Beiträge von matzekovski

    Vielen Dank für eure Antworten,

    Du solltest die Monatsmiete zahlen, denn alles weitere kostet nur Nerven und bringt dich keinen Schritt weiter. Bedenke aber, dass die Kündigungsfrist für dich trotzdem 3 Monate beträgt. Nächstmöglicher Termin: 28.02.2017

    Ja, vermutlich hast du Recht, der Betrag ist es wohl doch nicht wert, einen Rechtsstreit anzufangen...
    Eventuell werde ich dem Vermieter noch vorschlagen, dass er die Wand schalldämmen lässt, wenn jeder 50% zahlt. Bin aber skeptisch, ob das viel bringt.

    Lärmprotokoll, zu Nachtzeiten Polizei oder Ordnungsamt rufen.


    Protokoll hatte ich anfangs sogar schon geführt. Als jeden Tag 3 Einträge drin standen, die ausser mir eh keine bezeugen konnte, kam es mir irgendwann sinnlos vor. Werde es nochmal fort führen.

    Laute Musik, wenn nicht gerade von einer angemeldeten Veranstaltung, ist vermeidbarer Lärm. Alles was außerhalb der der Wohnung zu hören ist gilt als Lärmbelästigung.


    Das ist in der Tat mal ne gute Info. Bin mir nämlich oft unsicher, ob es schon so laut ist, dass man sich beschweren gehen kann.


    Was genau bedeutet eigentlich 24monatige Mindestlaufzeit?


    Ist das nicht ziemlich verbreitet mitlerweile? Hier der Wortlaut:
    "Beide Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zur ordentlich Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf dieses Verzichtzeitraumes für beide Mietparteien mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von diesem Kündigungsverzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündung mit gesetzlicher Frist unberührt."
    Danach kommt noch die Klausel mit der Kompensationszahlung.

    Grüße
    Matze

    Hallo zusammen,

    habe folgendes Problem: Bin kürzlich (vor 1 Monat) in eine neue Wohnung gezogen. Die ist eigentlich absolut super.
    Ich habe eine 24 monatige Mindestvertragslaufzeit unterschrieben, mit der Zusatzklausel, dass ich gegen Zahlung einer Brutto-Monatsmiete auch früher raus darf.
    Das böse erwachen ließ aber nicht lange auf sich warten: Es scheint in diesem eher studentisch geprägten Haus üblich zu sein, dass jeder seine Musik rund um die Uhr laut und mit Subwoofer hört. Insbesondere mein direkter Nachbar. Habe schon mehrfach bei Ihm geklingelt, danach ist die Musik eine weile leiser (selbst dann noch klar hörbar und nervend), wird aber irgendwann wieder laut. Die Wand scheint auch sehr hell hörig zu sein, denn ich höre die Musik des Nachbarn bei mir deutlich lauter als im Flur direkt vor des Nachbars Türe. Da meine Wohnung nur aus einem großen (Maisonette-)Raum besteht, habe ich auch keinen Rückzugsort. Die halbe Woche arbeite ich übrigens im Home-Office, und höre selbst mit Oropax die Nachbar-Musik.

    Aus diesem Grund will ich mitlerweile eigentlich am liebsten direkt wieder ausziehen. Allerdings sehe ich nicht unbedingt ein, die Strafzahlung zu zahlen, weil es kein freiwilliger Auszug wäre, sondern notgedrungen. Meine Frage ist nun: Wie lässt sich eine nicht mehr zumutbare chronische Lärmbelästigung durch die Musik des Nachbarn feststellen, bzw. wie ist sowas definiert?

    Vielen lieben Dank schonmal
    Matze