Was hältst du denn davon, dieses ominöse Schreiben zu scannen oder fotografieren und als .jpg hochzuladen. Ganz ehrlich, mit deinen Angaben kann ich nicht viel anfangen.
Beiträge von Köbes
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c) Kann das ganze auch gesammelt über alle Mietparteien von einem Anwalt aufgesetzt werden
Da du schon selbst auf die Idee mit dem Anwalt gekommen bist, solltest jetzt Nägel mit Köpfen machen und einen Anwalt für Mietrecht beauftragen, der deine (eure) Interessen vertritt. Und deine Milchmädchenrechnung mit den 50.- und 100.- Euro solltest du ganz schnell vergessen, denn die Mietminderung wird ja laufend in Anspruch genommen, bis die Mängel behoben sind.
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Wenn du die Wände in Pastellfarben gestrichen, muss das der Vermieter akzeptieren. Hier ist eine Farbtabelle:
http://www.mieterbund-nl.de/3xcms/config/uploads/dkat1mit22.pdf
Vergleich die mal mit deinen Farben.
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Wie kann ich es nachprüfen, ob das überhaupt stimmt?
Das würde ich an deiner Stelle den Experten überlassen. In diesem Fall ist der Berliner Mieterverein solch ein Experte, dort wirst du geholfen
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Jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig.Was ist an diesem Satz im Mietvertrag so schwer zu verstehen? Ihr habt den Vertrag unterschrieben.
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Wie sieht den da die Rechtslage aus ?
Rechtslage? Ihr habt Eigentum des Vermieters entsorgt, da gibt es keine Rechtslage zu euren Gunsten!
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Bitte eröffne einen eigenen Thread, denn im Moment bist du ein Trittbrettfahrer, weil der andere Thread ja nicht geschlossen wurde. Wenn jetzt eine Antwort kommt, fragt man sich, für welchen Beitrag ist die gedacht?
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Diese Duschwand war kaputtgegangen, weil die Verbindungsstücke zwischen den einzelnen Paneelen gebrochen waren.
Und diese Duschwand habt ihr im Keller oder auf dem Boden aufgehoben und werdet sie noch vor eurem Auszug wieder einbauen. Wenn ihr sie aber entsorgt habt, habt ihr jetzt ein richtiges Problem. Darum solltet ihr jetzt ganz kleine Brötchen backen und mit der Vermieterin einen Kompromiss finden. Ihr habt auch damals nicht den Vermieter über diese defekte Duschwand informiert, den Mangel gemeldet?
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Wenn ich meine Wohnung ausmesse, dann mache ich das mit Möbeln. Man sollte doch beim Mieter und Vermieter soviel Intelligenz voraussetzen dürfen, dass die Zahlen stimmen.
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Könnt Ihr mir da bitte weiter helfen?
Das können und dürfen wir nicht, das wäre eine nicht erlaubte Rechtsberatung. Es gibt aber die Möglichkeit, mithilfe von bereits ergangenen Urteilen, einen ersten Überblick zu bekommen. Hier ist z.B. eine oft zitierte Auflistung von Mietminderungen:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
Ich rate aber ganz entschieden von solch einem Vorgehen ab. Um keine Fehler bei der Minderung zu machen, sollte man unbedingt die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts für Mietrecht, bzw. dem örtlichen Mieterverein übergeben.
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Was können wir machen?
Ich würde mich direkt an das Wohnungsamt wenden, um von dort zu erfahren, was denn tatsächlich Sache ist.
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Die Fragestellung nach der Grenze für Betriebskosten ist falsch. Richtig müsste es heißen, was sind sonstige Kosten überhaupt? Es gibt 16 namentlich benannte Kostenarten und dann unter Punkt 17 die Sonstige Kosten.
Das heißt vereinfacht gesagt, um eine Position, die nicht unter die anderen Betriebskostenarten fällt, als sonstige Betriebskosten abrechnen zu können muss diese bei Mietvertragsschluss ausdrücklich benannt sein.
Dieses Forum zensiert neuerdings. Eine Verlinkung auf eine andere Mietrechtseite wird als Fehler angesehen und die Nachricht wird nicht gesendet.
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Seh ich auch so nur wie sollte man hier jetzt vorgehen ? Darüber machen wir uns gerade einen Kopf
Man erfüllt den Aufhebungsvertrag und gibt die Wohnung spätestens am 31.12.2017 zurück. Mit den Feuchtigkeitsschäden kann sich dann der Vermieter alleine befassen. Die Sache mit dem fehlenden eigenen Stromzähler hätte man sofort angehen müssen und nicht erst so kurz vor dem Auszug.
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Warum muss sie denn zum 31.12. aus der Wohnung raus? Das wäre wichtig zu wissen, denn für mich sind die Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit hervor gerufen. Also nicht euer Problem!
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Dazu kommt auch noch das unsere Vermieterin meinte dass wenn jetzt z.B. die Spühlmaschine kaputt gehen sollte, wir die kompletten Kosten einer neuen übernehmen müssten.
Die Vermieterin hat Null Ahnung. Wenn die Maschine den Geist aufgibt, dann muss sie auch eine neue (oder gebrauchte) Spülmaschine kaufen. Sollte jedoch der Defekt zu reparieren sein, dann erst müsst ihr die Kosten übernehmen. Aber nur bis zur Grenze der Kleinreparaturklausel.
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Dieser Satz wird schon länger von den Gerichten als ungültig abgewiesen. Nach 1,5 Jahren Wohnzeit können nach meiner Erfahrung nur unwesentliche Gebrauchsspuren vorhanden dein.....und dafür hat man ja auch Miete bezahlt.. Ich stehe in kürze vor dem gleichen Problem und habe dort, wo z.B. ein Stuhl Spuren an der Tapete hinterlassen hat, mit einem rauen Schwamm die spuren entfernt.
Bei Auszug der Wohnung muss frisch geweiselt
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Eine Vorabnahme solltet ihr grundsätzlich machen lassen. Notiert die Punkte, die nach Meinung des "Abnehmers" in Ordnung gebracht werden sollten, aber unterschreibt nichts. Wenn diese "Mängelliste" dann vorliegt, solltet ihr euch wieder melden und dann kann man das diskutieren.
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Du hast schon selbst erkannt, dass du durch Abschluss des Mietvertrages den Zustand des Bodens akzeptiert hast. Demnach ist der Vermieter nicht verpflichtet den Boden aufzuarbeiten. Du solltest aber den Zustand des Bodens in einem Übergabeprotokoll beschreiben, damit du bei einem Auszug nicht den Schwarzen Peter bekommst.
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Wenn diese Sperrmüllkosten im üblichen Abrechnungszeitraum entstanden sind, dann muss man seinen Anteil daran auch bezahlen.
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