Beiträge von MietandGreet

    Danke für all eure Antworten.

    Für mich persönlich steht auf jedenfall fest, dass ich nie wieder innerhalb der Familie mieten möchte.

    @ H Hamburg Genau darum geht es eben nicht. Egal ob Vermieter oder Mieter. Ein privater Streit darf sich einfach nicht auf ein Vertragsverhältnis übertragen. So etwas ist einfach nicht richtig. Mir geht es nun einfach darum, nicht der Leidtragende zu sein, denn auch ich habe Rechte. Und was soll falsch daran sein, dass diese auch gewahrt bleiben ?

    Ich möchte nämlich, dass das Ganze sachlich betrachtet wird und nicht emotional, wie es leider seitens unserer Vermieterin passiert ist. Also danke für alle beantworteten Fragen und an Alle, die sich nicht daran verbissen haben, dass es eine Familienangelegenheit sei, sondern sachlich geblieben sind.

    Mal schauen, ob ich noch herausfinden kann, wie es sich mit der mündlichen Mieterhöhung im Detail verhält.

    Sobald es geht, wird auch die Wohnungssuche beginnen.

    In Bezug auf das mündliche Schreiben meinte ich die Kappungsgrenze.

    Fest steht also, dass es letztes Jahr eine Mieterhöhung gab, wenn auch mündlich. Seitdem sind mehr als 15 Moante vergangen. Muss meine Vermieterin sich denn nun an die 20 % Kappungsgrenze halten, oder sind die ersten drei Jahre (01.08.2013-31.07.2016) nun rum und sie kann von den 450 €ausgehend wieder eine 20% Erhöhung vornehmen ? Natürlich nur mit einem neuen, formell korektem Schreiben.

    Dachte, dass ich innerhalb der nächsten 2 Monate antworten muss, ganz gleich, ob das Schreiben ungültig ist. Danke ;)

    Nein, wir wurden nicht auf unser Sonderkündigungsrecht hingewiesen.

    Danke für die Antwort Leipziger,

    entscheidend scheint zu sein, ob die mündliche Vereinbarung gilt.

    Stimmt, dann wäre zum 01.09. die höhere Miete zu zahlen. Mein Fehler ;)
    Ganz ignorieren darf ich das Schreiben glaube ich nicht, sondern muss bis 31.08. antworten.

    Hallo Guenni,

    erstmal danke für die schnelle Antwort.
    Schade, dass du nicht etwas differenzierter auf meine Fragen eingegangen bist.
    Insbesondere, ob die mündliche Vereinbarung geltend ist, um den Basiswert zu kennen (400 € oder 450 €), abhängig davon,w ie die 3-Jahresregel nun angesetzt wird, da seit dem Einzug mehr als 3 Jahre vergangen sind.

    Wenn du meine Einschätzungen als so falsch ansiehst, dann erläuter die doch bitte auch. Sonst ist mir leider nciht damit geholfen.

    Dein Rat, ab 01.07. mehr zu bezahlen, ist hingegen unsinnig. In mehreren Beiträgen konnte ich nachlesen, dass erst 3 Monate später die Mieterhöhung fällig wird, also dann zum 01.09.

    Gruß

    Hallo zusammen,

    bin gerade über dieses Forum gestolpert und hoffe, dass man mir und meiner Freundin hier weiterhelfen kann.
    Vorab schonmal ein Dankeschön an Alle, die sich die Mühe machen, dies zu lesen.


    Nun zum Sachverhalt.

    Seit dem 01.08.2013 läuft unser Mietvertrag. Die Kaltmiete betrug zu dem Zeitpunkt 400 €.
    Vermieterin ist die Mutter meiner Freundin. Leider ist das Verhältnis seit einiger zeit zerrüttet und sie versucht es uns so schwer wie möglich zu machen. Langfristig werden wir daher ausziehen, derzeit möchte wir aber einfach nur unsere Rechte als Mieter kennen und auch wahrnehmen.

    Noch zu erwähnen ist, dass wir seit dem 01.03.2016 monatlich 450 € KM zahlen. Dies wurde jedoch nicht schriftlich vereinbart, sondern wir haben uns einfach mündlich darauf geeinigt. da war das Verhältnis auch noch in Ordnnung. Die höhere Zahlung lässt sich per Bankdauerauftrag belegen.

    Heute (13.06.2017) bekamen wir von unserer Vermieterin Post, dass sie zum 01.07.2017 eine Mieterhöhung auf 550 € pro Monat vornimmt im Rahmen einer Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel.

    Wir fragen uns nun, ob diese Erhöhung legitim ist und haben dazu einige Fragen im Detail.

    Ich habe gelesen, dass eine Mieterhöhung nur alle 15 Monate erfolgen darf. Da die letzte Erhöhung zum 01.03.2016 erfolgte, dürfte sie dies nun wohl. Oder gilt die damailge erhöhung nicht, weil die Absprache nur mündlich erfolgte ?

    Meiner Meinung nach dürfte die Vermieterin aber lediglich die Mieterhöhung zum 01.07.2017 ankündigen, geltend machen doch erst zum 01.10.2017 oder vertue ich mich da ?

    Außerdem habe ich gelesen, dass die Miete innerhab von 3 Jahen nur um 20 % steigen darf. Seit dem Einzug am 01.08.2013 sind nun aber mehr als 3 Jahre vergangen. Ich vermute nun, dass die letzte mündliche Erhöhung in den ersten 3 Jahren liegt (01.03.2016) und mit dem 01.08.2016 der neue Zeitraum beginnt, wo die letzte festgesetzte Miete nun wiederum um 20 % steigen darf, oder liege ich da falsch ?
    Daran gebunden natürlich wieder die Frage, ob die mündlich vereinbarte Mieterhöhung gültig ist oder nicht. Wenn nicht, würde doch weiter 400 € als Wert gelten, von dem aus unsere Vermieterin nun die Miete um 20 % anheben könnte auf 480 € oder ist dies falsch ? Wie würde es sich denn in dem Fall verhalten, wenn die ursprüngich festgelegte Miete die bisher einzig Gültige bleibt, da nun mehr als 3 Jahre vergangen sind ? Mir stellt sich die Frage, wo genau die 3-Jahresregelung angesetzt wird.

    Außerdem scheint das aktuelle Mieterhöhungsschreiben doch formal falsch zu sein, da die Vermieterin 1. (Im Internet gefunden: Ein Mieterhöhungsschreiben muss deutlich zum Ausdruck bringen, dass der Mieter zur Zustimmung aufgefordert wird. Erweckt das Schreiben den Eindruck, dass der Vermieter die Mieterhöhung einseitig geltend macht und auf die Zustimmungserklärung des Mieters keinen Wert legt, ist seine Erklärung unwirksam (BGH WuM 2005, 581).

    Im Erhöhungsschreiben wurden wir aber nicht zur Zustimmung aifgefordert. Es ist nur geschrieben, dass sich die Miete zum 01.07.2017 erhöht.

    Was genau bedeutet dies nun für uns ?

    Und 2. müsste das Schreiben doch formal unwirksam sein, weil unsere Vermieterin zum 01.07.2017 die höhere Miete fordert, diese aber doch erst zum 01.10.2017 geltend gemacht werden kann oder nicht ?

    Ich habe gelesen, dass ich als Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang des Mieterhöhungsschreibens Zeit habe, darauf zu antworten und dann Widerspruch aufgrund eines formalen Fehlers einlegen kann. Mir geht es darum, Zeit zu gewinnen, da ein Umzug gerade privat nicht möglich ist.

    Beispiel aus dem Internet: Zugang des Mieterhöhungsschreibens am 3.3.2014, Ende der Überlegungsfrist: 31.5.2014.

    Kann ich also 2 Monate warten, bis ich antworte, dann den formalen Fehler benennen, sodass unsere Vermieterin dann erst von diesem erfährt, dann erst ein neues Schreiben aufsetzen muss und wieder 3 Monate warten muss, bis die Erhöhung geltend gemacht werden kann ?


    Vielen Dank fürs Lesen bis hierhin. Ich hoffe wirklich, dass uns jemand weiterhelfen und usnere Fragen beantworten kann.

    Lieben Gruß

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