Beiträge von k.blamann

    Hallo zusammen,

    bin auf der Suche nach Informationen zu meinem Problem auf dieses Forum gestossen und habe
    mich direkt mal angemeldet. Vielleicht hat ja jemand Rat für mich.

    Mein Problem.

    Im Mietvertrag sind die neben der Kalrmiete von 350 Euro, die Nebenkostenvorrauszahlung mit 90 Euro festgelegt.
    Also 440 Euro insgesamt. Soweit so gut. In der ersten Betriebsnebenkostenabrechnung 2011 wurden diese für das halbe Jahr nach Einzug auch korrekt mit 90 Euro als Grundlage berechnet. Ab da hab ich dann geschlafen und erst heute bei der aktuellen Abrechnung mal wieder in den Mietvertrag geguckt. Von 2012 bis heute wurde jeder Nebenkostenabrechnung aber nur 70 Euro monatlich zugrunde gelegt. Heißt also, ich habe ab 2012 meines Erachtens 240 Euro zu viel gezahlt.

    Es hat nie eine Benachrichtigung gegeben, dass die Nebenkosten reduziert wurden. Zumal ich auch immer den gleichen
    Betrag von 440 Euro überweise und dies auch bedeuten würde, das zeitglich die Miete um 20 Euro erhöht worden wäre.

    Das alles kommt mir sehr merkwürdig vor. Kann sowas sein und was kann ich hier machen. Kann ich hier gegebenenfalls rückwirkend was einfordern? Gibt es hier eine Verjährungsfrist?

    Vorab schon vielen Dank für eure Hilfe.

    MfG

    Hallo zusammen,

    bin auf Grund meiner Situation auf dieses Forum gestossen und wollte nun mal nach Rat fragen.

    Seit Mitte 2011 bin ich Mieter in meiner derzeitigen Wohnung. Laut Mietvertrag Kaltmiete 350 Euro + Nebenkostenvorruszahlung 90 Euro. Also insgesamt 440 Schleifen.

    In der Nebenkostenabrechnung für 2011 wurden diese monatlichen 90 Euro auch für die Berechnung zugrundegelegt.
    Jetzt habe ich aber scheinbar die letzten 6 Jahre nicht aufgepasst und seit 2012 wurden nur noch 70 Euro monatlich
    für die Betriebskostenabrechnung berücksichtigt. Die Zahlung von 440 Euro hat sich bis heute aber nicht geändert.
    Soweit ist mir auch kein Schreiben bekannt, dass hier von einem runtersetzen des Betrags informiert. Was ja auch
    gleichzeitig bedeuten müsste, dass die Miete um 20 Euro erhöht worden wäre.

    Hab ich hier was verpasst, kann der Vermieter hier die Posten so anpassen? In der Regel wird die Betriebskostenvorrauszahlung doch auch eher nach oben korrigiert. Kann das so sein?

    Ich möchte ihm hier auch erstmal keine böswillige Absicht unterstellen, das ich gut mit ihm auskomme.

    Kann ich hier Rückforderungen geltend machen, oder kann das so rechtens sein.
    Ich habe hier was von einer dreijährigen Verjährungsfrist gehört.

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe

    MfG