Hallo Banane,
wenn du dir mein Anliegen genau durchließt, wirst du feststellen, dass ich meine Gründe habe, warum sie selbst und insbesondere ihre Katzen mein Zimmer nicht betreten sollen. Solange ich dort Miete zahle, werde ich Gegenstände, die ich noch verkaufen will, dort lagern, um sie nicht unnötig beim Umzug mitschleppen zu müssen. Es geht nicht darum, ihr bloß eins auszuwischen.
Beiträge von MarsD
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Hallo Berny,
das Zimmer ist nicht möbiliert. Die schriftliche Kündigung zum 28. Februar hat sie schon unterzeichnet. Ausziehen tue ich vorher. Ich zahle also Im Januar und Februar doppelt Miete. Das sehe ich auch ein, da ich nicht rechtzeitig schriftlich gekündigt habe.
Mit meinem Mietanteil beziehe ich mich auf die 50 %, die wir damals mündlich vereinbart hatten. Das sind 275 €. Da ich den kompletten Febraur meinen Mietanteil entrichten werde, möchte ich selbstverständlich auch bis zum 28.2. Anspruch auf die Mietsache erheben. Natürlich werde ich ihr das schriftlich zukommen lassen.
Durch die fristlose Kündigung hatte ich gehofft, dass ich möglicherweise die Februar-Miete nicht entrichten muss, wenn sie im Januar mein Zimmer mitbenutzen sollte. Deshalb die Frage wegen der fristlosen Kündigung.Hallo Mainschwimmer,
mein erster Thread bezog sich auf eine außerordentliche Kündigung im Dezember. Hier geht es um meine Rechte die ich nach meinem Auszug noch haben werde, wenn ich weiterhin Miete für meine aktuelle Wohnung zahle. Demnach sind es nach meiner Auffassung verschiedene Themen.Hallo Paulchen,
im ersten Thread suchte ich Gründe für eine außerordentliche Kündigung, um nicht erst zum Februar zu kündigen. Hier geht es um etwas anderes (siehe oben). Ich frage in erster Linie nach meinen Rechten an meinem Zimmer, nachdem ich ausgezogen bin.Viele Grüße
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Vielen Dank für die Antworten.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit befinde ich mich in einem Untermietverhätlnis in einer Zwei-Zimmer-Wohngemeinschaft. Ende des Monats werde ich aus dieser Wohnung ausziehen. Meine Mitbewohnerin besteht allerdings noch auf meinen Mietanteil bis Ende Februar. Wir hatten bereits mündliche Absprachen getroffen, an die sie sich nun nicht mehr hält. Demnach bin ich bereit alle möglichen legalen Mittel gegen sie zu verwenden.
Ich werde sie in Kürze darauf hinweisen, dass ich weiterhin Anspruch auf mein Zimmer als Mietsache erhebe. Sie darf es lediglich betreten, um den Thermostat zu regeln. Ich werde ihr zudem ausdrücklich mitteilen, dass sie keine Gegenstände in dem besagten Zimmer abstellen darf, solange ich noch Miete zahle. Des Weiteren fordere ich sie auf, ihren beiden Katzen keinen Zugang zu meinem Zimmer zu ermöglichen, da diese in den letzten Monaten etliche Male in meinen Wäschekorb uriniert haben.Besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, wenn sie sich nicht an meine Forderungen hält? Meine Forderungen werde ich ihr schriftlich per Einwurf zukommen lassen, sodass ich den Nachweis für diese habe.
Vielen Dank im Voraus!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit befinde ich mich in einem Untermiet-Verhältnis und lebe mit der Hauptmieterin in einer Zwei-Zimmer-Wohgemeinschaft. Anfang November kündigte ich ihr an, voraussichtlich ab Febraur/März ausziehen zu wollen, sie akzeptierte das. Ende November teilte ich ihr mit, dass der Auszug früher als geplant zustande kommen kann. Auch damit war sie einverstanden (dafür habe ich einen Zeugen) und schickte mir zwei Tage später auch ein Wohnungsangebot, in dem es hieß, es sei ab sofort bezugsfrei.
Nun teilte ich ihr heute offziell mit, dass ich zum 1.1.2017 ausziehen werde. Plötzlich stellt sie sich quer und verlangt eine schriftliche Kündigung. Da die mündliche Kündigung komplett unwirksam sei, wie ich heute erfahren habe, auch wenn der Untermietvertrag nur mündlich abgeschlossen wurde, möchte ich nun versuchen mittels einer außerordentlichen Kündigung aus dem Mietvertrag auszutreten. Meine Argumente dafür lauten wie folgt (oder reicht das dargestellte Szenario für einen Mietaufhebungsvertrag aus?) :
1. Mit der Haltung der Katzen meiner Mitbewohnerin (der Hauptmieterin) hatte ich zum Einzug kein Problem. Nun ist es allerdings so, dass eine der beiden Katzen seit ca. vier Monaten regelmäßig auf meine Wäsche oder in meine Taschen uriniert. Des Weitern wird das Katzenklo teilweise eine Woche nicht gereinigt und Katzenkot, der im Flur auf dem Boden liegt, wird einige Tage nicht von ihr entfernt. Es kam auch schon vor, dass ich unter den Küchenschränken, die in Nähe der Katzennäpfe stehen, Kakerlaken (oder Ähnliches) Ungeziefer gefunden habe.
Hier wird hoffentlich klar, dass die hygienischen Umstände katastrophal und nicht zumutbar sind.
2. Den Boiler für die Heizung, der sich im Bad befindet, wird von der Mitbewohnerin ab ca. 22 Uhr abends regelmäßig abgeschaltet, da dieser ihr nach eigener Aussage zu laut sei, um zu schlafen. Wegen der Katzen sind zwei bis drei Fenster bei einer Außentemperatur von ca. -5° C nachts stets offen. Trotz geschlossener Tür kühlt mein Zimmer über Nacht also extrem aus.
Ich habe ein Anspruch darauf die Raumtemperatur so hoch zu halten, dass ich mich ohne Jacke in der Wohnung aufhalten kann, richtig?Dies sind meine stärksten Argumente, weitere Gründe kann ich bei Bedarf nennen. Allerdings zweifel ich an deren Gültigkeit.
Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort!
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