Folgendes Szenario:
2012 wurde ein Mietvetrag unterschrieben und beim erstellen des Dauerauftrags zur Mietbegleichung aus Versehen die KM angegeben, statt die KM + Nebenkosten.
Das fällt dem Vermieter jetzt nach 4.5 Jahren aufgefallen. Hat der Vermieter nun das Recht die vollen NK einzufordern, oder ist ein Teilforderung schon verfallen?