Beiträge von Mitoe

    Ich habe mir heute einen Termin bei der Verbraucherzentrale besorgt, eine Verlängerung der Zahlungsfrist und Einsicht in sämtliche Unterlagen bzgl. der Kosten angefragt, bis das jetzt da ist, kann ich nur noch mutmaßen.

    Es bleibt aber immernoch die Frage, ob irgendwo in der Abrechnung ein Punkt "Einnahmen Münzautomat" o.ä. aufgeführt sein müsste, um nachzuvollziehen, was dabei rum gekommen ist?

    Muss in dem Fall irgendwo aufgeführt werden, welcher Erlös aus dem Münzautomaten herausgekommen ist und wieviel Wasser durch den speziellen Zähler gelaufen ist ?

    Sowas kann ich auf meiner Abrechnung nirgends finden.

    Einen getrennten Wasserzähler kann ich wohl in der Zuleitung zu den W-masch. sehen, die Strom Zuleitung geht durch Kabelkanal direkt in die Decke, da muss ich dann bei Gelegenheit den Hausmeister mal drauf ansprechen.

    Danke für die Hilfe!

    Das frage ich mich auch. Aber das kannst du nur vor Ort heraus finden, meine Kristallkugel ist zurzeit in der Inspektion. Das gleiche gilt für die Hausmeisterkosten, ob die berechtigt sind kannst nur du feststellen.

    Ich nehm's mal mit Humor...

    Die Frage war eher, ob es zulässig wäre, die Maschine über den Allgemeinstrom laufen zu lassen, wenn bereits ein Münzautomat verbaut ist.

    Prüfen, an welchem Zähler das ganze ist, kann ich so einfach nicht, der Zählerraum kann nur vom Hausmeister betreten werden, der momentan nicht da ist.

    Trotzdem danke für die Antwort(en)!

    Schönen guten Morgen!

    Ich hoffe, dass ich hier richtig bin und man mir weiterhelfen kann.

    Ich wohne mit meiner Freundin seit 1.10.15 in einer Mietwohnung.

    Letztes jahr haben wir für den Zeitraum 10.15-1.16 ca. 100€ Nachzahlen müssen.

    Erklärt wurde uns das damit, dass wir unglücklich in die Heizperiode gekommen sind, über das Jahr aber noch keine Vorausleistungen bezahlt haben.

    Jetzt kam die Abrechnung für 2016.

    Nachzahlen sollen wir jetzt knapp 500€, was uns beide ziemlich überrascht hat.

    Was besonders überraschend ist, sind sowohl die kosten für "Allgemeinstrom" und "Hausmeisterkosten".

    Anbei habe ich die Aufstellung mitgegeben.

    Wo jetzt ich jetzt ratlos bin ist bei dem Strom.

    Das Haus hat insges. 3 Etagen+Keller, im Keller stehen Waschmaschinen, welche einen Münzautomaten haben.

    Je Etage sind 3 Lampen angebracht, welche über einen Zeitschalter ~3min an bleiben, im Keller sind mehrere Lampen,

    welche nicht Zeitgeschaltet sind.

    Ich frage mich jetzt, ob die Waschmaschienen über den Allgemeinstrom laufen und ob das zulässig ist, wenn bereits ein

    Münzautomat daran sitzt?

    Ich hoffe, damit kann mir schonmal jemand Helfen.

    MfG,

    Mitoe

    Nachzahlung-Screenshot

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