In dem Link geht es aber nur um den Umlageschlüssel. Da steht, dass der Vermieter nach Verbrauch abrechnen muss, wenn in allen Wohnungen Zähler sind. Wo er sonst nach Personen oder qm abrechnen kann.
Zitat
Auswirkung auf die Betriebskostenabrechnung
Der Einbau von Wasseruhren wirkt sich auf die Betriebskostenabrechnung aus. Sind alle Wohnungen mit Wasseruhren ausgestattet, müssen die so ermittelten Werte der Abrechnung zugrunde gelegt werden. Die Wasserkosten sind von nun an nach Verbrauch umzulegen.
Fehlen in einzelnen Wohnungen Wasserzähler, ist der Vermieter nicht verpflichtet, bei den mit Wasserzählern ausgestatteten Wohnungen nach Verbrauch und bei den anderen nach Wohnfläche abzurechnen (BGH, Urt. v. 12. März 2008, AZ: VIII ZR 188/07). Er kann die Kosten folglich in diesem Fall weiterhin nach Quadratmetern oder Personen umlegen.
Aber unser TE zahlt ja eine Pauschale. Demnach bekommt er garkeine Betriebskostenabrechnung, auf welche sich die Wasseruhren auswirken könnten.
Und genau da bin ich mir immer noch nicht sicher, dass der Vermieter dann einfach auf "Vorauszahlungen" wechseln kann, nur weil er jetzt Wasserzähler hat. Es müsste dann ja auch eine Abschlagszahlung für Wasser vereinbart werden. Oder ein Teil von der Pauschale, als Wasservorauszahlung oder oder oder.
Das ist der Punkt. Da denke ich, wenn Pauschale vereinbart, dann gilt das auch weiterhin.
Rein logisch betrachtet: Von gesetzes wegen zahlt ja erstmal der Vermieter die Nebenkosten. Er kann diese aber vertraglich auf den Mieter umlegen. Was wenn nun aber laut Mietvertrag die Nebenkosten garnicht auf den Mieter umgelegt wurden? (selten, aber doch rechtlich möglich) In dem Fall kann der Vermieter dies auch nicht durch Installation von Wasseruhren ändern.
Aber da ich auch nichts gefunden habe um meine Meinung zu untermauern, ziehe ich mich an der Stelle zurück.