Ein Badezimmer war drinnen, nur Tapete und eine alte Badewanne.
Ich habe das Bad mit Genehmigung für 8000 DM Modernisieren lassen. Mit Genehmigung, gefördert von der KVW oder so.
Einige Jahre süäter hat dann der damalige Vermieter modernisiert und saniert, auch das Bad.
Nun beruht ja die Erhöhung auf diesen neuen Standards, die der Vermieter eingebaut hat. Das hatt er aber in den oben geschilderten Fällen nicht bei mir getan, weil schon vorhanden durch Eigenleistung.
Gleiches trifft auch auf die Küche zu.
Herd und Spüle sind laut in Berlin vom Vermieter zu stellen, ist aber bei mir auch nciht der Fall. Fliesen in der Küch würden den Wohnwert erhöhen, habe ich auch selber machen lassen.
Bezüglich der 5 Euro Ersparnis muss ich sagen, dass es sich hier lediglich um meine Schätzung handelt.
5 Euro sind sicher kein Problem, aber die gehen ja in die nächste Erhöhung wieder ein. Geht man allerdings davon aus, dass jemand vielleicht bloss 5 Euro pro Stunde verdient, ist das immerhin eine Stunde Arbeit umsonst. Bitte jetzt nicht den Mindestlohn argumentieren. Man kann Stundenlohn auch auf die Rente umrechnen. Entspricht 800 Euro.
Gehört zwar nicht zum Problem hier, aber stellt euch mal vor, ein Rentner mit 800 Euro zahlt eine Miete mit Betriebskosten von 570 Euro. Da tut schon jeder Euro weh. Umzug? Klar. Gibt ja Wohnungen in Massen. Da zahlt man dann, falls man eine findet, dieselbe Miete, wie in der alten Wohnung. Aber das nur mal am Rande.
Ausserdem geht es ja auch etwas ums Prinzip.
Also:
War ein Badezimmer drin oder nicht? = klar. War es.
Wie hoch war der Fliesenspiegel? = Null cm, als nicht vorhanden, nur Tapete.
Wie ist die Wohnung denn jetzt eingestuft? = Mietspiegel (Lage usw.) scheint zu stimmen, aber innerhalb des Faches sind ja 3 Werte. Hier wurde der höchste angesetzt. Das geht aber nur bei perfekter Ausstattung. Nun ist das aber nicht gesetzlich geregelt, zumindest istt es mir nicht bekannt.