Beiträge von Icke3287

    Hallo zusammen,

    wollte nur kurz berichten, wie es ausgegangen ist.
    Ich habe am 01.03.2017 schriftlich mit Fristsetzung via Einschreiben gemahnt - und hatte das Geld 2 Tage später inkl. Zinsen auf dem Konto. Die Abrechnung war am 04.03.2017 bei mir.

    Die Kaution wurde samt Zinsen vollständig ausbezahlt.

    Hallo,
    die Post ist durch und es ist nichts gekommen.
    Ich würde jetzt per morgen nochmal unter Fristsetzung mahnen und dann zum Anwalt gehen.
    Ist es richtig, dass nach 548 Abs. 1 BGB mit Ablauf des heutigen Tages alles verjährt ist?
    Nebenkostennachforderung gibt es nicht, Pauschalmiete.
    215 BGB greift nach meinem Dafürhalten auch nicht, da sich der Vermieter die kompletten 6 Monate gar nicht gemeldet hat. Ist das richtig?

    Erstmal vielen Dank für die Hilfe!

    Befindet sich der Vermieter nicht schon in Verzug, weil er auf die Fristsetzung bis 30.11. nicht reagiert hat?
    Er hat weder Gründe angegeben, warum er bisher nicht gezahlt hat, noch hat er Zahlung geleistet.

    Es wurden keine von uns verursachten Schäden hinterlassen, bis auf eine leicht mit Farbe verschmitzte Zierleiste, die mind. 5 Jahre alt ist.
    Die Wohnung wurde unrenoviert angemietet und unrenoviert zurück übergeben.
    Die Wohnungsübergabe wurde durchgeführt, kein Übergabeprotokoll erstellt. Es gibt aber 2 Zeugen auf unserer Seite.
    Die andere Seite hätte auch einen Zeugen.
    Die Übergabe war eher geprägt von Stichelein der anderen Seite.
    Bezüglich Kaution wurde da gar nichts abgesprochen.

    Ich habe die Kaution zu, 30.11. verlangt, darauf wurde nicht reagiert und nichts überwiesen.

    Hallo,

    vielen Dank für Ihren Beitrag.
    Bisher haben wir die Kautionsabrechnung noch nicht erhalten. Da der alte Vermieter aber streitsüchtig ist, gehen wir davon aus, dass da ein Abzug kommt. Auszugstermin war der 31.08.2016.

    Hallo zusammen,

    muss der Vermieter bei Abzügen von der Kaution entsprechende Rechnungen vorlegen?
    Was ist, wenn der Vermieter erst am Ende der 6 Monate die Kaution abrechnet und dem Abrechnungsschreiben keine Belege/ Rechnungen beilegt? Ist dann die Verjährung eingetreten?

    Wie geht es weiter, wenn nach 6 Monaten keine Abrechnung da ist und die Kaution nicht zurückgezahlt ist?
    Ich möchte den Vermieter in Verzug setzen, sodass er nichts mehr fordern kann.
    Was muss ich hier machen? Frist setzen, wo er entweder zahlt oder mir Gründe nennt, warum nicht gezahlt hat? Wenn diese Frist verstrichen ist, kann er dann nichts mehr geltend machen?
    Nachforderungen aus Abrechnungs von Betriebs- und Nebenkosten sind wegen Pauschale ohne Abrechnung nicht möglich.

    Ja und Nein. Der Vermieter wird dann schnellstens in der vorgeschriebenen Form kündigen. Sagen Sie ihm das mit den Form- und Inhaltsfehlern besser nicht.
    Bleiben Sie auf der Ebene, dass 6 Monate abgesprochen waren und bitten Sie ihn um Fristverlängerung.

    Bei sowas ist es immer gut, einen Joker in der Hinterhand zu halten.

    Hallo zusammen,

    der Vermieter hat zum Einen Recht. Ihr seid juristisch eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts und könnt im Außenverhältnis nur gemeinsam kündigen. Im Innenverhältnis sieht das allerdings anders aus.

    Du kannst gem. 723 BGB die WG im Innenverhältnis lösen und deine Mitmieter zur Kündigung auffordern.
    Wenn diese das nicht tun, kannst Du sie auf Zustimmung verklagen. Das ist zwar hart, solltest Du aber tun. Vor Gericht geht sowas immer zu Gunsten des auszugswilligen Mieters aus. Die Kosten hierfür müssen die Anderen sogar tragen.

    Einfacher ist es, wenn man gemeinsam einen Aufhebungsvertrag schließt, wo alle Mieter, Du und der Vermieter gemeinsam beschließen, dass Du zum xx.xx.2017 ausziehst.
    Wenn das alle unterschreiben, ist der Fall gelöst. Wenn nicht, gilt Ersteres.

    Du hast übrigens einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung. Das sollte man an der Stelle den Anderen auch ganz deutlich so klar machen.

    "oder kann ich dann einfach sagen, wenn er zum Auszugstermin kommt "Sorry deine Kündigung ist ungültig, schreib eine neue."?
    - Yes, you can.

    "Ich will es eigentlich nicht auf einen Streit anlegen und bin auch bereit auszuziehen, auf der anderen Seite sind 3 Monate extrem kurz dafür (mit den 6 wäre ich einverstanden)."
    - Kommt drauf an, wie lange Ihr da schon wohnt.

    Zum Ersteren: das yes you can stellt die Sache zu einfach da. Der Vermieter muss dann auf Räumung klagen und wird, wenn die Kündigung so wie beschrieben abgefasst ist, verlieren. Vielmehr wird ihm das vorher ein Anwalt sagen und er wird erneut kündigen. Ich würde 4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist der Kündigung wegen Form- und Inhaltsfehlern schriftlich widersprechen. Und zwar so, dass der Vermieter bei sofortiger erneuter ordentlicher Kündigung nur so kündigen kann, dass der Threadersteller sein gewünschtes Auszugsdatum hat.

    Zu den 6 Monaten.
    Der Threadersteller schrieb klar, dass er 4 Jahre dort wohnt. Damit gelten die Fristen der ordentlichen Kündigung von 3 Monaten.

    Wie sieht es aus mit Bohrlöchern, mit nicht gereinigtem Herd (wenn im Mietvertrag besenrein steht) und mit kaputtem Thermostat in der Einbauküche?

    Und wie sieht es aus, wenn der Vermieter das Streichen der Wände als nicht gut genug empfindet?
    Wohnung wurde übrigens unrenoviert übergeben, ich habe aber eine Wand grün gestrichen.

    LG

    Moin Moin,

    darf der Vermieter Schäden einfach selbst beheben oder durch eine Firma/ Handwerker beheben lassen und mir direkt von der Kaution abziehen oder muss der Vermieter mir eine Frist zur Schadensbeseitigung geben?

    LG

    Guten Abend,

    der Auszug aus meiner Wohnung erfolgte am 31.08.2016. Ich habe die Kaution schriftlich unter Zeugen zum 30.11.2016 angemahnt. Der Einwurf des Forderungsschreibens an den Vermieter erfolgte unter Anwesenheit zweier Zeugen, denen der Inhalt bekannt war.

    Bis heute habe ich nichts gehört und kein Geld bekommen.
    Kann der Vermieter mir zum 28.02.2017 (da enden die 6 Monate gem. 548 BGB) eine Kautionsabrechnung zusenden, wo er einfach Schäden abrechnet?
    Müsste er mir nicht eine Frist zur Schadensbeseitigung setzen?
    Wie gehe ich damit um, dass der 30.11. fruchtlos verstrichen ist?

    VG

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