Beiträge von CalistaC

    Guten Abend ins Mietrecht-Forum,

    mal angenommen ein Mieter kündigt sein Mietverhältnis fristgerecht zum 30.09. und erhält kurze Zeit später eine Bestätigung darüber. Es findet eine Vorabnahme statt, bei der Mieter erfährt, dass er keinen Nachmieter stellen kann, da saniert werden soll.

    Der Umzug aus der Wohnung ist nötig, da der Mieter nun in einer 200km entfernten Stadt arbeitet und Nachwuchs erwartet wird, die Wohnung ist also zu klein und am falschen Ort.

    Der Mieter weiß, dass das Stellen eines Nachmieters vom Vermieter nicht akzeptiert werden muss. Allerdings stößt er im Internet auf folgende Seite des deutsches Mieterbundes https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/nachmieter.html, bei der beschrieben wird dass es Sonderfälle gibt, warum der Vermieter einen Nachmieter nicht ablehnen darf. Zwei davon treffen auf den Mieter zu.

    Der Mieter möchte aber gerne zum 31.08 aus dem Vertrag heraus und versucht es mit einem anderen Argument. Er fragt bei der Vermietungsgesellschaft an, ob eine Sanierung eventuell vorher möglich wäre. Dies wird abgelehnt, da die Handwerker keine Kapazitäten haben.

    Ist es nun das Problem des Mieters, dass der Vermieter sanieren möchte und daher die zwei gültigen Sonderfälle:

    - wenn der Mieter berufsbedingt gezwungen ist, einen Ortswechsel vorzunehmen
    - oder wenn sich Familiennachwuchs angekündigt hat und die Wohnung deshalb zu klein wird

    für das Stellen eines Nachmieters nicht mehr greifen und ansonsten der Mieter gezwungen ist den Vertrag bis zum Ende einzuhalten?

    Ich bedanke mich für die Hilfe!