Beiträge von BerlinBerlin123

    Also bevor man einer Entlassung eines Hauptmieters aus dem Mietvertrag zustimmt sollte man sich überlegen wie man das dann im Nachgang handhaben kann, so würde ich z. B. wie anfangs schon erwähnt, es zur Bedingung machen für die Zustimmung, dass der verbleibende Hauptmieter eine Erlaubnis zur Untervermietung erhält.

    OK, danke für die ausführliche Erklärung, das macht das Ganze sehr viel verständlicher für mich!

    Dann mach halt die Erlaubnis zur Untervermietung aus wichtigem Grund zur Bedingung als alleiniger Hauptmieter im Mietvertrag zu verbleiben, ansonsten bleibt immer noch der Auszug.

    OK, das ergibt Sinn. Sollte diesem Wunsch aber nicht entsprochen werden (und ich möchte definitiv nicht ausziehen), welche Möglichkeiten bleiben dann noch? Im Prinzip ja nur die Aufnahme eines weiteren Hauptmieters, richtig?


    Ich glaube, meine Frage ist konkret, in welchen Fällen dieses berechtigte Interesse vorliegt? Wenn einer der Hauptmieter auszieht ist dies ja ein wichtiger Grund, aber muss, um das berechtigte Interesse durchzusetzen, mein alter Mitbewohner im Mietvertrag bleiben?

    Hallo,

    ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage an die Experten:

    Seit drei Jahren lebe ich mit einem Mitbewohner in einer Zweizimmer-WG. Wir sind beide Hauptmieter der Wohnung.

    Mein Mitbewohner zieht nun aus und anstatt jetzt jemand fremdes als neuen Hauptmieter in die Wohnung zu holen, möchte ich das Zimmer nun untervermieten.

    Laut meinem Verständnis ist das Gesetz hier auf meiner Seite, da dies ein berechtigtes Interesse bzw. einen wichtigen Grund darstellt.

    Unsere Vermietung möchte dies nun allerdings in zwei Schritten machen, erst wird per Nachtrag mein Mitbewohner aus dem Mietvertrag genommen und ich werde alleiniger Hauptmieter. Danach möchte die Verwaltung erst entscheiden, ob ich untervermieten darf. Nun habe ich Angst, dass durch meine Übernahme der Wohnung der wichtige Grund nichtig wird und ich im Falle einer Nichtzustimmung der Hausverwaltung zur Untervermietung ganz allein für die Wohnung aufkommen muss.

    Ist diese Sorge berechtigt, oder ist es der normale Prozess, erst die Wohnung zu übernehmen um dann die Erlaubnis zur Untervermietung einzuholen?