Vielen Dank für eure Antworten,
Du solltest die Monatsmiete zahlen, denn alles weitere kostet nur Nerven und bringt dich keinen Schritt weiter. Bedenke aber, dass die Kündigungsfrist für dich trotzdem 3 Monate beträgt. Nächstmöglicher Termin: 28.02.2017
Ja, vermutlich hast du Recht, der Betrag ist es wohl doch nicht wert, einen Rechtsstreit anzufangen...
Eventuell werde ich dem Vermieter noch vorschlagen, dass er die Wand schalldämmen lässt, wenn jeder 50% zahlt. Bin aber skeptisch, ob das viel bringt.
Lärmprotokoll, zu Nachtzeiten Polizei oder Ordnungsamt rufen.
Protokoll hatte ich anfangs sogar schon geführt. Als jeden Tag 3 Einträge drin standen, die ausser mir eh keine bezeugen konnte, kam es mir irgendwann sinnlos vor. Werde es nochmal fort führen.
Laute Musik, wenn nicht gerade von einer angemeldeten Veranstaltung, ist vermeidbarer Lärm. Alles was außerhalb der der Wohnung zu hören ist gilt als Lärmbelästigung.
Das ist in der Tat mal ne gute Info. Bin mir nämlich oft unsicher, ob es schon so laut ist, dass man sich beschweren gehen kann.
Was genau bedeutet eigentlich 24monatige Mindestlaufzeit?
Ist das nicht ziemlich verbreitet mitlerweile? Hier der Wortlaut:
"Beide Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zur ordentlich Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf dieses Verzichtzeitraumes für beide Mietparteien mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von diesem Kündigungsverzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündung mit gesetzlicher Frist unberührt."
Danach kommt noch die Klausel mit der Kompensationszahlung.
Grüße
Matze