verwalter mitgeteilt, dass sie die Elektrik auf dem Dachboden zu entfernen und die Spots auszubauen hat, weil das aus Brandschutzgründen im Zusammenhang mit dem Schaum nicht erlaubt ist. Alle Folgekosten – die Verlegung neuer Lampenkabel, das Verputzen und Streichen der Decken und Wände, von der Anschaffung neuer Lampen ganz zu schweigen, sollen zu ihren Lasten gehen.

    Meine Frage ist nun: Ist es zulässig, dass die Eigentümergemeinschaft über Sanierungsmaßnahmen entscheidet und Folgekosten, die mehrere Tausend Euro betragen werden, dem Mieter aufgebürdet werden? Meine Mutter ist inzwischen Rentnerin und alleinstehend und damit finanziell (und auch sonst) komplett überfordert. Und kann sie nicht im Gegenzug verlangen, dass die Vermieterin die neue Verkabelung und die Beseitigung der Schäden übernimmt? Sie kann ja schlecht eine Wohnung ohne Beleuchtung vermieten.

    Falls jemand dazu etwas sagen kann, wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße, Susanne