Beiträge von Errerer3

    Ich hatte 2011 eine Nebenkostenabrechnung nicht erhalten. Deshalb habe ich im Jahr 2015 ca. 5x 130 Eur von den Vorauszahlungen zurückgehalten.
    Nun habe ich die Abrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Dort verlangt man nun die 5x 130 Eur nach. Es wird einfach so getan als wenn die Vorauszahlungen für diesen Zeitraum ausgeblieben wären.

    Muß ich nun die zurückbehaltenen Vorauszahlungen trotzdem nachzahlen obwohl der Anspruch für die Nebenkostenabrechnung 2011 mittlerweile verjährt ist?