Hallo zusammen,
der Vermieter hat zum Einen Recht. Ihr seid juristisch eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts und könnt im Außenverhältnis nur gemeinsam kündigen. Im Innenverhältnis sieht das allerdings anders aus.
Du kannst gem. 723 BGB die WG im Innenverhältnis lösen und deine Mitmieter zur Kündigung auffordern.
Wenn diese das nicht tun, kannst Du sie auf Zustimmung verklagen. Das ist zwar hart, solltest Du aber tun. Vor Gericht geht sowas immer zu Gunsten des auszugswilligen Mieters aus. Die Kosten hierfür müssen die Anderen sogar tragen.
Einfacher ist es, wenn man gemeinsam einen Aufhebungsvertrag schließt, wo alle Mieter, Du und der Vermieter gemeinsam beschließen, dass Du zum xx.xx.2017 ausziehst.
Wenn das alle unterschreiben, ist der Fall gelöst. Wenn nicht, gilt Ersteres.
Du hast übrigens einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung. Das sollte man an der Stelle den Anderen auch ganz deutlich so klar machen.