Beiträge von Schweinchenfan

    Ich meine, mein Mieter müsste ihn bezahlen, denn ich kann ja nichts dafür, dass er sich eine neue Waschmaschine gekauft hat.

    Aus meiner Sicht muss der Vermieter einen üblichen Wasseranschluss bereitstellen. Wenn sich der Mieter nicht gerade eine Industriemaschine o.ä. gekauft hat, sondern eine normale haushaltsübliche Waschmaschine, kann er davon ausgehen, dass er sie in einer Mietwohnung nutzen kann. Wenn er dagegen Sonderwünsche wie höherer Durchfluss als üblich, Warmwasseranschluss o.ä. will, ist der Mieter in der Pflicht, dann sollte man das aber schon auch vorher kommunizieren.

    Kann man sich nicht irgendwie darauf berufen, dass die letzten 12 Jahre anders abgerechnet wurde?

    Aus meiner Sicht nicht, denn die vergangenen Abrechnungen waren nicht entsprechend dem Mietvertrag bzw. sogar gesetzeswidrig. Bzgl. der Warmwasserkosten kann es hier gar keine Diskussion geben.

    Dumme Frage, aber wie überprüfe ich die Zählerstände?

    Du solltest sie grundsätzlich auch zum Stichtag selbst ablesen und notieren, damit du das dann abgleichen kannst. Ggf. sind es auch elektronische Zähler, da kannst du auch jetzt noch den Stand zum 31.12. abrufen. Auch jetzt kannst du prüfen, was du seit der letzten Ablesung verbraucht hast bzw. wie der Zählerstand ist und ob dieser Sinn macht.

    In den Betriebskosten ist mir auch aufgefallen, dass die Kosten vom Hauswart von 250€ 2022 auf 2378,53€ 2023 gestiegen sind und Treppenhausreinigung von 1014,60€ 2022 auf 2570,40€ und die Gartenpflege ist auch von 261,45€ auf 2022 auf 809,68 2023 gestiegen, dabei haben wir nicht mal einen Garten.

    Dann müssen die Belege im Detail geprüft werden. Was wurde in Rechnung gestellt, was wurde für diese Rechnungen ausgeführt usw. Möglicherweise hatte der alte Vermieter noch ältere Verträge, die der neue Vermieter nicht übernommen hat/übernehmen konnte. Wenn ihr keinen Garten habt, ist die Frage, was als Gartenpflege umgelegt wurde. Es gibt keine kleinen Beete, Vorgarten o.ä.? Gar keine Grünflächen, Hecken usw.? Das sind dann alles Fragen an den neuen Vermieter. Hierfür muss er die Nachweise liefern.

    Und da ist ja noch die Frage bezüglich der Nachforderung die bis zu dem in der Vergangenheit liegenden 12.09.2024 überwiesen werden sollte obwohl ich die Abrechnung erst am 02.10.2024 erhalten habe.

    Die übliche Zahlungsfrist für Nachzahlungen liegt bei 30 Tagen. Wenn du die Abrechnung erst Anfang Oktober erhalten hast, also entsprechend dann Ende des Monats bzw. Anfang November.

    In deinem Mietvertrag steht, dass Kosten, die nicht nach Verbrauch abzurechnen sind, nach Wohnfläche verteilt werden. Ergo im Umkehrschluss hat die Abrechnung nach Verbrauch dort, wo es möglich ist, Vorrang. Aus meiner Sicht ist es daher korrekt, wenn der Vermieter die Kaltwasserkosten nach dem Verbrauch umlegt. So ist es im Mietvertrag vereinbart.

    Konkrete Handlungsempfehlungen kann und darf ein Forum nicht leisten.

    Ich kann das irgendwie alles nicht nachvollziehen, da ich ein sparsamer Mensch bin und gar nicht viel verbrauche. ;( ;( ;(

    Du kannst noch die Zählerstände überprüfen, evtl. ist hier etwas nicht korrekt.

    Ein Umzug ist natürlich immer möglich, man sollte dann allerdings schon genau schauen, ob man tatsächlich günstiger kommt und was einem wichtig ist. Ich finde die Betriebskosten nicht so ungewöhnlich hoch, wenn man den recht hohen Verbrauch für eine Einzelperson unberücksichtigt lässt. Einen solchen Verbrauch von Kalt - und Warmwasser hatten wir als 4-5 köpfige Familie im MFH.

    Darf der Vermieter einfach so den Verteilerschlüssel ändern?

    Jein.

    Beim Warmwasser ist eine Abrechnung nach Verbrauch gesetzlich vorgeschrieben, da hat der Vermieter überhaupt keine Wahl. Dass sich der alte Vermieter nicht an die Heizkostenverordnung gehalten hat, war nicht korrekt, auch wenn sich offensichtlich niemand beschwert hat. Nun wird die gesetzliche Vorschrift umgesetzt, wenn auch wie oben beschrieben nicht ganz so wie es das Gesetz vorschreibt. Das macht die Abrechnung angreifbar, der fehlende Wärmemengenzähler ist schon seit über 10 Jahren Pflicht.

    Auch beim Kaltwasser darf der Verteilerschlüssel geändert werden, allerdings muss dies vor Beginn der Abrechnungsperiode angekündigt werden. Was ist denn im Mietvertrag vereinbart? Üblicherweise steht da schon drin, dass nach Verbrauch abgerechnet werden kann. Es stellt sich jedoch auch die Frage, warum in den früheren Jahren nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde, da bereits Warm- und Kaltwasserzähler offensichtlich vorhanden und sogar deren Miete in Rechnung gestellt wurde.

    Wenn es sich um einen normalen Bestandsbau handelt, sollte man schon überprüfen, wie es zu einem so immens hohen Anteil des Warmwassers an den Heizkosten kommt. Normalerweise liegt der üblicherweise bei ~ 20 %, wie in den Vorjahren. Handelt es sich hier um ein Passivhaus/Effizienzhaus 40, bei dem eine so geringe Heizlast zu erwarten ist?

    Wie gesagt, es fehlt hier der Wärmemengenzähler, der genau den Wärmebedarf für das Warmwasser ermitteln soll. Allerdings ist der Anteil von ca. 1/3 Warmwasser am Gesamtwasser nicht auffällig und der Preis pro m³ Warmwasser ist auch normal. Das ist alles plausibel.

    Natürlich ist die Frage, ob man mit diesen Punkten auf den (neuen) Vermieter zugeht. Ich finde es nicht so geschickt, sich darauf zu berufen, dass man in den letzten Jahren immer geringere Kosten hatte, weil der eigene Verbrauch von der Gemeinschaft finanziert wurde. Auf den fehlenden Wärmemengenzähler kann und sollte man den Vermieter hinweisen, allerdings ändert der aus Erfahrung nicht wirklich etwas an den Zahlen, außer, dass er selbst auch Geld kostet. Die Schätzung über die Formel ist ähnlich gut wie eine Erfassung.

    In 2023 wurde zum ersten Mal der Warmwasserverbrauch erfasst und (halbwegs) danach abgerechnet. Auch Kaltwasser wurde zum ersten Mal in 2023 nach Verbrauch umlegt. Da du eine sehr kleine Wohnfläche hast, aber im Vergleich zum Durchschnitt des Gebäudes sehr viel Kalt- und Warmwasser brauchst, musst du nun deutlich mehr bezahlen als vorher. Bisher hat dein Verbrauchsverhalten keine Rolle in der Abrechnung gespielt und die Kosten wurden nach Wohnfläche auf alle Parteien verteilt (bis 2022 28 m² auf 431 m² WF = 6,5 % für alles, ab 2023 29 m³ Warmwasser auf 261 m³ = 11%, 75 m³ auf 646 m³ Kaltwasser = 12 % ). Du hast also in den vergangenen Jahren sehr stark vom Verteilerschlüssel profitiert und hättest vermutlich schon in den vergangenen Jahren bei den Posten Kalt/Schmutzwasser und Warmwasser fast das doppelte zahlen müssen. Da das erhebliche Posten sind, fällt dementsprechend natürlich eine größere Nachzahlung an.

    Was außerdem auffällt: in der Vergangenheit (mangels Zähler) wurde der Kostenanteil für das Warmwasser aus den Heizkosten für mich nicht nachvollziehbar berechnet. Ich denke, ein pauschaler Ansatz. In 2023 fehlt zwar immer noch der zwingend vorgeschriebene Wärmemengenzähler, allerdings kann die Abrechnung nun mit der Formel in der Heizkostenverordnung erstellt werden, die eine gute Schätzung des Wärmebedarfs fürs Warmwasser liefert. Nun verteilt sich die Brennstofflieferung jedoch zu 80 % aufs Warmwasser und nur zu 20 % auf die Raumheizung, was ich für sehr ungewöhnlich bei einem Bestandsbau halte. Wenn es jedoch sehr viele so kleine Wohnungen mit nicht mal 30 m² und viele Berufstätige im Haus sind, ist das bei einigermaßen gutem Dämmstandard jedoch schon denkbar. Denn eine Person braucht auf 30 m² genauso viel Wasser wie auf 60 oder 90, für letztere aber 2 oder 3x so viel Heizenergie.

    Seit 10 Jahren hatte ich stets ein Guthaben nach der Abrechnung und nun soll ich angeblich 70% mehr verbraucht haben obwohl der Winter 2023 so mild war und ich die Heizung kaum an hatte?

    Du hast in 2023 sogar deutlich geringer Raumheizkosten, dein Anteil am Gesamtverbrauch ist etwa gleich geblieben, wobei der Gesamtverbrauch gesunken ist. Von daher passt das zum milden Winter. Du hast deutlich mehr verbraucht, weil darin der Verbrauch für das Warmwasser enthalten ist und das ist wesentlich mehr als vorher. Vermutlich aber nur, weil es vorher einfach nicht erfasst wurde und der Wert aus 2022 nicht der Realität entspricht.

    Wie Fruggel schon geschrieben hat, musst du für die Kosten für das Wasser selbst die Summe der Kalt- und Warmwasserzähler berechnen, die ist mit 124 m³ korrekt.

    Wurden die Wasserzähler auch geschätzt oder wurden die abgelesen? 124 m³ ist meiner Meinung nach ein sehr hoher Verbrauch für 1-2 Personen. Das entspricht unserem 5-Personenhaushalt einschließlich Gartenbewässerung.

    3) Habe ich irgendeine Möglichkeit, die erfolgte Schätzung der Wärmemenge nicht zu zahlen? Der Verbrauch des Hauses, der nun unserer Schätzung zugrundeliegt ist abartig hoch und null repräsentativ für unsere Wohnung

    Ich habe das nachgerechnet und das entspricht exakt dem durchschnittlichen Verbrauch des Hauses. Wenn keine Ablesewerte vorliegen, ist das die naheliegenste Schätzung.

    Nach meinem Wissen könnte ich stattdessen auch keinen Pachtvertrag abschließen weil dieser wegen fehlen der „Fruchtziehung“, auch als Mietverhältnis zählen würde, richtig?

    Wie man das nennt, ist egal. Letztlich wird es als das betrachtet, was ist es ist. Hier wird Wohnraum gegen Geld zur Verfügung gestellt und damit ist man im Wohnraummietrecht.

    Wenn man überlegt, was hier praktisch angedacht sein soll - der Mieter soll die Instandhaltung übernehmen, weil der Vermieter in ein Abrissobjekt nichts mehr investieren will. Selbst im Gewerbemietrecht wird dies i.d.R. nicht einfach so vereinbart, sondern der Mieter (oder auch Vermieter) tätigt Investitionen und dafür wird ein Jahre(zehnte) langer Kündigungsausschluss vereinbart. Hier soll aber ja gar kein langfristiges Mietverhältnis begründet werden, sondern im Gegenteil, es soll auf einen kurzen Zeitraum befristet werden. Dies widerspricht jedem Grundgedanken von Wohnraummietverhältnissen in Deutschland.

    Eine Möglichkeit, wie man in diesem Fall seine Risiken zumindest reduzieren kann, wäre, wenn du als Vermieter auftrittst und nur möblierte Zimmer innerhalb der eigenen Wohnung anbietest. Dann verkürzen sich die Kündigungsfristen erheblich und es ist auch kein Grund mehr nötig (siehe BGB), sodass man bei Bedarf die Mietverhältnisse schnell beenden kann (sofern keine Befristung vereinbart wurde). Dann hat man als Vermieter zumindest die Wahl, die Instandhaltungskosten zu tragen oder darauf zu verzichten und alle Mietverhältnisse zu beenden, wenn die Kosten nicht wirtschaftlich erscheinen.

    Ich kann an dieser Stelle nur dazu raten, sich umfassend bei einem Fachanwalt für Mietrecht beraten zu lassen. Es ist ein leichtes, für rechtlich halbwegs gebildete Mieter, eine solche Situation auszunutzen. Da sollte man in jedem Fall gut informiert sein, bevor die ersten Tatsachen durch unterschriebene Mietverträge geschaffen werden.

    (Das ist eine Vorraussetztung, meine Großmutter möchte die Verantwortung so weit wie möglich an uns abgeben

    Das ist im deutschen Mietrecht nicht möglich. Bereits bekannte Mängel sind nicht zu beheben, aber wenn beispielsweise die Heizung kaputt geht, ist immer der Vermieter in der Pflicht, egal was im Mietvertrag steht. Daran kann man nichts ändern. Wenn man keine Verantwortung für die Instandhaltung übernehmen will, daher man nicht vermieten.

    Macht es Sinn die Schlüssel einfach irgendwo zu hinterlegen?

    In Absprache mit dem Vermieter sind solche Versionen durchaus denkbar. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, sich zu einer Übergabe zu treffen. Wenn das aufgrund der Entfernungen nicht zweckmäßig ist, kann man auch andere Lösungen finden. Schlüssel auf andere Wege an der Vermieter zu bringen wäre eine Möglichkeit. Die sollte aber absolut sicher sein. Eine andere wären ggf. auch gute Bekannte, Freunde Nachbarn... die die Übergabe machen können.

    Was denkt ihr darüber? Kann ich mich da beruhigt zurück lehnen und ihn auflaufen lassen oder ist das rechtens so?

    Dann wird der Mietvertrag gekündigt und fertig, sofern kein Ausschluss vereinbart wurde. Das wäre als erstes zu prüfen.

    Bei Garagemietverträgen gelten die ganzen Schutzklauseln wie bei Wohnraum nicht, sodass der Vermieter den Vertrag mit der vereinbarten Frist kündigen kann. In diesem Fall bietet er quasi einen neuen Vertrag an zu neuen Konditionen, den kannst du annehmen oder es bleiben lassen. Er hätte gar keine Erklärungen zur Miethöhe machen müssen, daher spielt es auch keine Rolle, ob das angemessen, nachvollziehbar usw. ist.

    Muss ich mich jetzt auf diese jährlichen Steigerungen einstellen ?

    Das kann wohl keiner seriös sagen, ich denke aber nicht (und hoffe, das Problem betrifft ja jeden von uns), dass solche hohen Anstiege bleiben werden. Zumindest die Baupreise sind zuletzt deutlich weniger gestiegen (Veränderung + ~ 3% zum Vorjahresquartal), die Tendenz der Anstiege ist immer noch fallend. Bis Mitte letzten Jahres waren es meistens ein Plus von 15-20% zum Vorjahresquartal. Das sieht jetzt schon ganz anders aus. Bis 2021, als der Baupreisindex immer so zwischen 0 und 5 % zum Vorjahresquartal gestiegen ist, sind die Preise der Versicherung bei uns halbwegs stabil geblieben. Wenn wir uns wieder in diesen Bereich bewegen, dürften Erhöhungen auch kleiner ausfallen.

    Wie sich die Schadenereignisse und damit die Schadenhöhen bei den Versicherern kann niemand vorhersagen.

    Muss ich das so akzeptieren ?

    Ich denke schon.

    Die Westfälische ..... hat das beste Angebot abgegeben und erhielt schließlich den Zuschlag.

    Anscheinend gab es eine Ausschreibung und man hat das beste Angebot genommen. Was hätte der Vermieter noch besser machen sollen? Auf Leistungen verzichten muss er nicht, er darf die umfassende Absicherung auswählen.

    Wenn es hier um einen Rahmenvertrag geht, habt ihr i.d.R. schon bessere Konditionen als bei einem Einzelvertrag. Wenn bei der Ausschreibung nichts besseres herauskam, wird man wohl dabei bleiben. Jedes Jahr eine neue Ausschreibung kann man wohl eher nicht erwarten, zumal alle Versicherungen erhöht haben. Alle Versicherungen erhöhen anhand dieser Parameter, das ist ganz normal.

    Es wäre evtl. noch interessant, ob der Vertrag zu kündigen ist bzw. zu welchen Konditionen, wenn sie schreiben, der alte Vertrag ist "ausgelaufen". Ggf. kann der Vertrag gar nicht gekündigt werden, wenn nur anhand der Indizes, die alle Versicherungen verwenden, erhöht wird. Dann braucht man sich erst recht keinen Kopf mehr machen.

    Allerdings ist es schon seltsam das es in den letzten 4 Jahren eine jährliche Steigerung von 33,25 % gegeben hat. Mein Vermieter wird doch nicht jedes Jahr den Versicherungsumfang ändern.

    Du hattest ja nicht konkret geschrieben, wie sich diese Erhöhung verteilt. Hier hilft nur die Einsicht in die Belege. Es gibt schon Fälle, wo Versicherungen ein verändertes Konstrukt "anbieten", was dann erheblich teurer ist, weil es einige angebliche Mehrleistungen bietet (und seien es nur erhöhte Leistungssummen bei den einzelnen Posten) beeinhaltet. Das nicht anzunehmen bedeutet die Kündigung durch die Versicherung. Das kommt auch nicht jährlich vor, aber wäre ein weiterer möglicher Punkt, der zu erheblichen Kostensteigerungen führen kann.

    Ansonsten - unsere Wohngebäudeversicherung hatte sich auch von 2019 (Übernahme Haus) von 1000 € im Jahr auf fast 2000 € letztes Jahr erhöht und das, obwohl wir sogar Leistungen rausgenommen haben, z.B. Gewässerschadenhaftpflicht nach dem Ausbau der Ölheizung. Ein großer Teil des Anstiegs kam allein durch die Erhöhung des Versicherungswertes (= Wiederherstellungskosten, d.h. Neubaukosten, die explodiert sind).

    Worauf ich auch hinaus will: es ist jetzt nicht zu erwarten, dass eine andere, namhafte Versicherung nur die Hälfte bei gleichen Leistungen kosten würde. Irgendeine Direktversicherung mit zweifelshafter Leistungsabteilung und ohne Ansprechpartner kann man vom Vermieter nicht verlangen. Wir haben auch die Versicherung gewechselt und letztlich ging es da um +- 10% bei den Beiträgen, wenn man den Leistungsumfang berücksichtigt. Natürlich ist das auch Geld, aber keine 130%.

    Meine Frage ist, muss der Vermieter nicht das Betriebskosten Wirtschaftlichkeitsprinzip (BGB §556 Abs. 3)
    anwenden und die Gebäudeversicherung gegen eine günstigere wechseln ?

    Meiner Erfahrung nach gibt es zwar Unterschiede in den Beiträgen bei verschiedenen Versicherungen, aber keine so krassen, dass das 100 % ausmachen würde. Ich denke eher, dass der Vermieter zusätzliche Bausteine wie Elementarversicherung, Glasversicherung, Entfall einer Selbstbeteiligung o.ä. zusätzlich vereinbart hat, was die Kosten deutlich steigert.

    Was kann ich jetzt als Mieter tun ?

    Du müsstest dir die Police genau anschauen und selbst vergleichen, was aber oftmals gar nicht so einfach ist. Ich würde eher schauen, ob es eine plausible Erklärung für die Steigerung gibt wie oben beschrieben, d.h. wenn der Versicherungsumfang geändert wurde. Der Vermieter darf aber eine "Rundum-Sorglos" - Versicherung abschließen und muss nicht aus Kostengründen einen Selbstbehalt oder Verzicht auf Bausteine abschließen.

    Die Nebenkostenabrechnung für 2023 aber erst 2 Monate später, ist das so zulässig?

    Der Vermieter kann die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen nur nach bzw. auf Basis einer Abrechnung verlangen, das ist so weit richtig. Aber er kann natürlich auch schon vorher darauf hinweisen oder darum bitten, mehr vorauszuzahlen, wenn er bereits aus einer Schätzung oder neuen Verträgen mit höheren Kosten weiß, dass die Nebenkosten steigen werden. Er kann es nur nicht gerichtlich durchsetzen, wenn der Mieter nicht erhöhen möchte.

    Aber da es um ein großes, festes und teures eingebautes Gartenhaus geht (ca. 800-1200€), ist das eine ganz andere Dimension und wollte mich erkundigen welche Rechte und Möglichkeiten wir haben.

    Was heißt "eingebaut" konkret? Gemauert? Dann wird es natürlich schwierig.

    Ein Holzhaus kann man problemlos abbauen und woanders wieder aufbauen, d.h. ihr könnt das entweder einfach selbst mitnehmen und woanders nutzen oder über Kleinanzeigen, Flohmarktgruppen usw. verkaufen. Wenn das ein hochwertiges Haus ist, das zu einem vernünftigen Preis verkauft wird, findet sich schnell ein Käufer. Wir haben auch schon ein Gartenhaus erst umgezogen und wieder aufgebaut, und dann später immer noch gegen gutes Geld über Kleinanzeigen verkauft, als wir es nicht mehr gebraucht haben. Die Kündigungsfrist sollte hierfür eigentlich problemlos reichen.

    Mit dem Vermieter sprechen kann man natürlich auch, aber der hat gute Gründe, euch kein Geld dafür zu geben. Wenn er es euch abkauft, müsste er es anschließend mitvermieten, was Instandhaltungskosten für ihn bedeutet, besonders wenn das Haus schon älter ist. Wenn er Miete dafür verlangt, erwartet der Mieter natürlich auch eine volle Nutzbarkeit. Von euch abkaufen und dann dem Mieter schenken, macht für ihn keinen Sinn. Daher vermute ich, dass man da beim Vermieter eher auf taube Ohren stoßen wird. Aber ein Versuch ist es natürlich wert.

    Jetzt wäre meine Frage, ob der Vermieter da irgendwas gegen tun muss, da der Keller so überhaupt gar nicht genutzt werden kann (Bei anderen Mietparteien ist es genauso nass).

    Aus meiner Sicht kommt es auf die genaueren Umstände an. Wie alt ist denn das Haus? Bis in die 60iger Jahre wurden regelmäßig keine Abdichtungen vorgenommen, Kellermauern bestehen aus Sandstein, Ziegel, Stampfbeton... Diese Kellerwände sind baujahrestypisch sehr feucht, weil sie die Feuchtigkeit aus dem Erdreich ziehen. Den Mauern tut es nichts, aber die Lagerung schränkt es ein. Diese Keller sind i.d.R. nicht zur offenen Lagerung von Gegenständen geeignet. Außerdem ist entscheidend, ob dies bei Mietvertragsabschluss bekannt war.

    Folgendes: Die Kellernutzung geschieht auf eigenem Risiko. Alle Gegenstände, die im Keller abgestellt werden, können durch Feuchtigkeit beeinträchtigt werden.

    Wenn das schon als Anlage zum Vertrag drin stand, habt ihr da aus meiner Sicht wenig Möglichkeiten. Ihr wusstet um die Feuchtigkeit im Keller und was das für die Lagerung von Gegenständen bedeutet.

    Ich würde nicht davon ausgehen, dass der Vermieter hier etwas machen kann oder wird. Wir haben selbst auch so einen Keller, die Kosten für die Sanierung sind utopisch und für Mietwohnungen finanziell vollkommen unattraktiv. Teilweise ist es nicht einmal ohne weiteres möglich, wenn z.B. Außenmauern gar nicht von außen zugänglich sind.

    Als praktischen Tipp: wenn es um die Lagerung von kleineren Gegenständen wie saisonale Dekoartikel, Lebensmittelvorräte... geht, kann ich Smart Store Dry Boxen empfehlen. Die sind wasser- und luftdicht und darin geht uns nicht einmal Papierdeko, Filzdeko... usw kaputt. Ebenso wenig wie meine Mehlvorräte (in Papiertüten) oder andere Lebensmittel. Die Boxen sind teuer, aber ihr Geld absolut wert, die kauft man ja nur einmal. Wir haben alles auf Kunststoffregalen, an der Kellerluft befindet sich praktisch nichts organisches und dann hat man auch kein Schimmelproblem. Für Möbel, die dort gelagert werden sollen, ist das natürlich keine Lösung.

    Ist dies nach 10 Jahren der Fall, dass die Ausstattung veraltet ist, oder noch 15?

    Wenn im Mietspiegel nichts definiert ist, kann man nur raten. Aber aus meiner Sicht ist ein 10 oder 15 Jahre altes Bad weit entfernt von veraltet. Ich würde da eher die Bäder aus den 70/80igern mit pinken Fliesen oder olivgrüner Keramik usw. sehen. Ein 10 Jahre altes Bad sieht bei entsprechender Pflege aus wie neu.

    Sehr gepflegt ist nun die Frage, wie dies definiert wird.

    Das müsstest du die Ersteller des Mietspiegels fragen. Aus meiner Sicht ist sehr gepflegt, wenn man nur geringe Nutzungsspuren (Dellen, Kratzer, ...) , kein/kaum Verfärbungen usw. sieht.

    Vor allem primär hinsichtlich der falschen Quadratmeterzahl im Mietspiegelrechner. Dies ist nachweislich falsch und somit die Mieterhöhung nicht wirksam?

    Nach einem Urteil des BGH muss die Mieterhöhung zwingend nach der tatsächlichen Größe erfolgen, egal was im Vertrag, Wohnungsannonce... steht. Um das sicher beurteilen zu können, muss die Wohnung also korrekt nachgemessen werden. Da gibt es einiges zu beachten wie Heizkörper-, Tür- und Fensternischen. Es wäre nicht ungewöhnlich, wenn der Vermieter im Vertrag schreibt, 62 m2, es tatsächlich aber nur 59,5 m2 sind. So kleine Abweichungen im Vertrag haben keine Konsequenzen für ihn.

    Die Mieterhöhung wird dadurch aber nicht komplett unwirksam, sondern lediglich die Höhe wird am Ende niedriger sein. Es ist auch möglich, eine Teilzustimmung zu geben. Vielleicht ist der Vermieter auch mit einer Teilzustimmung zufrieden, gerade, wenn der darüber hinausgehenden Betrag eher auf unsicheren Füßen steht, scheut er möglicherweise den weitern Prozess und klagt die Zustimmung zur höheren Miete nicht ein.

    Wenn die Mieter dann, obwohl sie das wissen, weiterhin dort wohnen bleiben wollen, dass es ihr Problem ist und nicht das Problem meiner Mutter

    Das kann man nicht vereinbaren. Der Vermieter ist immer für die Instandhaltung verantwortlich, egal oban sie sich leisten kann oder nicht. Das spielt für den Mieter erstmal keine Rolle.

    Ich halte einen Verkauf für die einzige Lösung, wenn man sich nicht ruinieren will. Wenn das ein so großes Grundstück in der Großstadt ist, gehe ich davon aus, dass das für Investoren sehr interessant sein könnte, da ein MFH, Reihenhäuser o.ä. drauf zu bauen. Der hätte evtl auch die Möglichkeit einer Verwertungskündigung oder die Möglichkeit, die Mieter rauszukaufen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!