Hallo Dirk Bongen,
hast Du schon mal den VM gefragt, weshalb er vom bisherigen Abrechnungsmodus abgewichen ist? Warum er keine Trennung Gewerbe -/. Wohnung gemacht hat?
Dies von meinem ehem. Vermieter nachdem ich angefragt habe warum er Mieter und Gewerbeeinheiten gleichstellt.
Wie schon in meiner letzten E-Mail formuliert sind vergangene Abrechnungen für uns von untergeordnetem Interesse und insofern können und müssen wir
nicht ehemalige Aufteilungsmodi zwingend übernehmen.
Beispielhaft:
Legt der Vermieter die Grundsteuer bei einem gemischt genutzten Gebäude ohne Vorwegabzug auf alle Nutzer nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen auf
alle Mieter um, so bedarf der Umlagemaßstab keiner Erläuterung, weil er aus sich heraus verständlich ist.
was heißt das ?
müßte er nicht für alle Betriebskosten vorher einen Vorwegabzug für das Gewerbe machen ?
Ich ärgere mich über 15000 € für techn. Objektmanagement das ich mittragen soll.