Beiträge von ClaudiaD

    Hallo zusammen,


    vielen Dank für die schnellen und klaren Antworten. Dies hilft mir schon einmal weiter.


    Leider ist die ganze Situation bisher nicht unkomplizierter geworden. Ich hatte nun noch ein Telefonat mit der Kundenbetreuerin meines Vermieters, um einige Dinge zur Untermiete zu klären.


    Es ist nun so, dass ich vom Vermieter dazu gezwungen werde, als alleiniger Hauptmieter im Vertrag zu bleiben, es wird grundsätzlich (!) kein weiterer mehr aufgenommen. Gleichzeitig wird mir mitgeteilt, dass ich als Hauptmieter nun aber nicht genug verdiene, da die Miete deutlich mehr als ein Drittel meines Nettogehalts ausmacht. Mir kommt das mittlerweile alles nicht mehr so ganz koscher vor.
    Hat der Vermieter denn tatsächlich das Recht, mich als alleinigen Hauptmieter zu erzwingen, obwohl der Mietvertrag ursprünglich mit einer Wohngemeinschaft geschlossen wurde und dann zu sagen, dass ich die Wohnung mit meinem Einkommen auf Dauer nicht halten kann?


    Vor zwei Jahren, als sie mich als Mieter anerkannt haben, hat ihnen mein Azubigehalt plus die hinterlegte Kaution auch noch gereicht.. Nun wird mir als einzige Möglichkeit genannt, dass ich entweder meine Eltern mit in den Vertrag holen oder die Wohnung kündigen muss.


    Ebenso frage ich mich, ob die gleiche Vorgehensweise auch bei den anderen Haushalten angewandt wird oder darf der Vermieter diese Bedingungen willkürlich für einige wenige Mieter festlegen?


    Auf meine Bitte, dass mir doch dann wenigstens eine Erlaubnis zur Untermiete zugeschickt wird, kam bisher auch keine Reaktion.


    Um ein paar Meinungen wäre ich wie immer sehr dankbar.


    Einen schönen Abend,


    Claudia

    Liebe Community,


    ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt..



    Ich wohne seit 2 Jahren in einer WG bestehend aus 3 Mietern. Der aktuelle Mietvertrag ist im Jahr 2005 zwischen dem Vermieter und der "Wohngemeinschaft Frau Müller, Frau Meier, Frau Schmitz" geschlossen worden. Die WG wurde immer mal wieder durch neue Mieter ausgetauscht. Hierzu gab es vor Einzug jeweils eine Sondervereinbarung, die von allen Mietern und dem Vermieter unterschrieben wurde.


    Für gewöhnlich waren die Mieterwechsel auch spontan problemlos möglich (sprich teilweise innerhalb von 2 Wochen vor Einzug), sofern ein geeigneter Nachmieter gefunden wurde - die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist beträgt jedoch 3 Monate. Nun sollten wir seit dem 01.06. einen neuen Mitbewohner bekommen. Nun haben wir plötzlich die Information erhalten, dass die Vorgehensweise beim Mieterwechsel geändert wurde - meine Mitbewohnerin und ich sollen nun als Hauptmieter und der neue Mitbewohner als Untermieter auftreten. An diesem Punkt zögere ich momentan noch, da ich die einzige berufstätige Person in der WG bin und mit meinem Gehalt nicht für 3 Personen bürgen kann, sollte es zu so einem Notfall kommen.


    Nachdem die Miete zum nächsten Monat hin außerdem bereits um 80 Euro erhöht wurde, möchte der Vermieter nun den neuen Vertrag aufsetzen um eine weitere Mieterhöhung durchzusetzen - so deren eigene Aussage.


    Die Fragen, die sich mir nun stellen sind folgende:


    1. Darf der Vermieter einfach einen neuen Vertrag aufsetzen und uns eine Untermiete aufzwingen, obwohl der ursprüngliche Vertrag als WG mit allen Mietern als Hauptmietern aufgesetzt wurde?


    2. Darf der Vermieter die Miete einen Monat nach bereits durchgeführter Mieterhöhung noch einmal erhöhen?


    3. Auch wenn die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist 3 Monate beträgt - kann ich mich in irgendeiner Weise darauf berufen, dass Mieterwechsel in der Vergangenheit auch kurzfristig genehmigt wurden und dies bei zukünftigen Mieterwechseln erneut verlangen?


    Besonders die Kündigungsfrist ist für mich momentan wichtig, da ich selber vorhabe, auszuziehen und meine momentane (Noch)Mitbewohnerin auch schon eine neue Wohnung für sich und ihren Verlobten in Aussicht hat.


    Ich hoffe, es kann sich jemand durch meine etwas längere Anfrage quälen und mir weiterhelfen. Ich bin für jeden noch so kleinen Tipp oder Hinweis dankbar!


    Viele Grüße


    Claudia