Beiträge von Monroe

    Danke schonmal für die Antworten, ein Foto habe ich nochmal angehängt...

    Zitat

    Es sei denn dem Vermieter ist in der 2. Hälfte des 1. Satzes ein Schreib-/Tipfehler unterlaufen. Was, von ihm, zu beweisen wäre.

    Inwiefern würde das die Lage verändern?
    Ich habe den Mietvertrag so von der Wohnungsverwaltung, nach der Besichtigung und kurzer telefonischer Zusage, zugeschickt bekommen (ohne weitere "Verhandlungen" oder Gespräche) und unterzeichnet zurück gesendet. Von daher hätte ich angenommen, dass in jedem Fall das tatsächlich Geschriebene gültig ist. Eventuelle Tippfehler hätte ich dabei ja nicht zu verantworten...

    Hallo allerseits,

    ich habe relativ notgedrungen einen Mietvertrag mit beiderseitigem Kündigungsausschluss geschlossen. Da ich nicht sonderlich glücklich in der Wohnung bin, würde ich gerne früher wieder ausziehen können und wende mich deshalb aufgrund der merkwürdigen Formulierung aus dem Vertrag an euch. Vielleicht hat hier ja wer eine kompetentere Antwort zu meiner Frage. Vorweg also der Wortlaut des Vetrages:

    [HR][/HR]
    "§5 - Kündigung, Kündigungsausschluss, außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters

    [...]
    (2) Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird für beide Vertragsparteien für 2 Jahre ab Mietbeginn ausgeschlossen, das Mietverhältnis kann somit frühestens zum Ablauf des 1. Mietjahres ordentlich gekündigt werden. Der zeitliche Kündigungsausschluss gilt nicht, sofern der Mieter einen berufsbedingten Orstwechsel nachweist. Die ordentliche Kündigung ist ab Mietbeginn zulässig. "
    [HR][/HR]

    Nach meinem Verständnis umfasst das "1. Mietjahr" die Monate 1 - 12 ab Mietbeginn, danach beginnt das 2. Mietjahr. "Zum Ablauf des 1. Mietjahres" hiesse für mich also, dass ich im 9. Monat eine Kündigung verfassen und zum Ende des 12. Monats ausziehen könnte. Der Vermieter sieht das wohl anders, von daher meine Fragen:

    - Ist die Klausel in dieser Formulierung gültig und wenn ja, für welche Dauer?

    - Wie ist der letzte Satz zu bewerten? Ist die ordentliche Kündigung nun "ausgeschlossen" oder "zulässig"?

    Ich würde mich über fundierte Antworten sehr freuen und danke schonmal herzlichst....
    Viele Grüße