Hallo ich habe vor einem halben jahr ein Haus gemietet, und unsere Terasse wird zu 50% zur Wohnfläche angerechnet. Soweit so gut doch unsere Terasse bzw der Garten ist nur zur den Keller zu erreichen und ich meine mal gelesen zu haben das eine Terasse an Wohnraum angrenzen muss.
Darf also mein vermieter die Terasse auf die Miete aufschlagen oder nicht?