Beiträge von Diabolos01

    War es rein zufällig ein “Einsteckschloss“, was vor ca 6-8 Wochen, also 7 Wochen aufgebohrt wurde?http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-forum/threads/12278-Schloss-Wohnungst%C3%BCr-Defekt-Wer-tr%C3%A4gt-kosten

    Hallo Paulchen,

    das ist zwar ein sehr ähnliches Thema aber nein das ist nicht das gleiche Schloss.
    Aber schon komisch das die Zeit und das Thema so zusammen passen :eek:

    Zu der eigentlichen Frage, meiner Meinung nach ist es ein schwieriger Fall. Denn zuerst einmal ist da die Beweislage ob es nicht Eigenverschulden ist und auch das, was im Mietvertrag steht. Hier wird eigentlich alles einfach erklärt:

    https://www.hwi-sicherheit.de/blog/schlusseldienst/wer-bezahlt-den-schluesseldienst-873/

    Danke für deine Antwort, aber hier ist mein eigentliches Problem.
    Ich weis das bei einem Defekt durch Verleiß der Vermieter die Kosten übernehmen müsste, nur ist halt mein Problem das ich meinen Vermieter weder schriftlich noch telefonisch erreiche. Ich bekomme seit 7 Wochen keine Antwort bzw. es geht keiner an das Telefon (außer wenn ich an eine Zentrale weitergeleitet werde, die keine befugnisse haben und mir nicht helfen können. Ein hinterlegen meiner Telefonnummer damit der Vermieter zurückrufen kann hat auch nichts gebracht)

    Mein weiteres Vorgehen wäre jetzt, das ich die ganze Sache noch einmal schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort zu meinen Vermieter schicke, mit dem Zusatz das ich die Miete kürzen werde wenn er sich nicht bei mir meldet und ich damit die Rechnung begleiche.
    Und da stellt sich nun die Frage ob das so rechtens ist und wenn ja um wie viel ich die Miete kürzen kann.

    Also es war kein Eigenverschulden, ich habe meinen Schlüssel nicht verloren und weder ich noch der Schlüsseldienst konnte meine Tür mittels Schlüssel aufschließen.
    Zur Beweislage dient die Rechnung die ich erhalten habe, dort wurde vermerkt "Zylinder oder Einsteckschloss evtl. defekt".

    Die Tür war abgeschlossen, dewegen musste das Schloss auch aufgebohrt werden.

    Ich hab diesbezüglich auch schon mal mit meiner Versicherung geredet, die greift aber nur wenn es eingeverschulden ist, bei Defekt ist das Vermieter sache.

    Hallo zusammen,

    Ich habe folgendes Problem:
    Das Schloss meiner Wohnungstür war defekt, ich konnte meine Türe nicht mehr aufschließen und musste zur Öffnung den Schlüsseldienst holen. Dieser musste das Schloss aufbohren da ich wie jeden Morgen meine Türe verschieße. Da ich die kosten im vorraus zahlen musste konnte der Schlüsseldienst aber nur den Zylinder wechseln und das wahrscheinlich noch defekte Einsteckschloss wurde drin gelassen mit dem Hinweis vorerst die Türe nicht abzuschließen (ich konnte die kosten von gesamt knapp 600€ nicht aufbringen).
    Jetzt ist das Problem das ich meinen Vermieter mittlerweile seit 7 Wochen nicht erreichen konnte (E-Mail und Telefon), auf meine E-Mail wird nicht geantwortet und wenn ich anrufe geht keiner ran oder ich werde zu einer Zentrale weitergeleitet die mir nicht weiter helfen kann.
    Ich sitz nun auf einer Rechnung von 325€, kann meine Türe nicht abschließen und wenn bei mir eingebrochen wird bekomm ich nix von der Versicherung.

    Was kann ich rechtlich dagegen tun?
    Kann ich das Einstechschloss selbst austauschen und dies dem Vermieter in Rechnung stellen?
    Kann ich die Miete Kürzen um die Rechnung damit zu begleichen?


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, oder ein paar Tips geben.
    Vielen Dank im vorraus


    MfG Maik