Wenn hier gar nichts weiter passiert oder der alte Vermieter die Kaution vielleicht schon an den neuen Vermieter überweisen hat, kann das auch zu Verzögerungen führen.
Das ist nicht geschehen. Der neue Verwalter hatte eine Liste wo drauf Stand für welche Mieter die alte Verwaltung das Geld zur neuen Verwaltung transferiert hat. Ich stand nicht auf der Liste. Da ich dem ja auch widersprochen hatte
Maßgeblich wird aber sein, dass die Kautionsbürgschaft noch vor der Auszahlung beim neuen Vermieter vorliegen muss/sollte.
Wie du schon sagtest. Das ist hier geschehen. Der neue Verwalter hat mir bestätigt, dass er die Mitkautionsbürgschaft voll anerkannt hat. Das mit den ggf. 3 Monaten Kündigungsfrist war mir allerdings nicht bewusst. Glaube aber nicht, dass das hier das Hinderniss ist. Für die anderen Mieter hat der Transfer vom altem auf den neuen Verwalter ja auch direkt geklappt, ohne 3 Monate zu warten.
Ansonsten, Mahnbescheid
Wäre auch meine Idee gewesen. Finde es nur natürlich lästig -.-