Darf der Vermieter einfach so den Verteilerschlüssel ändern?
Jein.
Beim Warmwasser ist eine Abrechnung nach Verbrauch gesetzlich vorgeschrieben, da hat der Vermieter überhaupt keine Wahl. Dass sich der alte Vermieter nicht an die Heizkostenverordnung gehalten hat, war nicht korrekt, auch wenn sich offensichtlich niemand beschwert hat. Nun wird die gesetzliche Vorschrift umgesetzt, wenn auch wie oben beschrieben nicht ganz so wie es das Gesetz vorschreibt. Das macht die Abrechnung angreifbar, der fehlende Wärmemengenzähler ist schon seit über 10 Jahren Pflicht.
Auch beim Kaltwasser darf der Verteilerschlüssel geändert werden, allerdings muss dies vor Beginn der Abrechnungsperiode angekündigt werden. Was ist denn im Mietvertrag vereinbart? Üblicherweise steht da schon drin, dass nach Verbrauch abgerechnet werden kann. Es stellt sich jedoch auch die Frage, warum in den früheren Jahren nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde, da bereits Warm- und Kaltwasserzähler offensichtlich vorhanden und sogar deren Miete in Rechnung gestellt wurde.
Wenn es sich um einen normalen Bestandsbau handelt, sollte man schon überprüfen, wie es zu einem so immens hohen Anteil des Warmwassers an den Heizkosten kommt. Normalerweise liegt der üblicherweise bei ~ 20 %, wie in den Vorjahren. Handelt es sich hier um ein Passivhaus/Effizienzhaus 40, bei dem eine so geringe Heizlast zu erwarten ist?
Wie gesagt, es fehlt hier der Wärmemengenzähler, der genau den Wärmebedarf für das Warmwasser ermitteln soll. Allerdings ist der Anteil von ca. 1/3 Warmwasser am Gesamtwasser nicht auffällig und der Preis pro m³ Warmwasser ist auch normal. Das ist alles plausibel.
Natürlich ist die Frage, ob man mit diesen Punkten auf den (neuen) Vermieter zugeht. Ich finde es nicht so geschickt, sich darauf zu berufen, dass man in den letzten Jahren immer geringere Kosten hatte, weil der eigene Verbrauch von der Gemeinschaft finanziert wurde. Auf den fehlenden Wärmemengenzähler kann und sollte man den Vermieter hinweisen, allerdings ändert der aus Erfahrung nicht wirklich etwas an den Zahlen, außer, dass er selbst auch Geld kostet. Die Schätzung über die Formel ist ähnlich gut wie eine Erfassung.