Schon seit vielen Jahren ist eine Warmmiete incl. der Heizkosten nicht mehr erlaubt. Die Abrechnung der Heizkosten muss nach der Heizkostenverordnung erfolgen. Nur noch in Häusern in denen der Mieter alleine mit dem Vermieter wohnt, ist eine Berechnung nach der Wohnfläche erlaubt. Du siehst also, dass du dich mit deinem Vermieter kurz schließen musst, um zu einem tragfähigen Kompromiss zu gelangen.
Beiträge von Köbes
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Das ist aber ganz was anderes als im Eingangsbeitrag. Da du scheinbar nicht in der Lage bist, Fakten zu schreiben, solltest du diese Vereinbarung hier einstellen. Mache ein Foto oder Scan und lade das Bild mit einem Uploadservice hoch und verlinke die Datei hier ins Forum. Persönliche Daten natürlich schwärzen.
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Sag mal, hast du überhaupt gelesen, was du unterschrieben hast. Scheinbar nicht, dann mach es jetzt mal in Ruhe.
Es geht darum, dass zum damaligen Zeitpunkt eine Küche in der Wohnung war und auf ausdrücklichen Wunsch von uns Mieter diese ausgebaut und veräußert werden soll. Wenn kein Verkauf statt findet muss diese auf unsere Kosten entsorgt werden. Der Verkaufserlös ist dem Vermieter zu erstatten gewesen.
Und was bedeutet das aus deinem Eingangsbeitrag?
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Was haben wir sonst noch so Möglichkeiten?
Ihr baut die Küche aus und verkauft sie über eBay-Kleinanzeigen. An den Nachmieter verkaufen ist sicherlich mit Stress verbunden, würde ich nicht machen.
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Denke da ist es
Richtig. Du zahlst neben der Miete eine Betriebskostenvorauszahlung von 120.- Euro im Monat, über die einmal im Jahr abgerechnet wird. Diese Abrechnung solltest du dir zeigen lassen.
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Erstes wird ihm der Zutritt zu seiner Wohnung verwehrt, für die Miete gezahlt wird - ist das rechtens?
Nein, natürlich nicht.
Zweitens dürfen die Vermieter es ablehnen (ohne ersichtlichen Grund) den Fehler des Mieters durch selbigen beheben zu lassen?
Nein, auch das dürfen die Vermieter nicht verwehren. Was mich aber wundert ist, dass laut Gesetz das Monatsende das Mietende ist und nicht Monatsmitte.
Sofort zu einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein.
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Die Vermieterin hatte genau 6 Monate Zeit, um die Angelegenheit zu klären. Aus dem Grunde konnte sie auch die Rückzahlung einer Kaution hinaus zögern und die Mängel damit verrechnen. Das hat sie aber scheinbar nicht gemacht. Also bist du aus der Nummer raus.
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Woher willst du wissen, ob deine Vorauszahlungen gepasst haben? Das würde mich wundern, wenn das plus/minus ausgegangen sein sollte. Für 15/16 musst du auf keinen Fall nachzahlen, kannst aber ein Guthaben verbraten oder sparen.
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Einfach mal nachlesen und verstehen, dann verstehst bestimmt sogar du was von der Verjährung.
Ich befürchte da eher, dass du die Verjährung nicht so ganz verstanden hast. Eine Forderung aus dem Jahre 2014, die heute erkannt wird ist bei der regulären Verjährung von 3 Jahren Ende 2015 verjährt. Eine aus 2015 dementsprechend erst Ende diesen Jahres und nicht in 2021!
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Unabhängig davon, wann bei dir die Abrechnungsperiode läuft (was steht dazu im Mietvertrag) ist für 2015 die Zeit abgelaufen, oder der Drops gelutscht. Für 2017 kann aber immer noch eine korrekte Abrechnung erstellt werden.
Jetzt kommt natürlich die Frage, ob du deine Betriebs-, bzw. Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung bezahlt hast. Das müsste aber auch im Mietvertrag zu lesen sein. Wenn eine Vorauszahlung, dann kannst du die Abrechnung von deinem Exvermieter auch heute noch einfordern, eine Nachzahlung musst du nicht leisten, aber ein Guthaben muss der Exvermieter aber auszahlen.
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Ein normales Attest von deinem Hausarzt wird aber nicht reichen. Es muss also schon was amtliches her und das kann nur das Gesundheitsamt deines Wohnortes ausstellen. Eine Unterschrift des Amtsarztes wird dir auch vor Gericht helfen, wenn es denn so weit kommt.
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Lade doch mal deinen Mietvertrag mit der entsprechenden Seite hoch, damit wir und das ansehen können. Mach ein Foto oder einen Scan, lade das Bild mit einem Bilderdienst hoch und verlinke ins Forum. Persönliche Daten schwärzen und z.B. diesen Dienst nehmen:
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Ich würde ganz ruhig und gelassen bleiben und erst mit den Tatsachen rausrücken, wenn euch die Vermieter auf diese Kündigung ansprechen. Dann erst ganz entsetzt fragen, welche Kündigung, ach das, das war doch überhaupt keine.
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Natürlich werden die Wohnungen teurer sein, sonst macht es ja keinen Sinn, wenn der Vermieter eine Mieterhöhung will.
Aber sie sind auch besser ausgestattet und deshalb nicht vergleichbar. Und das Argument, dass die Vergleichswohnungen genau so "schlecht" sind wie deine, ist doch ganz schnell zu entkräften. In einem Leitfaden für Vermieter kannst du noch einmal nachlesen, was bei einer Mieterhöung über Vergleichswohnungen zu beachten ist. hier
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dann wäre das ja Betrug.
Wieso das? Wenn die Vergleichswohnungen besser ausgestattet sind, dann wird auch die Miete höher sein, oder? Also wo soll denn da der Betrug sein?
Wie weit hat der Mieter das Recht zur Überprüfung der Angaben?
In dem er den Text liest, denn der Vermieter zu den Vergleichswohnungen geschrieben hat, denn zu diesem Text gehört auch der Mietpreis. Wie soll man denn sonst vergleichen?
Wenn du aber Probleme mit dem Vergleich hast, vertraue dich einem Anwalt für Mietrecht an, oder werde Mitglied im örtlichen Mieterverein.
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Es besteht für deinen Vermieter keine Pflicht, ein solches Protokoll auszufertigen, oder zu unterschreiben. Da er ja durch die Wohnung gegangen ist und keine Mängel entdeckt hat, kann er im nachhinein nur noch verdeckte Mängel anführen. Die muss er dir aber benennen, damit du die Mängel beseitigen kannst, ohne dem darf er keine Arbeit in Auftrag geben, die Geld kostet.
Warte die 6 Monate ab, während der Zeit kann der Vermieter noch Forderungen stellen, das Mietverhältnis betreffend. Danach hat er die Kaution zurück zu zahlen. Es könnte natürlich sein, dass er für Januar noch eine Heizkostennachzahlung habt. Diesen möglichen Betrag darf er aber zurück behalten bis zu Abrechnung. Das aber nur für 2018. Wenn ihr ansonsten immer ein Guthaben hattet, ist für 2017 die Messe gelesen.
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Was sollen/ können wir tun?
Beim nächsten Mal Absätze in solch eine Textwand reinbrigen, dann ist auch dieser Text leichter zu lesen und zu verstehen.
Ich jedenfalls würde in solch einem Fall meinen Vermieter noch einmal beweisbar (Einwurfeinschreiben) anschreiben, ihm eine Frist von 14 Tagen nach Datum geben und gleichzeitig darauf hinweisen, dass ich die Rechnung mit den nächsten Betriebskostenvorauszahlungen verrechnen werde.
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Was hat der neue Mieter mit der Mieterhöhung zu tun?
Es sollte doch Vermieter heißen. Ist einfach nur ein falscher Fehler im Text.
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Der gegnerische Anwalt behauptet, dass ich nur den Küchenboden neu verlegt habe, was aber Unsinn ist, da ich Küche und Wohnzimmer neu gemacht habe.
Dann musst du nur den gegnerischen Anwalt überzeugen, nicht dieses Forum. Du solltest also schon einen Beweis in petto haben, Gerichte legen großen Wert darauf.