Beiträge von tiburn

    Dazu würde mich mal die Rechtsgrundlage, z. B. ein Urteil, mindestens eines Landgerichtes, interessieren.


    Von der Rechtsprechung werden in eigenem Ermessen unterschiedliche Zeiträume gewährt. Diese Zeiträume können zwischen 3 bis 6 Monaten liegen (OLG Düsseldorf, ZMR 2008, S. 708). Einen ersten Hinweis bzw. eine Tendenz für die Fälligkeit der Kaution bietet die Frist des § 548 BGB, welcher eine Frist von 6 Monaten vorsieht. Die sechsmonatige Frist ist dabei vor allem dann anzuwenden, wenn noch Ansprüche des Vermieters wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen offen sind (OLG Hamm NJW- RR 1992, S. 1036).

    Quelle: http://www.mietrecht.org/mietkaution/fa…/#comment-11851

    Danke für die Antworten. Da eine Pauschalmiete vereinbart war, sind keine Nachzahlungen zu erwarten. Allerdings wurde kein Übergabeprotokoll erstellt. Wir haben nur beiderseits augenscheinlich festgestellt, dass keine Mängel vorhanden waren. Direkt nach meinem Auszug wurde die Mietsache weiter vermietet.

    Hallo,

    mir ist bekannt, dass bei "normalen" Mietverträgen die Rückgabe der Kaution 3-6 Monate andauern kann. Ich wohnte sechs Monate in einem befristeten Mietverhältnis und habe nun Probleme meine Kaution zurück zu bekommen. Gilt diese 3-6 monatige Frist auch bei befristeten Mietverträgen? Im Mietvertrag steht bzgl. der Kaution nur "..soweit keine Schäden entstanden...vollständige Rücküberweisung nach Auszug."

    MfG

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