Beiträge von der-Mieter

    Meiner Meinung nach, berechtigt der Ausfall der Therme auch bei diesen Übergangstemperaturen schon zu einer Mietminderung. Die Höhe ist natürlich individuell auf die Wohnwertminderung anzupassen.
    Zu viel darfst du nicht mindern, denn dann gerätst du in Mietrückstand (wenn du nach bestem Wissen und Gewissen und fachlicher Beratung minderst und z.B. später gerichtlich ein geringerer Satz festgestellt wird. Dann muss man das zuviel geminderte nachzahlen, aber kann nicht deswegen gekündigt werden.)

    Sollte der Kundendienst in den nächsten Tagen die Reparatur ausführen ist es natürlich die Frage ob es sich dafür lohnt, das Verhältnis zum Vermieter zu belasten. Anderseits hast du ja während des Ausfalls auch eigene Mehrkosten (Ersatzheizung, Wasserkocher, auswertiges Duschen etc.), die du ja auch ausgleichen musst.

    Du siehst also bei einer Mietminderung gibt es keine allgemeingültigen Vorschläge.

    "..."kann" der Mieter der Kündigung widersprechen"

    Ja, einer rechtsgültigen Kündigung kann man widersprechen, wenn eine gewisse Härte (Behindertes Kind o.ä.) vorliegt.
    In diesem Fall wurde aber gar keine rechtsgültige Kündigung ausgesprochen.

    Du hast also lediglich ein bedrucktes Blatt Papier bekommen, dass du zum Ofen-Anzünden benutzen kannst (natürlich nicht wirklich. Aus Beweisgründen solltest du das Schreiben natürlich gut aufheben.)
    Die Frage ist also eigentlich nur: Willst du deinen Vermieter darauf aufmerksam machen, damit er nicht so viel Zeit verliert und dir schnell eine korrekte Kündigung schreiben kann, oder wird er schon merken, wenn du nicht ausziehst und soll sich dann blamieren, wenn er damit Räumungsklage einreichen will?

    Da es sich hier um einen Gewerbemietvertrag handelt, darf der Vermieter die Versorgung einstellen*, wenn du im Mietrückstand bist. Bei Wohnraummietvertrag darf er das nicht. Deshalb hat der schlaue Mann die Leitung in Gaststätte und Wohnung aufgeteilt. Ich nehme an, der Bewohner der Wohnung hat einen eigenen (Wohnraum)Mietvertrag?

    Bei 3000 Euro Rückstand hätte er dir auch schon fristlos kündigen können. Aber das kommt vielleicht noch.

    Sieh zu, dass du irgendwo das Geld auftreibst und bezahlst. Wenn du wirklich deutlich mehr bezahlt hast, hast du verbraucht hast, bekommst du nach der Abbrechnung ja alles das wieder zurück. Und dann kannst du auch den Abschlag für das nächste Abbrechnungsjahr anpassen.

    * EDIT: Allerdings ohne das Mietobjekt zu betreten. Er dürfte eigentlich nichtmal einen Schlüssel haben (außer das wäre im Gewerbemietvertrag geregelt)

    In dem Link geht es aber nur um den Umlageschlüssel. Da steht, dass der Vermieter nach Verbrauch abrechnen muss, wenn in allen Wohnungen Zähler sind. Wo er sonst nach Personen oder qm abrechnen kann.

    Zitat

    Auswirkung auf die Betriebskostenabrechnung

    Der Einbau von Wasseruhren wirkt sich auf die Betriebskostenabrechnung aus. Sind alle Wohnungen mit Wasseruhren ausgestattet, müssen die so ermittelten Werte der Abrechnung zugrunde gelegt werden. Die Wasserkosten sind von nun an nach Verbrauch umzulegen.

    Fehlen in einzelnen Wohnungen Wasserzähler, ist der Vermieter nicht verpflichtet, bei den mit Wasserzählern ausgestatteten Wohnungen nach Verbrauch und bei den anderen nach Wohnfläche abzurechnen (BGH, Urt. v. 12. März 2008, AZ: VIII ZR 188/07). Er kann die Kosten folglich in diesem Fall weiterhin nach Quadratmetern oder Personen umlegen.

    Aber unser TE zahlt ja eine Pauschale. Demnach bekommt er garkeine Betriebskostenabrechnung, auf welche sich die Wasseruhren auswirken könnten.
    Und genau da bin ich mir immer noch nicht sicher, dass der Vermieter dann einfach auf "Vorauszahlungen" wechseln kann, nur weil er jetzt Wasserzähler hat. Es müsste dann ja auch eine Abschlagszahlung für Wasser vereinbart werden. Oder ein Teil von der Pauschale, als Wasservorauszahlung oder oder oder.
    Das ist der Punkt. Da denke ich, wenn Pauschale vereinbart, dann gilt das auch weiterhin.

    Rein logisch betrachtet: Von gesetzes wegen zahlt ja erstmal der Vermieter die Nebenkosten. Er kann diese aber vertraglich auf den Mieter umlegen. Was wenn nun aber laut Mietvertrag die Nebenkosten garnicht auf den Mieter umgelegt wurden? (selten, aber doch rechtlich möglich) In dem Fall kann der Vermieter dies auch nicht durch Installation von Wasseruhren ändern.
    Aber da ich auch nichts gefunden habe um meine Meinung zu untermauern, ziehe ich mich an der Stelle zurück.

    Gibts ne Quelle, dass für die "kalten" Nebenkosten neuerdings auch keine Pauschale mehr vereinbart werden darf?

    Mir war bisher nur bekannt, dass der Mieter auf eine verbrauchsabhängige Abbrechnung bestehen kann, wenn alle Wohnungen Zähler haben und bisher z.B. nach qm oder Personen abgerechnet wurde. Dies setzt aber Voraus, dass Vorauszahlungen mit jährlicher Abbrechnung vereinbart ist. Hier geht es dann nur um die Änderung des Umlageschlüssels.

    Wenn aber eine Pauschale vereinbart ist, kann dies meines Wissens nach nicht einseitig in den "Abrechnungsmodus" geändert werden. Falls sich da was geändert hat, wäre es nett, wenn mir jemand die Quelle dazu nennen kann. Möchte ja gerne was dazulernen.

    Warum werden in letzter Zeit eigentlich die Fragen so oft kommentiert, statt beantwortet?

    Ich kann den TE schon verstehen, dass sich bei dieser - zugegeben doch etwas ungewöhnlichen Konstellation - Fragen ergeben. Ich habe nämlich noch die davon gehört, dass ein Wohnungszähler von Wohnung A in Wohnung B angebracht wird. Entweder hat man die Zähler doch in der eigenen Wohnung oder im Keller/Flur/ö.ä.
    Wo ist denn der Zähler von Wohnung B? Bzw. hat die andere Wohnung überhaupt einen eigenen Zähler?

    Und was die Umstellung von Pauschale auf Abrechnung betrifft: Hier kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Bezüglich der Heizkosten MUSS der Vermieter abrechnen, selbst wenn im Mietvertrag eine Pauschale vereinbart wurde. Für die übrigen Nebenkosten (so auch Wasser/Abwasser) kann man durchaus eine Pauschale vereinbaren.

    "haben wir vor der Unterzeichnung des Mietvertrags telefonisch nachgefragt, ob"
    Das war der erste und größte Fehler. Denn erstens sind mündliche Zusagen schnell vergessen und schwer zu beweisen.
    Und zweites macht es keinen Sinn, schriftlich etwas zu vereinbaren und dann mündlich was anderes zu versprechen.

    Wenn das alles also bei Einzug schon klar war und "wir ja auch da schon wussten, dass es sein kann das der Vertrag von meinem Freund nicht verlängert wird", frage ich mich ersthaft, warum man dann so einen wichtigen Punkt nur mal mündlich nachfragt, anstatt den Punkt bei den Vertragsverhandlungen anzusprechen.

    Tut mir leid für euch, aber ihr werden wohl bis zum Ende der Vertragslaufzeit die Miete weiter zahlen müssen. Verbucht es einfach unter Lehrgeld.

    "das sich beides auf dem von mir gemieteten Grundstück befindet."

    -> Regelmäßig mietet man nicht das Grundstück (um dann darauf befindliche Häuser/Wohnungen, Schuppen o.ä. zu nutzen), sondern man mietet ein Haus/Wohnung.
    Die Nutzung des umliegenden Grundstücks (Garten, incl. ggf vorhandener Stellplätze, Schuppen, Garagen und was es alles so gibt) muss extra vereinbart werden.

    Auch wenn Sie das sicher nicht hören wollen, für mich scheint es so, als ob die Nutzung durch Sie lediglich geduldet wurde. Und dies kann dann auch widerufen werden. Mündliche Zusagen sind schneller vergessen, als ausgesprochen.

    Sind Sie noch im Urlaub, oder schon wieder zurück? Falls Sie schon zurück sind, lassen Sie sich den Schlüssel zurück geben. Dann kann die Vermieterin nicht mehr zu Ihnen rüber.
    Einen Hausfriedensbruch wird eher schwer zu beweisen sein. Die Vermieterin wird sagen, dass Sie beauftragt war, während Ihrer Abwesenheit den Kater zu versorgen und nach dem Rechten zu sehen. Dafür spricht ja auch die Tatsache, dass Sie ihr einen Schlüssel ausgehändigt haben.

    Damit die Vermieterin Ihnen kündigen kann braucht sie einen Grund. Die Gründe für eine ordentliche Kündigung fallen wohl alle weg (da wäre als wichtigster Grund der Eigenbedarf zu nennen). Gründe für eine fristlose Kündigung könnten z.B Zahlungsverzug sein.

    Wenn Ihnen der Garten und Schuppen mitvermietet wurde (nochmal im Mietvertrag lesen, ob diese dort drin stehen - vorallem ob zur alleinigen Nutzung oder zur Mitbenutzung), kann die Vermieterin Ihnen diese Nutzung auch nicht so ohne weiteres entziehen.

    "Belege kann sie uns auch nicht vorlegen."

    Keine Belege - keine entstanden Kosten - keine Zahlung. So einfach.
    Allerdings fallen auch bei Brunnen- oder Zisternen-Nutzung Kosten an. Aber wie gesagt, diese müsste der Vermieter dann auch belegen.

    "und uns wurde versichert dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wird."

    Steht das so im Mietvertrag? Falls nicht wurde die Wohnung in dem Zustand angemietet. Dann muss der Vermieter nichts mehr machen.

    Meiner Meinung nach können jedoch Beschädigungen, die gravierend oder nicht vorhersehbar waren, gerügt werden. Was den allgemeinen Zustand der Wohnung angeht, so wird man dies wohl selber machen müssen, da auch ja vereinbart ist, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird.
    (Übrigens muss eine Wohnung nicht besser zurück gegeben werden, als man sie bekommen hat. Deshalb beim Übernahmeprotokoll darauf achten, dass alles domumentiert wird)

    Steht im Mietvertrag denn eine Endrenovierungsklausel? Davon haben Sie bisher nichts geschrieben.

    Anscheinend gibt es eine Kleinreparaturenklausel (die wir ja nicht kennen) und die zitierte Schönheitsreparaturen-Klausel. Und die letztgenannte ist meiner Meinung nach OK.

    "Inzwischen teilen wir uns eine Therme ohne das wir darüber informiert wurden. (...) Ich will gar nicht wissen wie schnell da mein Abschlag steigt und dafür werd ich ganz sicher nicht aufkommen?"

    Wie werden denn bislang die Heizkosten abgerechnet? Hast du einen eigenen Gas-Zähler, sprich eigene Therme und eigenen Gas-Liefervertrag? In dem Fall wäre es schlichtweg Diebstahl, wenn sich jemand anderes mit an die Versorgung hängt, ohne dich zu infomieren.

    Handelt es sich bei der Anlage jedoch um eine Zentralheizung, die das gesamte Haus mit Wärme versorgt und jetzt eben die eine Wohnung auch mit angeschlossen wurde, so ist dies wohl OK - Sofern der Verbrauch ermittelt und getrennt abgerechnet wird. In dem Fall obliegt die Einstellung der Anlage (Temperatur, Nachtabsenkung ja/nein etc.) dem Vermieter, der jedoch wirtschaftlich handeln muss.

    "Fühlen Sie sich ein bischen wie zuhause" - ist der beste Satz. ;)
    Sowas schreibt man einem Hotelgast.
    Ist das ein Zimmer in der Ferienpension? Denn wenn das Zimmer nun deine Wohnung, also dein Zuhause sein soll, wäre so ein Zettel eine Frechheit.

    Hast du einen Mietvertrag? Falls ja, gilt nur das was da drin steht.

    Und der Satz "bei Zuwiderhandlungen muss der Gast die Räumlichkeiten sofort verlassen" ist Käse. Ohne Räumungstitel geht da mal garnichts.

    Erklär doch mal genauer, was das ist, was du da "gemietet" hast, dass du nur ein Gast bist.