Beiträge von stepbystep00

    Die Klausel ist schon allein deswegen unwirksam, weil du die Wohnung unrenoviert bekommen hast. Laut BGH kann nur dann vom Mieter die Renovierung verlangt werden, wenn er die Wohnung renoviert bekommen hat oder einen finanziellen Ausgleich für die unrenovierte Wohnung bekommen hat.

    Danke....verstehe ich das richtig das die gesamte Klausel also Punkt 2 und 3 ungültig sind ?

    Was ist denn eigentlich unter anderen Räumen zu verstehen? Ich habe einen Keller zählt der dazu ? Den habe ich unrenoviert bekommen und
    habe auch nichts gemacht !?(

    Hallo AJ1900

    wow...vielen Dank für die schnelle Reaktion. Kannst Du mir ggf. sagen warum Du die Klausel für unwirksam hälst.

    Unter bunt meine ich nicht grell....sondern gediegen....meinst Du dann ist es immer noch eine Beschädigung ?

    Habe gerade gelesen , dass man einem nicht vorschreiben könnte , die Tapeten zu entfernen . Das käme einer Endrenovierungsklausel gleich
    und wäre dann auch unwirksam.

    Hab jemand davon schon was gehört ? Ich lese das nämlich heute das erste mal.

    Im nächsten Leben werde ich Vogel , dann brauch ich schon keine Mietwohnung X/8)

    Ein sonniges Hallo an Alle,

    nachdem ich nun nach langer Suche endlich eine Wohnung gefunden habe, stellt sich mir die Frage, ob ich aufgrund der vertraglichen Vereinbarung renovieren muss.

    Die Wohnung wurde von mir unrenoviert bezogen, das ein oder andere Zimmer im Laufe von 16 Jahren neu ( bunt ) gestrichen . Bad / WC wäre nichts zu machen, weil wandhoch gefließt.

    Ich hätte weil eben unrenoviert bezogen ( steht im Vertrag ) die Wohnung besenrein hinterlassen und Dübellöcher verschlossen. Bin aber aufgrund des Vertrages jetzt doch stutzig geworden :huh:

    Komisch finde ich auch die Aussage s. u. Schönheitsreparaturen ab Ablauf der Zeiträume objektiv nicht notwendig. Woher weiss den mein Vermieter ob es objektiv notwendig ist. Der war vielleicht 3x da in den ganzen Jahren. Er weiß ja auch nicht wann ich renoviert habe. Bin ganz konfus....ehrlich !!!

    Immer wieder las ich in den diversen Beiträgen das feste Fristen nicht erlaubt sind ....aber nicht wirklich was feste Fristen bedeuten. Daher würde ich mich freuen zu lesen wie ihr meine Vertragsinhalte seht.

    Der Vertragsinhalt lautet wie folgt:

    § 10 Schönheitsreparaturen

    1.Der Mieter führt die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten durch, Schönheitsreparaturen sind; Entfernung von Tapeten , Tapezieren und streichen der Innenwände, Streichen der
    Heizkörper .

    2. Die Schönheitsreparaturen sind in

    Küche, Bad, Dusche, WC alle 3 Jahre,

    Wohnräumen alle 5 Jahre

    und sonstigen Räumen alle 7 Jahre

    beginnend mit dem erstmaigen Ablauf des jeweiligen Zeitraumes nach Mietbeginn durchzuführen. Hat der Mieter infolge vertraglicher Verpflichtungen die Angangsrenovieren durchgeführt, dedoppeln sich die genannten Fristen einmalig für den Zeitraum nach Mietbeginn. Die genannten Fristen können vom Mieter nur dann überschritten werden, wenn die Durchführung von Schönheitsreparturen nach Ablauf dieser Zeiträume
    objektiv nicht notwendig ist.

    3 .

    a. ) Bei Beendigung des Mietverhältnisses vor Fälligkeit der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen hat der Mieter die Wahl zwischen der Druchführung der Schönheitsreparuten oder der Übernahme anteiliger Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag eines vom Vermieter zu bestimmenden Malerfachbetriebes .

    b.) Der Kostenanteil des Mieters beläuft sich

    bei Küche, Bad, Dusche, WC auf 33,33%, 66,66% bzw. 100% wenn die Fälligkeit der Schonheitsreparatur länger als 1,2 bzw. 3 Jahre zurückliegt .

    bei Wohnräumen auf 20%,40%,60%,80% bzw. 100% wenn die Fälligkeit der Schönheitsreparatur länger als 1,2,3,4, bzw. 5 Jahre zurückliegt.

    bei sonstigen Räumen auf 14,3%,28,6%,42,9 %,57,2%,71,5%,85,8% bzw. 100 % , wenn die Fälligkeit der Schönheitsreparutur länger als 1,2,3,4,5,6, bzw.7 Jahre zurückliegt.

    Hat der Mieter infolge vertraglicher Verpflichtungen eine Anfangsrenovierung druchgeführt, verdoppeln sich die genannten Fristen.

    c.) Dem Mieter bleibt es unbenommen, dem Vermieter innerhalb von zwei Wochen seit Zugang des Kostenvoranschlages , den Kostenvoranschlag eines anderen zur Durchführung der Schnheitsreparaturen bereiten Malerfachbetriebes vorzulegen. In diesem Fall ist Grundlage der Berechnung der Kostenanteile dieser Kostenvoranschlag .

    So das wäre der vertragliche Teil. Was sind eigentlich andere Räume, ist damit ggf. der Keller gemeint. Da gibt es einen Rauputz, wie soll ich den denn renovieren?

    Für Eure Hilfe , Fakten, Ideen vielen vielen Dank schon mal .

    Bis bald

    :-C

    Hallo Anitari....danke für die schnelle Reaktion und Antwort.

    Das möchte ich eher nicht....unser Verhältnis ist, gelinde gesagt äußerst unterkühlt . Sind uns gerade gestern begegnet und er
    grüßt nicht mal .

    Beim letzten Mal als ich versuchte ihn telefonisch zu erreichen , hat er nach 8 Wochen, als wir uns zufällig begegneten und er nicht ausweichen konnte, gesagt er hätte den Anruf gerade eben erst abgehört....:

    Ich habe doch mit ihm einen Vertrag und nicht mit xyz...und er muss mich über Änderungen informieren, oder nicht ?

    Hallo zusammen,

    ich habe nun jahrelang einen Mietvertrag mit meinem Vermieter. Heute nun erhalte ich einen Brief einer Hausverwaltung die schreibt , das mein Vermieter Ihnen die Verwaltung übergeben hat und ich mich in allen dem Mietverhältnis betreffenden Angelegenheit an Sie wenden soll .
    Im übrigen würden sie mich darüber informieren, dass in den nächsten Wochen neue Heinzkostenverteiler installiert werden.

    Ist das o.k.? Muss ich nicht von meinem Vermieter informiert werden über Beauftragung einer HV und den Umfang ?
    Muss ich irgendwie auf dieses Schreiben reagieren....alle Angelegenheiten wären ja auch die Miete. Die kann ich ja nicht einfach jemanden anderen überweisen. Wie gesagt ich habe einen Mietvertrag mit VM der alles regelt.

    Habe ich nun höhere Kosten zu erwarten ? Mieterhöhungen obwohl lt. vereinbartem Vertrag , diese ausgeschlossen wurden?

    Kann mir jemand eine hilfreiche Antwort geben wie ich mich verhalten soll und was mich ggf. erwartet.

    Wie gesagt....Mieterhöhungen wurden im MIetvertrag ausgeschlossen, ebenfalls eine Kaution ....der Vertrag ist unbefristet gültig.

    Die Nebekostenabrechnung habe ich für die Bewohner des Hauses gemacht . Zunächst war das über Jahre hinweg der Vater meines Vermieters mit seiner Lebensgefährtin...! Dieser starb dann und dann machte ich es mit schriftlicher Vereinbarung für die Lebensgefährtin und mich . DDiese jedoch wurde gekündigt. Und nun die HV ....ob die die Abrechnung machen soll weiss ich nicht . Kann er einfach eine Vereinbarung so übergehen und evtl. andere Stellen mit der NBK-Abrechnung beauftragen ggf. über die HV eine Mieterhöhung durchsetzen ?
    Viele Frage ich weiss und bin schon auf gespannt ob jemand Bescheid weiss und mir helfen kann.

    Danke vielmals

    Herzliche Grüße
    stepbystep