Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Eine Woche bevor wir ausgezogen sind, ging unser Elektro-Rolladen kaputt. Das Display und Knöpfe waren außer Betrieb.
Nun möchte mein ehemaliger Vermieter, dass ich 160€ für die Reperatur bezahle, er beruft sich auf die Klausel : es obliegt dem Mieter - ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden- die Rolläden instand zu halten.
Kann mir jemand sagen ob die Klausel gültig ist?
Von Kosten in welcher Höhe ich Schönheitsreparaturen bezahlen muss , steht nichts im Vertrag.
Ich bin um jeden tip dankbar.
Lg J.F