Beiträge von UdoH.

    In der Klausel steht "In der Regel sind die Schönheitsreparaturen" dann werden die Fristen aufgezählt z.B. 3 Jahre für die Küche. Diese Formulierung finde ich rechtlich korrekt und nicht zu beanstanden. Darunter steht dann allerdings-ohne Absatz-die anderen Schönheitsreparaturen sind alle 7 Jahre auszuführen. Das ist ja dann eine starre Vereinbarung.
    Ist jetzt die komplette Klausel ungültig?