Beiträge von cms

    Aufstellung aller Kosten aus dem Abrechnungszeitraum: Brennstoffbezug, Schorni, Wartung, Betriebsraumreinigung, Anlagenreinigung, Betriebsstrom.

    Danke! Also es sind keine Angaben zum Tankinhalt zwecks Verbrauchsermittlung anzugeben?

    Angenommen ich würde irgendwann ordentliche Abrechnungen einfordern...

    Kann der Vermieter den 12monatigen Abrechnungszeitraum nun frei im Jahr festlegen?
    Hat er freie Wahl da er noch nie ordentlich abgerechnet hat?

    Was soll denn das wieder? Das Thema hatten wir doch schon vor genau einem Jahr endlos durchgekaut. Such dir bitte was anderes oder lass es sein!

    Nein, es wurde noch nicht durchgekaut welche Form (welche Angaben) eine ordentliche Heizkostenabrechnung haben muss. Natürlich wurden meine Fragen bzgl. der möglichen Kostenverteilung bereits vor einem Jahr hinreichend geklärt.

    Ich möchte aber herausfinden ob mein baldiger Exvermieter überhaupt in der Lage ist rückwirkend ordentlich Heizkosten abrechnen zu können. Daher mein Interesse bzgl. der Angaben, die so eine Abrechnung enthalten muss.



    Wie sieht es da mit Angaben zum Tankinhalt vor und nach der Befüllung aus. Also die Grundlage auf der überhaupt ein Verbrauch ermittelt werden kann. Muss dazu etwas in der Abrechnung stehen, damit es rechtswirksam ist? Oder reicht es aus wenn der Vermieter sagt, dass der Tank leer war. Ich meine, ich finde im Vertrag keinerlei schriftliche Vereinbarung, wann und wie hier abgerechnet wird. Ich finde auch keine Worte dazu, dass überhaupt Heizkosten abgerechnet werden. Lediglich, dass sie von der Pauschale ausgenommen sind.

    Du müsstest doch mittlerweile wissen, dass Auskünfte nur angewärmte Luft sind. Lass es dir von deinem Vertragspartner (das ist der, der unterschrieben hat) schriftlich geben.

    ja klar.....aber leider wird mir das nicht unterschrieben

    ich habe nun aber doch noch eine Frage die nun auch wieder zum Thema passt:

    Wie hat eine ordentliche Heizkostenabrechnung in meinem Fall (Vermieter mit Mieter als einzige Mietpartei) auszusehen?

    Weiter: Wohl aber eine ordentliche Abrechnung der Heizkosten.

    Aber woraus schließen Sie das; die Heizlosten wurden doch davon ausgenommen.


    Was ich bisher weiss ist folgendes:

    - lückenloser Anschluss an vorherige Heizkostenabrechnungen (die aber nicht vorhanden sind...von mir für die letzten 5 Jahre einforderbar)

    - die Öleinkaufsrechnungen müssen für mich einsehbar sein

    Wie sieht es da mit Angaben zum Tankinhalt vor und nach der Befüllung aus. Also die Grundlage auf der überhaupt ein Verbrauch ermittelt werden kann. Muss dazu etwas in der Abrechnung stehen, damit es rechtswirksam ist? Oder reicht es aus wenn der Vermieter sagt, dass der Tank leer war. Ich meine, ich finde im Vertrag keinerlei schriftliche Vereinbarung, wann und wie hier abgerechnet wird. Ich finde auch keine Worte dazu, dass überhaupt Heizkosten abgerechnet werden. Lediglich, dass sie von der Pauschale ausgenommen sind.

    Also wann, wie oft und in welcher Form hat der Vermieter abzurechnen?

    Wann u. wie oft = wohl im wiederkehrenden jährlichen Zyklus aber welche Angaben müssen in einer ordentliche Heizkostenabrechnung enthalten sein?

    Noch eine Frage zu meinem alten nunmehr gekündigten Mitvertrag...

    Er ist folgendermaßen ausgefüllt:

    Er ist geschlossen zwischen Vermieter (Herr u. Frau X) und Mieter (mir).

    Unterschrieben von Herrn X und mir.

    Ist Frau X nun gar nicht mein Ansprechpartner?

    Das Spielchen läuft nämlich etwa folgendermaßen ab: Ich habe eine Frage ... Frau X sagt, ich muss Herrn X fragen....Herr X sagt, ich muss Frau X fragen und umgekehrt....

    Ich habe nun glücklicherweise eine neue Wohnung gefunden und den bestehenden Vertrag gekündigt.

    Nun stellt sich eine Frage.

    Ich habe mitbekommen, dass mein alter Vermieter nun sein Haus verkauft. Ein Makler war bereits in meiner Wohnung. Da mein Vermieter das Haus aber erst vor 5 Jahren gekauft hat bzw. dafür wohl einen Kredit aufnehmen musste kann ich davon ausgehen, dass er in Geldschwierigkeiten steckt.

    Ich fürchte nun meine hinterlegte Kaution nicht zurückzuerhalten.

    Darf der Mieter in einem solchen Fall die Mietzahlungen mit der Kaution verrechnen?

    Zitat

    Weiter: Wohl aber eine ordentliche Abrechnung der Heizkosten.

    Aber woraus schließen Sie das; die Heizlosten wurden doch davon ausgenommen.

    Wenn der Vermieter trotz Pauschale eine Nachzahlung auf Grundlage einer Betriebskosten-Heizkostenverrechnung fordert, so ist eine derartige Forderung unwirksam. Um Geld einfordern zu können müsste der Vermieter dem Mieter eine seperate Heizkostenabrechnung übermitteln. Wie das formal korrekt auszusehen hat, weiss ich nicht, denn ich habe dergleichen noch nie erhalten.

    Im Mietvertrag wurde eine Pauschalsumme der Betriebskosten von 125 € pro Monat vereinbart.
    Heiz- und Warmwasserkosten wurden davon ausdrücklich ausgenommen.
    Eine monatliche Vorauszahlung der Betriebskostenpauschale wurde ebenfalls nicht vereinbart. Es würde also genügen diese als Einmalzahlung bei der Betriebskostenabrechnung zu begleichen.

    Da Betriebskosten vereinbart sind, ist auch zwingend vorgeschrieben, darüber eine verständliche Abrechnung zu erstellen. Diese Kosten stellen nicht einfach ein Zubrot für den Vermieter dar, wie viele meinen, sondern es ist Geld was durch den Vermieter im Laufe des Jahres für die anfallenden Kosten verwendet wird oder verwaltet wird.

    Das verstehe ich nicht, bei einer Betriebskostenpauschale ist nach meinem bisherigen Wissen seitens des Vermieters keine Abrechnung zu erstellen. Wohl aber eine ordentliche Abrechnung der Heizkosten.

    Hier kann man wirklich nur den Kopf schütteln. Im Vertrag wurde auch vergessen in welchen Zeiträumen der Mietzins zu entrichten ist. Ob monatlich, vierteljährlich oder jährlich, wurde nicht unterstrichen.

    Heißt das jetzt, dass du keine Miete zu bezahlen hast?

    Darüber sollte man nachdenken.

    Hui, das hatte ich bislang übersehen. Eine interessante Frage. Ich denke schon, dass ich die Miete (mindestens monatlich im Vorraus) zahlen muss. Tatsächlich hat der Vermieter schon einmal eine vierteljährliche Mietvorrauszahlung von mir erhalten. Wie die Rechtssprechung aussähe ist wohl eine andere Frage.

    Hurraa, schon wieder können sich Anwälte, Gutachter, Richter und Gerichtskassen an die Brüste klopfen: Geld winkt ... wegen eines versehentlich mit abnehmender Strichstärke durgestrichenen Wortes... *lachenderteufel*.

    ich hoffe, das war nun nicht gegen mich gerichtet......ich bin auch nicht so, dass ich jemanden durch diesen Fehler (falls rechtens) einen Strick drehen würde.......

    aber die Situation ist einfach die, dass seitens des Vermieters merkwürdige Nachzahlungsforderungen bestehen.....

    noch eine Frage:

    wie auf dem Foto zu sehen steht im Vertrag der Satz:"Die Betriebskosten mit Ausnahme der Heiz-und Warmwasserkosten werden als Pauschale in Höhe von 125€ pro Monat entrichtet"

    wobei das "entrichtet" ja durchgestrichen ist.....der Satz lautet also: "Die Betriebskosten mit Ausnahme der Heiz-und Warmwasserkosten werden als Pauschale in Höhe von 125€ pro Monat"

    berechtigt das durchgestrichene "entrichtet" dazu diese Pauschale nicht zu entrichten??? laut Vertrag weiss ich ja nicht, was ich mit dieser Pauschale tun soll:cool:

    Rischtisch!

    tja ...nun geht mir etwas die Düse. Ich habe meinen Fall hier im Forum dummerweise zu ausführlich geschildert, falls mich nun rein zufällig die falsche Person trotz Anonymität erkennt, könnte mein Vermieter nun auf die Idee gebracht werden mich wegen rein rechtlich gesehen "bislang nie gezahlter Heizkosten" zu verklagen. Dazu hätte er pro Mietjahr 3 Jahre Zeit. Aus diesem Grund wäre es mir ganz lieb wenn meine Threads im Nirvana verschwinden könnten.

    bzw. wäre es von mir eventuell taktisch klug nun an weitere "Nebenkostenabrechnungen" zu gelangen, da diese ja den Ölverbrauch beinhalten um mich wenigstens etwas abzusichern. Es wäre mir ganz lieb wenn meine Threads im Nirvana verschwinden könnten.

    edit: bezogen auf die Heizkosten hat es sich relativiert, so wie ich es nun verstehe: Die 3 Jahre Nachforderung sind ja Recht des Mieters mit Rückzahlungsoption bei entsprechender Vorrauszahlung. Für den Vermieter verjährt die Aussicht auf eine Nachzahlung ja schon nach einem Jahr.

    Bedeutet dann die vertraglich verankerte Pauschale laut Mietvertrag rein rechtlich, dass dieser von mir monatl. gezahlte Betrag nicht mit den tatsächlichen Kosten verrechnet wird?:eek:

    edit: habe ich mir nun selbst beantwortet

    "Gemäß § 560 BGB ist es möglich, im Mietvertrag zur Abgeltung der Betriebskosten die Zahlung einer monatlichen Pauschale zu vereinbaren. Mit Zahlung des vereinbarten Pauschalbetrages sind dann alle Betriebskosten abgegolten. Selbst wenn die Kosten tatsächlich höher sind, braucht der Mieter deshalb keine Nachzahlungen zu leisten. Der Mieter kann allerdings auch keine Rückzahlung einer etwaigen Überzahlung verlangen. Eine Abrechnung über die Betriebskosten erfolgt nicht und kann auch nicht verlangt werden. Eine Erhöhung der Pauschale durch einseitige Erklärung des Vermieters ist nur möglich, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. (§ 560 Abs 1 BGB)."


    Natürlich sind meine Betriebskosten außer Wärme und Warmwasser viel geringer als der monatl. gezahlte Betrag.


    Real hat der Vermieter aber schonmal meinen gezahlten Überschuss mit den Heizkosten nach dieser 1/3 - 2/3 Verteilung verrechnet.

    Also habe ich rechtlich nichts in der Hand.:mad: und ich habe durch diese vertraglich festgelegte Pauschale nichtmal das Recht auf den Erhalt einer Nebenkostenabrechnung?


    Übrigens, wenn der VM die Kündigung bis zum 03.02. nachweislich (per Boten/Zeugen oder per Einwurfeinschreiben) erhalten hat, wäre der nächstmögliche Termin dann der 30.04.2011.

    so sieht es aus, 3 Monate Zeit.....was ist eigentlich los wenn man gekündigt hat, man es aber nicht in den 3 Monaten schaffen sollte auszuziehen? Müsste ich dann, wenn es Ernst auf Ernst kommt, einem potentiellen Nachmieter das Hotel bezahlen? Aber ich weiss, das ist nur hypothetisch und muss auch nicht diskutiert werden.


    Richtig, zumindest bzgl. PKW-Stellplatz

    und die Fahrradstellplätze?

    ....

    Danke für die restlichen Ausführungen, etwas mehr Klarheit habe ich nun!

    Hallo CMS,

    allein das, was im MV und der Hausordnung (falls eine existiert UND auf sie im MV Bezug genommen wird) steht, ist massgeblich.

    es existiert eine Hausordnung im MV jedoch wird auf sie kein Bezug genommen

    bzw. ist unter §17 geschrieben. " 2. Die beigefügte Hausordnung ist *) -nicht- Bestandteil dieses Mietvertrages und wird von den Parteien *) -nicht- anerkannt." mit *) nichtzutreffendes streichen

    es wurde nichts gestrichen...also gibt es keine Hausordnung

    da im Mietvertrag auch nichts weiteres zu Stellplätzen steht, habe ich also keine? Damit kein Recht auf PKW bzw Fahrradstellplätze???

    da im Mietvertrag nichts über Schneeräumen bzw Treppenhausreinigen steht muss ich das also nicht tun?


    Wenn der VM mir die Nutzung der Restmülltonne regelmässig verweigert, würde ich hierfür auch keine Kosten tragen, welche sowieso Betriebskosten, und nicht Teil der Nettomiete, sind.

    Er verweigert mir die Nutzung ja nicht, ich habe nur keine Chance da überhaupt etwas hineinzubekommen bzw. ist der Weg dorthin huhnverseucht. Natürlich ist das Teil der Betriebskosten. Aber ohne Anwalt ist es wahrscheinlich nicht klug die paar Euros in Selbstjustiz von den zu zahlenden Betriebskosten einfach abzuziehen?
    bzw. ist der Nachweis, dass es so ist wie es ist, irgendwie schwer zu erbringen, da stünde dann Aussage gegen Aussage, da der Vermieter entweder gar nicht kapiert was er sich leistet oder ganz ausgefuchst ist....

    So wie Du es schilderst, scheint Machtausübung für manche Leute wohl das grösste zu sein.
    Ich würde mich nicht weiter erniedrigen lassen und ausziehen.

    Ja....natürlich, eine aktuelle Forderung bzgl. der Betriebskosten hat das Fass nun zum überlaufen gebracht

    http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-foru…cheinander.html

    ich werde ausziehen, kündigen, ohne dass ich schon was neues in der Tasche habe....es ist nur Schade, dass solche Angelegenheiten immer auf Kosten der Kinder gehen (Schulwechsel mitten im Jahr), da in dem kleinen Örtchen nicht mal so eben was zu bekommen ist...das beobachte ich schon ein paar Monate

    Folgende Sachlage:

    Ich bewohne eine Dachgeschosswohnung zur Miete ohne sonstiges Recht zur Nutzung von Garten, Garage etc.. Der Vermieter bewohnt das Erdgeschoss.

    Desweiteren benutze ich den Weg durch einen umzäunten Vorgarten, das Treppenhaus und die gepflasterte Einfahrt zu einer Remise wo die gemeinsamen Mülltonnen stehen und wo ich 3 Fahrräder abstellen darf.

    Meine Pflichten laut mündlicher Vereinbarung:

    - wöchentliches feuchtes Reinigen des Treppenhauses, das überflüssigerweise mit Dekogegenständen vom Vermieter bestückt ist (dort wo eine schwere Figur steht habe ich mir nun seit 2,5 Jahren das Putzen aufgespart und es hat sich eine nette Staubschicht gebildet:D)

    - Schnee und Glättebeseitigung vor dem Haus bzw. die damit verbundenen Kosten

    (mein Vermieter sagt er benutze den vorderen Bereich nicht, er geht immer von hinten durch seinen Garten ins Haus, so auch sein Besuch...was auch stimmt.....allerdings hat er an der Haustür genau wie ich eine Klingel und eine Briefklappe....also, dass er vorne Post usw. bekommt hat er bei dieser Erklärung vergessen)

    - meine Fahrräder in der Remise schön eng zusammenstellen, damit ich keinen Platz raube

    (dass ich über seine vereiste Einfahrt zur Remise (Müll/Fahrrad) gehen musste war ihm den ganzen Winter egal, irgendwann hat er mit schwerem motorisiertem Gerät die Eisschollen von seiner Einfahrt aus über die Strasse auf die andere Strassenseite zu einem grossen Hügel aufgeschoben und ist leider nicht auf die Idee gekommen meinen ebenso vereisten Autostellplatz mal eben mit frei zu schieben:mad: )

    Welche Rechte habe ich überhaupt?

    1. Habe ich das Recht auf einen Stellplatz für Fahrräder? Ich kann sie ja nicht jeden Tag ins Haus tragen. Oder muss ich es als Gnade des Vermieters mir eine Abstellmöglichkeit bereitzustellen akzeptieren? Er schiebt die Fahrräder hin und her. Also sie sind nicht immer dort wo ich sie auch am Vortag abgestellt habe.

    2. Mein Vermieter verlangt von mir alleine das Treppenhaus/Hauseingangsbereich sauberzuhalten. Kann ich dann im Umkehrschluss auch einen sauberen Weg zu den Mülltonnen bzw. meinen Fahrrädern verlangen? Oder muss ich diesen Weg dann auch sauberhalten, da ich ihn ja mitbenutze? Mein Vermieter züchtet oder hält seit einem Jahr viele Hühner, die nicht in ihrem Gehege bleiben. Es ist nicht leicht für mich mit sauber bleibenden Schuhen zu den Fahrrädern zu gelangen. Es ist halt alles voller Federn, frischer und getrockneter Hühnerka...auch manchmal auf den Fahrrädern wenn sie mal nicht mit Zement oder sonstigem zugestaubt sind... bzw. sind die Fahrräder vom Vermieter zugestellt, so dass ich erst Sachen zwischen aufgescheuchten Hühnern hin und her räumen muss um an die Räder zu gelangen. Ich bekomme das ja hin, aber meine Tochter, die morgens zur Schule muss kann nicht mal eben eine Schubkarre voller Steine zur Seite schieben.
    Den Restmüll benutze ich gar nicht, da er vom Vermieter vollständig gefüllt wird sobald er von der Abfuhr geleert wurde. Ich habe keine Chance etwas da rein zu bekommen. Ich hatte das auch schonmal angesprochen und bekam als Antwort, dass ich dann mehr Miete zahlen müsste weil er dann eine grössere Mülltonne ordern müsste. Also nehme ich meinen Restmüll mit zu Bekannten, wo ich ihn freundlicherweise loswerden kann. Aber ich muss trotzdem hin und wieder durch die Hühnersch.... um an die Papiertonne zu gelangen oder durch noch schlimmere Hühnersch..... um zum Kompost zu kommen, da ich diese Abfälle nicht in die Restmülltonne werfen darf, die ich ohnehin nicht nutzen kann.
    Mein Vermieter fegt oder reinigt diese Einfahrt zu seiner Remise nie. Jetzt im Winter ist es etwas besser, da meistens alles gefroren ist.

    3. Mein Vermieter hält seinen Vorgarten meiner Ansicht nach nicht richtig "sauber". Es wäre mir im Grunde egal, aber es ist mir vor meinen Bekannten bzw. Unbekannten peinlich, da manche denken könnten, ich sei für den Vorgarten verantwortlich.
    Natürlich ist es eine reine Geschmacksfrage. Aber muss ich verweht verteilten Osterschmuck vom letzten Jahr, noch installierten Weihnachtsschmuck vom letzten Jahr und das Ganze garniert mit Böller und Raketenresten meines Vermieters akzeptieren? Wahrscheinlich ja...das ist bestimmt so ein Thema wie Gartenzwerge...also eine Geschmacksfrage. Wer ist für Laubansammlungen auf dem Weg zur Haustür und auf Treppenstufen usw. verantwortlich? Ich räume es nicht weg und meinen Vermieter scheint es nicht zu stören.

    4. Welche Ansprüche kann ich an einen PKW-Stellplatz stellen? Meiner liegt in einer Mulde, die oft voll Wasser steht.

    noch ein weiterer Punkt:

    Gefälligkeiten

    In beständiger Regelmässigkeit klingelt es bei mir und ich werde um "kleine" Gefälligkeiten gebeten.....wie mal eben zu zweit einen Baumstamm völlig rückenunschonend von A nach B zu hiefen, Tiere einfangen...usw...anfänglich habe ich da mitgemacht, aber inzwischen finde ich es eher belästigend und verneine diese Aufforderungen. Das kommt aber dem Mietverhältnis nicht zu gute.

    Ich habe im Gegenzug erst einmal um eine Gefälligkeit gebeten. Für eine Feier habe ich im Sommer seine Einfahrt nutzen dürfen. Dafür habe ich die Einfahrt vor und nach der Feier gereinigt, hatte es aber Abends nicht mehr geschafft ein von mir gebautes Kinderspiel abzubauen und ihm unter Einverständnis mitgeteilt, ich würde es am nächsten Tag wegräumen. Der Vermieter bekam am selben Abend noch Besuch und hatte dann nichts besseres zu tun, dieses von mir gebaute Spiel, welches leider schon von den Hühnern "untersucht " wurde, vor den Augen seiner Besucher auf dem Boden zu zertrümmern. Ich bin dann runter gelaufen weil ich den Lärm hörte. Und bekam dann von ihm den Spruch: "So...ich habe nun aufgeräumt" Ich habe dann die von Hühnern vollgeschi....en Teile vor der versammelten Mannschaft aufgesammelt und in meine Wohnung tragen müssen.

    Folgende Sachlage:

    Ich bewohne eine 70qm Dachgeschosswohnung zur Miete. Der Vermieter bewohnt das Erdgeschoss. Beides sind 3 Personenhaushalte. Wasser/Abwasser wird per Zähler getrennt abgehalten. Heizkosten (Heizung u.Warmwasser) laufen über eine gemeinsame Anlage (Ölheizung). Es kann nicht getrennt abgelesen werden.:(

    Im sog. Sigel Einheitsmietvertrag ist unter §6 Mietzins angekreuzt "Die Betriebskosten mit Ausnahme der Heiz-und Warmwasserkosten werden als Pauschale in Höhe von 125€ pro Monat entrichtet" Also den tatsächlichen Betriebskosten entsprechend zu hoch angesetzt, wenn nicht in der Nebenkostenabrechnung Heiz-und Warmwasserkosten verrechnet werden würden.

    Für die Heiz-und Warmwasserkosten fordert der Vermieter eine Aufteilung von 2/3 ich und 1/3 er. Was vertraglich aber nicht festgehalten ist. Er sagt, er benutzt die Heizung nicht :cool:(er hat einen Holzofen im Wohnzimmer, aber natürlich auch Heizkörper in seiner Wohnung) Seine Beteiligung von 1/3 wäre ein Zugeständnis, weil er ja etwas Warmwasser benutzt, was aber lange kein drittel Anteil ausmache (obwohl fast jeden Tag unter mir hörbar ein Badewanne mit "wahrscheinlich kaltem" ;)Wasser vollläuft.:eek:

    Für 5 Monate im Einzugsjahr gab es eine handschriftliche, schwer nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung. Heizkosten waren mit aufgeführt. Hier musste ich 200+x€ nachzahlen (aber diese Nachzahlung bezog sich nur auf Wasser/Abwasser/Grundgebühr) Angeblich haben die Vormieter sehr viel verbraucht :confused:und es wurde dann im Verhältnis 7 Anteile Vormieter und 5 Anteile für mich aufgeteilt. Fand ich zwar nicht ok aber ich habe gezahlt.:mad:

    Im darauffolgenden Jahr habe ich mit Angst die Nebenkostenabrechnung erwartet. Als ich sie irgendwann eingefordert habe, wurde mir vom Vermieter mitgeteilt es hätte alles gepasst. Also meine gezahlten Nebenkosten hätten auch die Heiz und Warmwasserkosten abgedeckt. Laut Vermieter hätte ich 5 € nachzahlen müssen, die er mir "grosszügigerweise" erlassen hat. :rolleyes:Ich habe für das beschriebene Jahr bis heute keine Nebenkostenabrechnung erhalten.

    Nun ist gerade wieder ein Jahr herum und ich habe nach einer Nebenkostenabrechnung gefragt. Der Vermieter sagte mir, er müsse erst noch alle Rechnungen bekommen. OK ... also muss ich warten, er hat ja auch ein Jahr Zeit um mir diese Abrechnung zu übermitteln.

    Stattdessen fordert er aber nun von mir den 2/3 Anteil einer aktuellen Ölrechnung(von vorgestern).:eek: Der Tank war leer. Begründung vom Vermieter: Ich hätte zuviel verbraucht. Im Oktober letzten Jahres wo es schon kühl war, war die Heizung noch nicht angestellt. Ich hatte 10 Grad in der Wohnung. Irgendwann war dann auch das warme Wasser weg. Dann kam Ende Oktober eine Öllieferung und die Heizung wurde angestellt. Diese Lieferung (angeblich voller Tank, die Menge die also schonmal für ein ganzes Jahr gereicht hatte) war nun komischerweise schon nach 3 Monaten aufgebraucht.

    Ok nun endlich meine Frage:

    Ist diese 1/3 2/3 Verteilung der Heiz u. Warmwasserkosten überhaupt rechtens? Oder ist es dadurch rechtens geworden, dass ich diesen 2/3 Anteil bislang geleistet habe? Es steht ja nichts davon im Mietvertrag.

    noch eine Frage:

    Ölpreise schwanken bekanntlich im Jahresverlauf. Der Vermieter beauftragt die Öllieferungen aber zu kostenmässig ungünstigen Zeitpunkten und auch erst dann wenn der Tank leer ist. Also nicht vorsorgend, was für mich zudem mit einer kühlen Übergangszeit verbunden ist. Also wirtschaftet er letztlich mit meinem Geld und ich habe selbst nicht die Möglichkeit etwas zu steuern?

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