Beiträge von MieterOhneAhnung

    Mein Spülbecken (nicht die gesamte Spüle, man bnemerke den Unterschied) war nicht aus Edelstahl, sondern, falls ich mich rfecht erinnere, emailliert. Das war DDR-Standard. Der Unterschrank bestand aus irgendeiner Spanplatte, oder so etwas.


    Köbes

    Es gibt im Mietspiegelfach 3 Werte und welchen der Vermieter nutzt, ist nicht geregelt. Der gesamte Mietspiegel ist ja offenbar nur eine Richtlinie, s. Erklärung in meinem obigen Link.


    Für diese Erhöhung werde ich der Mieterhöhung erst einmal zustimmen, womit sich dann meine hiesige Frage erledigt hat.

    Vielen Dank.

    Wir durften den Herd und die Spüle damals entsorgen. Beides war schon sehr alt und defekt. Da wir als neuen Herd wieder nur einen mit Kochplatten bekommen hätten, haben wir darauf verzichtet. Die Spüle fiel wegen der extrem trockenen Luft auseinander. War auch Billig-Massenware, die in selber Form in allen Neubauwohnengen aufgestellt wurden.


    Aber wir schweifen hier völlig vom Problem ab. Der Mietspiegel sagt, ich kann da was abziehen. Der Vermieter sagt nein. Alles, was ich im ersten Post angeführt habe, stammt aus dem Mietrechner von hier:

    Mietspiegelrechner Abfrageservice


    Wer hat denn nun Recht? Der Vermietre, oder der Mietspiegel?


    Aber lassen wir es dabei. In meinem Fall gibt es offenbar keine konkrete Aussage.

    Trotzdem vielen dank an alle, die helfen wollten.

    anonym2

    1. Mein Bad hat er natürlich nicht modernisiert, das tat ich ja schon.

    2. Von Einbauküche war doch nie die Rede, nur von Spüle und Herd.


    Wenn Herd oder Spüle versachlissen sind, muss der Vermieter natürlcih auch ersetzen, oder abschreiben. Letzteres würde Mietminderung bedeuten, da ja für die Sachen auch Miete verlangt wird.


    Mein Bad ohne FDenster ist hier inzwischen völlig untergegangen. Wirkt sich laut Mietspiegel auch aus.

    Ein Badezimmer war drinnen, nur Tapete und eine alte Badewanne.


    Ich habe das Bad mit Genehmigung für 8000 DM Modernisieren lassen. Mit Genehmigung, gefördert von der KVW oder so.

    Einige Jahre süäter hat dann der damalige Vermieter modernisiert und saniert, auch das Bad.

    Nun beruht ja die Erhöhung auf diesen neuen Standards, die der Vermieter eingebaut hat. Das hatt er aber in den oben geschilderten Fällen nicht bei mir getan, weil schon vorhanden durch Eigenleistung.

    Gleiches trifft auch auf die Küche zu.

    Herd und Spüle sind laut in Berlin vom Vermieter zu stellen, ist aber bei mir auch nciht der Fall. Fliesen in der Küch würden den Wohnwert erhöhen, habe ich auch selber machen lassen.

    Bezüglich der 5 Euro Ersparnis muss ich sagen, dass es sich hier lediglich um meine Schätzung handelt.

    5 Euro sind sicher kein Problem, aber die gehen ja in die nächste Erhöhung wieder ein. Geht man allerdings davon aus, dass jemand vielleicht bloss 5 Euro pro Stunde verdient, ist das immerhin eine Stunde Arbeit umsonst. Bitte jetzt nicht den Mindestlohn argumentieren. Man kann Stundenlohn auch auf die Rente umrechnen. Entspricht 800 Euro.

    Gehört zwar nicht zum Problem hier, aber stellt euch mal vor, ein Rentner mit 800 Euro zahlt eine Miete mit Betriebskosten von 570 Euro. Da tut schon jeder Euro weh. Umzug? Klar. Gibt ja Wohnungen in Massen. Da zahlt man dann, falls man eine findet, dieselbe Miete, wie in der alten Wohnung. Aber das nur mal am Rande.

    Ausserdem geht es ja auch etwas ums Prinzip.

    Also:

    War ein Badezimmer drin oder nicht? = klar. War es.

    Wie hoch war der Fliesenspiegel? = Null cm, als nicht vorhanden, nur Tapete.

    Wie ist die Wohnung denn jetzt eingestuft? = Mietspiegel (Lage usw.) scheint zu stimmen, aber innerhalb des Faches sind ja 3 Werte. Hier wurde der höchste angesetzt. Das geht aber nur bei perfekter Ausstattung. Nun ist das aber nicht gesetzlich geregelt, zumindest istt es mir nicht bekannt.

    Danke für alle Meinungen.

    Ich hatte ja im meinem Schreiben an den Vermieter auf den Mietspiegel bezogen. Ich weiss nun gar nicht so recht, warum er sich auf § 555 bezieht. Bei mir entsteht der Eindruck, dass mein Einwand nicht ordentlich gelesen wurde und somit ist auch die Ablehnung nicht richtig begründet worden.

    Es wurde ja auf meinen Einwand in Bezug auf den Mietspiegel gar nicht eingegangen.

    Im Mietspiegel sind ja jeweils 3 Fächer. Man hätte nach meinem Dafürhalten die Miete auf der Grundlage des linken Faches (VON) berechnen und verlangen müssen. Allerdings ist ja der Mietspiegel kein wirkliches Gesetz und der Vermieter erkennt diesen auch nicht wirklich an, sondern richtet sich auf freiwilliger Basis danach, wie er schreibt. Andererseits müsste ja auch eine abweichende Grundlage zur Berechnung verwendet werden, wenn der Vermieter eine Vergleichsmiete heranziehen würde.

    Gibt es da nicht irgendein schlagkräftiges Argument?

    Wenn ich einem Mieterverein beitrete, für diesen einen Fall, dann ist das ja auch sehr teuer auf Dauer.

    Die jetzige Forderung würde monatlich etwa 20 Euro ausmachen. Bei Korrektur wären es sicherlich immer noch 15 Euro.

    Ich weiss nicht so recht, wie ich mich jetzt am besten verhalten sollte.


    Bin immer noch für Tipps dankbar.

    Guten Tag an alle.

    Ich hatte ein Mieterhöhungsverlangen aufgrund des Mietspiegels bekommen. Diesem habe ich widersprochen (Auszug aus meinem Schreiben im Anschluss).

    Darauf habe ich nun eine Antworet erhalten:

    ...

    Wir teilen Ihnen mitr, dass Einwände eines vorliegenden Härtegrundes , wie er etwa im Rahmen von Modernisierungsmassnahmen §555d BGBmöglich ist, om Zusammenhang von Mieterhöhungen §558 BGB vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind.


    Nun der Auszug aus meinem Widerspruch:


    Ich habe bereits vor der Sanierung der Wohnung auf eigene Kosten das komplette Bad selbst umgebaut. Das beinhaltet die komplette Badausstattung inklusive Fliesen.

    Die Kosten wurden also nicht vom Vermieter übernommen und eine Genehmigung für den Umbau wurde erteilt.

    Das Bad hat kein Fenster.

    Beide genannten Faktoren sollten sich laut Mietspiegel von 2017 eigentlich auf die Miethöhe mindernd auswirken.

    In der Küche sind E-Herd und Spüle nicht vom Vermieter gestellt, wie in Berlin üblich, sondern auf eigene Kosten angeschafft und installiert worden. Während der Sanierungsmaßnahmen wurden vom Vermieter Fliesen in den Küchen verlegt, was bei mir ebenfalls bereits auf eigene Kosten durchgeführt worden war.

    Somit sind von mir auch auf eigene Kosten Anschlüsse für Geschirrspüler (und Wachmaschine im Bad) installiert worden.

    Auch diese Faktoren sollten sich laut Mietspiegel von 2017 auf die Miethöhe mindernd auswirken.

    Aus den mir zugegangenen Unterlagen zum Mieterhöhungsverlangen ist keine Berücksichtigung dieser von mir genannten Faktoren erkennbar und auch nicht rechnerisch nachvollziehbar.  

    Ich bitte Sie daher um eine nochmalige Prüfung und um eine entsprechende Korrekturberechnung oder um eine Richtigstellung bezüglich meiner genannten Argumente, falls ich mich irren sollte.

    Zittat Ende



    Frage: Hat der Vermieter Recht, muss ich zahlen?


    Vielen Dank im Voraus für Tipps und die Hilfe.

    Ja, das sehe ich natürlich auch so.
    Ich hatte aber im Haus einen Mieter gefragt, der schon so lange wie ich hier wohnt. Dieser hat bisher noch gar keine Mieterhöhung bekommen, ausser nach der Modernisierung 2001.
    Daher kam mir die Antwort in der Quellenangabe logisch richtig vor. Inzwischen habe ich einiges gelesen und muss leider einsehen, dass ihr mich eurer Meinung anschliessen muss.


    Ich habe dann noch Fragen, werde aber dafür ein neues Thema aufmachen.


    Nochmals vielen Dank an alle für die geopferte Zeit.

    Mieterhöhungsverlangen ablehnen wegen fehlendem Passus im Mietvertrag und rückwirkender Widerruf


    Hallöchen, ich bin neu hier und habe natürlich sofort mal eine Frage:


    Ich habe vom Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen mit Begründung mittels Mietspiegel erhalten.
    Mein Mietvertag ist von 1997 im Ostteil von Berlin und enthält noch keine Formulierung in Bezug auf Mieterhöhung.
    Ich habe nun folgendes im Internet gefunden/gelesen:
    ---------
    Mieterhöhungen mit Berufung auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind nur statthaft, wenn im Mietvertrag ein Erhöhungsvorbehalt vereinbart wurde (z.B. "Der Vermieter ist berechtigt, gesetzlich zulässige Mieterhöhungen vorzunehmen.")
    ---------


    Leider habe ich erst zu spät davon Kenntnis erhalten und bereits mehreren Mieterhöhungen zugestimmt.
    Nun bewegen mich 2 Fragen:


    1 Sehe ich das richtig, dass ich in diesem geschilderten Fall, also ohne eine Formulierung im Mietvertrag wirklich erfolgreich eine Mieterhöhung widersprechen und diese anlehnen darf?


    2. Falls ja, kann ich auch rückwirkend meine Zustimmung zurückziehen (falls ja, für welchem Zeitraum, wie sind die Fristen)?


    3. Falls 2. Zutrifft, muss der Vermieter dann die Miete wieder auf den alten Stand zurücksetzen?


    4. Falls ich rückwirkend meine Zustimmung widerrufen darf, kann ich dann die bis heute zu viel gezahlte Miete zurückfordern, oder?


    Erst einmal vielen Dan im Voraus für eure Antworten. Ich weiss eure Mühe und den Aufwand zu würdigen.
    Es wäre schön, wenn die Kompetenz des Antwortenden erkennbar wäre, da eine falsche Antwort leider immer Folgen habe kann.


    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.