Erlaubnis wird sie definitiv nicht erteilen. Gespräche mit ihr sind nicht möglich. Aber wir haben schon eine Lösung gefunden. Nächste Frage, was ist wenn sie ihr Auto auf den Hof stellt und wir mit den Möbeln nicht vorbei kommen?
Beiträge von BellaIsa
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Folgendes Problem. Am Sonntag ziehe ich endlich aus und da meine VM "weniger nette" Leute sind (wohnen unten drin), versuchen sie bis zum Schluss, mir das Leben schwer zu machen. Vorhin habe ich ein paar Kleinigkeiten in die neue Wohnung gebracht und mich zum beladen des Autos damit 2mal für je 5min auf den Hof gestellt. Sie haben beide eine Garage, ihr Mann ist jedoch arbeiten, also habe ich mich vor seine Garage gestellt, damit sie bei Bedarf problemlos raus fahren kann. Als ich wieder kam, hatte sie ihr Auto auf den Hof gefahren, sodass ich, wenn ich mein Auto nochmal hätte beladen wollen, umständlich hätte drum herum laufen müssen (ist recht eng auf dem Hof). Nun möchte ich meinen Umzugshelfern eigentlich nur ungern zumuten, dass sie mit den schweren Sachen unnötig weit laufen müssen. Selbst wenn wir uns vor die Einfahrt auf die öffentliche Straße stellen, ist es da so eng, dass sie nicht raus kommt (Sackgasse). Nächste Möglichkeit ist der Wendekreis und der ist recht weit weg, zumindest wenn man schwere Sachen zu schleppen hat.. Nun war der Plan, den Transporter vor die Einfahrt auf die Straße zu stellen und eben weg zu fahren, wenn sie raus muss. Was aber nun, wenn sie da aus Prinzip alle 10min raus und rein fahren will? Wäre es rechtens, wenn sie sich dann eben kurz an die Straße stellt bis wir weg sind, oder müssen wir ihr jederzeit die Zufahrt auf den Hof gewährleisten? Achso, ich habe selber keinen Stellplatz und muss immer im Wendekreis parken...
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Schade, hatte mich schon gefreut. So bin ich auf ihr Entgegenkommen angewiesen und den Gefallen wird sie mir sicher nicht tun - auch wenn sie mich schnell loswerden will.
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Hallo,
du ziehst doch in 2 Monaten aus. Warum willst du dir die Reparatur, inkl. Ankündigung, Zahlung der Rechnung mit Abzug von der Miete, Zuhause sein für den Handwerker, ggf. Streit mit dem Vermieter überhaupt noch antun.
Übergib die Wohung mit defekter Spülung und gut ist.
Gruß
H HIch ziehe zwar in 2 Monaten aus, zahle aber August noch die volle Miete. Da die VM mir null entgegenkommt, mich hier zusätzlich schikaniert, beleidigt und ich mir sicher bin, dass es wegen Kaution und Co. noch Stress geben wird (eben weil kein Übergabeprotokoll, offiziell wissen die VM also nichts von Mängeln), sehe ich gar nicht ein, dass sie mir am Ende noch die Mängel anhängt und mir vorwirft, dass ich diese nicht angezeigt hätte. Darum geht es in erster Linie.
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BellaIsa,
auch Du kannst jetzt fristgerecht zum 31.07. kündigen.Wie denn das? Die gesetzl. Kündigungsfrist beträgt doch 3 Monate, also zum 31.8., alles andere ginge doch nur im gegenseitigen Einverständnis (Aufhebungsvertrag)?
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Super, vielen Dank.
Die VM müssen - sollten sie selber tätig werden wollen - den genauen Termin aber mit mir absprechen, oder? -
Ich persönliche meine das Vorschuß vereinbart ist, weil da ein Betrag steht.
Der Betrag steht hinter der Pauschale, nicht hinter Vorschuss.Wie groß ist denn die Wohnung?
Knapp 100qmSo am Rande, Vermieter haben ein erleichtertes Kündigungsrecht wenn sie mit dem Mieter im selben Haus, welches nur 2 Wohnungen hat, wohnen.
Das ist mir bewusst. Meinetwegen können die VM davon gern Gebrauch machen, ich würde mir ohnehin gern sparen, für August noch Miete zu zahlen (gesetzl. Kündigungsfrist ist zum 31.08., ich hätte die neue Wohnung aber nicht bekommen, wenn ich nicht zum 01.08. hätte einziehen können).
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Okay, danke! Dann werde ich das in der Mängelanzeige auch gleich so angeben, richtig? Also, dass nach ablaufen der Frist ich einen Handwerker kommen lassen und die Kosten von der Miete abziehen werde.
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Genau, Kleinstreparatur. Der Spülkasten im Gäste-WC ist nicht undicht, Wasser läuft also nicht heraus - aber defekt ist er dennoch und müsste ausgetauscht werden.
Wenn eine Mietminderung keinen Sinn macht, welche Konsequenz hat es dann für den VM, wenn er die Reparatur nicht durchführt bzw. den Kasten nicht austauscht? Denn ohne Konsequenzen, werden die VM keinen Grund sehen, sich zu kümmern.
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Hallo, ich bin neu und habe gleich mehrere Fragen/Anliegen, eines davon hier:
Ich bin am 1.6.2016 hier eingezogen, außerdem wohnen nur noch meine Vermieter unter mir. Das Verhältnis war zum Einzug noch sehr gut, mittlerweile leider nicht mehr. Ich zahle monatlich 135€ Nebenkosten (Heizung und Warmwasser, geheizt wird mit Öl). Im Mietvertrag hat die VM damals beide Punkte angekreuzt, warum auch immer (sie kennt sich nicht wirklich damit aus) :
[x] Betriebskostenvorschuss für Betriebskosten gemäß Ziffer 2.
[x] Betriebskostenpauschale für Betriebskosten gemäß Ziffer 2 und in dieser Zeile auch 135€ NKDa wiegesagt das Verhältnis mittlerweile sehr angespannt ist, ist ein normales Gespräch nicht möglich.
Vor einigen Wochen (als die VM schon wusste, dass ich eine neue Wohnung suche) traf ich die VM zufällig im Keller und sie sagte, ich hätte sowieso noch eine fette NK-Nachzahlung zu erwarten, der Verbrauch wäre angeblich so viel höher, als die Jahre zuvor. Ich habe im Winter ganz normal geheizt (Stufe 3) und gehe auch nicht übermäßig viel duschen oder baden.Noch wichtig zu erwähnen ist, dass es für meine Wohnung keine eigenen Zähler gibt, sie kann mir also nicht nachweisen, wieviel ich verbraucht habe. Es gibt nur Zähler für den Verbrauch des gesamten Hauses. Noch dazu wurde im MV ja auch "Pauschale" angekreuzt.
Ist es dann überhaupt möglich und rechtens, mich zu einer Nachzahlung zu verdonnern? Ich denke, eigentlich nicht, wegen o.g. Gründen.
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Hallo, ich bin neu und habe gleich mehrere Fragen/Anliegen, eines davon hier:
Ich bin am 1.6.2016 hier eingezogen, außerdem wohnen nur noch meine Vermieter unter mir. Das Verhältnis war zum Einzug noch sehr gut, mittlerweile leider nicht mehr. Beim Einzug stellten wir gemeinsam einige Mängel fest, u.a. eben, dass die WC Spülung im Gäste-WC defekt ist (Wasser läuft ständig), der VM hat dann die Leitung erstmal zugedreht, damit das Laufen aufhört. Es wurde mündlich vereinbart, dass dies zeitnah repariert wird. Es gibt kein Übergabeprotokoll, auf dem diese Mängel festgehalten wurden (eigene Blödheit, ich weiß). Natürlich hat bis heute keine Reparatur stattgefunden. September 2016 trat mit dem WC im großen Bad das gleiche Problem auf, ich musste lange darum kämpfen, damit es endlich repariert wird, obwohl das Wasser zeitweise sogar aus dem Spülkasten ins gesamte Bad lief. Habe da auch nochmal (mündlich) darauf hingewiesen, dass auch der Spülkasten im Gäste-WC erneuert werden muss. Dies wurde komplett ignoriert. Da ich das Gäste-WC als solches nicht nutzen kann, ist es ein Abstellraum geworden. Mittlerweile tropft aus der Lüftung im Gäste-WC auch noch eine übelriechende, braune Flüssigkeit.
Nun ist es so, dass ich zum 1.8. ausziehe und da es als Mieter auf der einen Seite ja auch meine Pflicht ist, den VM von Mängeln in Kenntnis zu setzen und auf der anderen Seite ich keine Lust habe, dass die VM mir diese Mängel andichten und einen Strick daraus drehen, weil ich diese nicht schriftlich gemeldet habe, möchte ich sie nun per Einschreiben davon in Kenntnis setzen (persönliches Gespräch nicht möglich, wird verweigert).Fällt eine defekte Spülung unter Mangel oder Schönheitsreparatur? Es ist im MV nicht angekreuzt worden, ob Schönheitsreparaturen vom Mieter, oder vom Vermieter zu tragen sind. Haben die VM wohl vergessen/überlesen damals.
Macht es Sinn, da noch eine Frist zu setzen, oder "lohnt" das nicht mehr und ich belasse es bei einem "in Kenntnis setzen"? Wenn eine Fristsetzung noch Sinn macht, kann ich nach Ablauf der Frist die Miete mindern, wenn sich nichts getan hat? Wenn ja, um wieviel?
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