Beiträge von altrion

    Und der Vermieter widerspricht sich ja auch fortlaufend selbst. Behauptet, ich sei ein zweiter Mieter, fordert aber nirgendwo, dass ich mich auch entsprechend eintragen soll. Stellt eine Nebenkostenerhöhung für eine zweite Person aus, begründet dies aber mit einem Paragprah, der für die "normalen" Anpassungen der Betriebskosten gedacht ist. Erzählt was von 50 Euro Parkgebühr für Fremdparker, schickt dann aber einen Mietvertrag für einen Parkplatz für mich als Mieter im selben Anwesen wie meine Freundin.

    Dazu dieses Kauderwelsch im Mietvertrag und die Frage, wieso ich einen Schlüssel habe. Schade, dass es keine Lizenzen für Vermieter gibt :rolleyes:

    Also, klar dusche ich auch mal dort. Aber wie gesagt, ausdrücklich nicht regelmäßig. Ebenso bin ich nicht regelmäßig das ganze Wochenende dort. Mal sind es drei Tage, mal zwei, mal einer. Mal ist es unter der Woche ein Tag, mal keiner. Dann bin ich auch mal ne Woche gar nicht da. Und mal dusche ich dort, mal nicht, eben so, wie es auskommt.

    Letztlich ist das doch aber mit dem Besuchsrecht abgedeckt, oder nicht? Verbrauch, der von Besuch produziert wird, kann nicht umgelegt werden. Und ich bin de facto Besucher. Ich wohne dort nicht. Ich habe meine eigene Wohnung, in der ich auch oft genug bin, das können im Falle des Falles auch sicher meine Nachbarn bezeugen. Also Kern der Frage ist eigentlich die nach dem Besuchsrecht.

    Es geht uns auch vorrangig nicht um die 25 Euro. Es geht uns um die Art und Weise des Vermieters, dass er meiner Freundin der Lüge bezichtigt, obwohl er selber lügt. Es ist ja auch in der Beweispflicht, wenn ich also tatsächlich jeden Tag dort wäre, müsste er das beweisen. Da bin ich gespannt, wie er das anstellen will.

    Hallo zusammen,

    am 1. März dieses Jahres ist meine Freundin in eine neue Mietwohnung gezogen. Im Mietvertrag steht auch nur ihr Name. Ich bin natürlich regelmäßig zu Besuch dort. Meine Besuche gestalten sich wie folgt: Die "Hauptbesuchszeit" ist am Wochenende, beginnend am späten Freitag Nachmittag, endend am frühen Montag Morgen. Dies schließt manchmal, manchmal aber auch nicht den gesamten genannten Zeitraum ein. Es kommt ebenso vor, dass ich erst am Samstag oder am Sonntag komme oder zwischendurch einen Tag und/oder eine Nacht nicht dort bin. Dazu kommt in der Regel ein Tag unter der Woche, an dem ich am späten Nachmittag komme und am nächsten Morgen wieder fahre. Aber auch dieser findet nicht regelmäßig jede Woche statt.

    Ganz zu Anfang ab dem Einzugstag, sowie einmal im Juni, als meine Freundin gesundheitlich beeinträchtigt und auf Hilfe angewiesen war, war ich anderthalb Wochen am Stück dort. Dies waren die einzigen beiden Ausnahmen in dieser Länge. Dagegen gab es auch bereits Phasen, in denen ich bis zu drei Wochen am Stück überhaupt nicht dort war.

    Ich gehe gelegentlich (ausdrücklich nicht bei jedem Besuch) in ihrer Wohnung duschen. Keines der in der Wohnung befindlichen Möbel oder Gegenstände des täglichen Gebrauchs gehören mir. Bis auf ein paar vereinzelte T-Shirts oder Socken, die hier und da "rumfliegen", packe ich für jeden Besuch extra eine Tasche mit der von mir für die Dauer des Aufenthalts benötigten Kleidung, die ich auch deutlich sichtbar bei jedem Kommen und Gehen bei mir führe. Weder auf dem Klingelschild, noch auf dem Briefkasten befindet sich mein Name. Ich habe noch nie meine persönliche Post oder Pakete in die Wohnung meiner Freundin liefern lassen, noch habe ich je eigenen Besuch dort empfangen.

    Bereits knapp fünf Wochen nach Einzug kam der Vermieter per WhatsApp damit um die Ecke, dass sie ja entgegen ihrer Bekundung bei Vertragsunterschrift, bei der ich anwesend war und mich als regelmäßiger Besucher angekündigt hatte, nicht alleine in die Wohnung gezogen sei. Er (wohnt im selben Haus) sehe mich "jeden Morgen um 7 Uhr das Haus verlassen" und dies habe "natürlich Auswirkungen auf die Nebenkosten". Außerdem solle ich als regelmäßiger Fremdparker 50 Euro pro Monat für die Abstellung meines PKWs auf der zum Grundstück gehörenden Parkfläche (es handelt sich um eine nicht überdachte, nicht durch Linien gekennzeichnete oder abgetrennte Schotterfläche) zahlen.

    Meine Freundin antwortete ihm darauf, dass ich nicht jeden Tag dort wäre und erst recht nicht dort wohnen würde. Er entgegnete, dass er das weiter beobachten werde.

    Nun erreichte meine Freundin am letzten Wochenende ein Brief seitens ihres Vermieters mit dem Betreff "Erhöhung der Nebenkosten". Wortlaut: "Aus Ihrem Mietvertrag geht hervor, dass die vermietete Wohnung gemäß der Nebenkosten für eine Person ausgelegt ist. Aufgrund Ihrer Wohnsituation ergibt sich für uns eine zusätzliche Wohnpartei. Um Nachzahlungen im nächsten Jahr zu vermeiden, erhöhen wir gemäß §560 Abs. 4 BGB die monatlichen Vorauszahlungen von derzeit 75,00 € auf 100,00 €. Diese Regelung tritt mit der nächsten Mietzahlung in Kraft."

    Dabei lag ebenso ein Formular mit dem Titel "Mietvertrag zur Nutzung eines Stellplatzes", das übliche Paragraphen zur Benutzungsregelung, Mietzins, Haftung und anderem beinhaltet. Unter dem Punkt "Vertragsdauer" steht geschrieben: "Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der vorliegende Stellplatzmietvertrag automatisch endet mit der Beendigung des Wohnungsmietvertrages für die vom Mieter in gleichen Anwesen gemieteten Wohnung von Frau [Name meiner Freundin]."

    Meine Freundin suchte daraufhin das persönliche Gespräch mit ihrem Vermieter, was scheiterte. In harschem Ton wies er sie zurecht, es gebe da nichts zu besprechen, er habe mit zwei anderen Personen (seiner Lebensgefährtin, die mit ihm in einer Wohnung lebt, sowie seiner Nichte, die im Rahmen einer GbR Miteigentümerin des Hauses ist und ebenfalls in einer Wohnung dort wohnt) über einen längeren Zeitraum beobachtet, dass ich "jeden Tag" dort bin und mein Wagen auf dem Grundstück steht. Er lasse sich "nicht verarschen", bezichtigte meine Freundin der Lüge, als sie erneut und wahrheitsgemäß bekundete, ich sei keineswegs jeden Tag dort, betonte, dass er immer noch der Eigentümer dieses Hauses sei, er Parkgebühren verlangen könne wie er wolle und er mich, sollte ich diese nicht zahlen, abschleppen lassen würde, sowie dass, wenn ihr das nicht passt, sie gerne ausziehen und "einen anderen Vermieter verarschen kann".

    Wir sind einigermaßen geschockt über diese Art und Weise des Vermieters und sehen seine Forderungen frei jeglicher rechtlichen Grundlage. Wir berufen uns auf das Besuchsrecht, von dem der Vermieter offensichtlich keine große Kenntnis hat, denn im Rahmen dieses "Gesprächs" fragte er meine Freundin, wieso ich überhaupt einen Schlüssel habe.

    Spannend wird es auch, wenn man einen Blick in den Mietvertrag wirft, von dem ich datenschutzgerecht die relevanten Seiten angehangen habe (hinter dem Feld "Ehepartner" verbirgt sich lediglich die alte Adresse meiner Freundin, der Vermieter ist da in der Zeile verrutscht). Dort sind nämlich einige Passagen die Nebenkosten betreffend einfach weggestrichen bzw. nicht angekreuzt worden.

    Für uns ergeben sich nun daraus einige Fragen:

    - Sind wir bezogen auf die Erhöhung der Nebenkosten im Recht, wenn wir uns auf das im Mietrecht verankerte Besuchsrecht beziehen?

    - Ist das Schreiben mit dem Betreff "Erhöhung der Nebenkosten" so - auch abgesehen vom Besuchsrecht - überhaupt rechtskräftig, da er sich selbst auf §560, Abs. 4 des BGB bezieht, in dem allerdings festgeschrieben ist, dass einer Erhöhung der Nebenkosten zunächst eine Abrechnung vorangehen muss, die meine Freundin nicht bekommen hat?

    - Wie verhält es sich mit der Tatsache, dass er zwar Nebenkosten für zwei Personen abrechnen möchte, aber nirgendwo fordert, ich solle mich im Mietvertrag eintragen?

    - Was folgt aus der nicht vollständigen Angaben im Mietvertrag die Nebenkosten betreffend?


    - Ist der beigefügte "Mietvertrag zur Nutzung eines Stellplatzes" so für mich rechtlich bindend, da ich als Mieter angesprochen werde, der ich nicht bin? Dies widerspricht ebenfalls seiner Aussage aus April, in der er von "Fremdparkern" sprach, die diese Gebühr angeblich zu entrichten haben.


    - Gibt es irgendeine rechtliche Basis der "Willkür", unter die diese Erhebung einer Parkplatzmiete fallen könnte, da sowohl bei Vertragsunterschrift davon nie die Rede war, als auch mutmaßlich ich der einzige bin, der diese zahlen soll (sowohl bezogen auf Mieter als auch auf Besucher), oder des "Wucher", da es sich hier nicht um eine Garage, sondern um den beschriebenen Schotterplatz handelt, auf dem ich einen Stellplatz auch durch Zahlung der 50 Euro im Monat nicht sicher habe. Es gibt ja keine Abgrenzungen oder Zuordnungen zu Wohnungen, so dass gilt "wenn voll, dann voll". Im Mietvertrag meiner Freundin steht im Übrigen unter "Sonstige Vereinbarungen": "Stellplatz vorm Tor", ohne weitere Kosten oder Einschränkungen.


    - Wäre er berechtigt, sollte ich diese Parkplatzmiete nicht zahlen, mich kostenpflichtig abschleppen zu lassen, oder könnte ich die Kosten im Falle des Falles von ihm zurückfordern?


    Sorry für den langen Text, ich wollte alles so genau wie möglich darstellen, und vorab vielen Dank für eure Meinungen!

    Guten Morgen zusammen!

    Was ein Kündigungsverzicht ist und dass dieser maximal vier Jahre betragen darf, weiß ich. Mir ist aber nicht klar, welche Frist nun wann gilt.

    In einem Mietvertrag steht:
    "Beide Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 20.04.2018 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden."

    Bedeutet das nun, dass die Kündigung erst ab dem 20.04 eingereicht werden kann, ab dann die gesetzliche Frist läuft und somit der Mietvertrag erst zum 31.7. endet, oder ist damit gemeint, dass die Kündigung (vorausgesetzt sie wurde mindestens drei Monate vor Ablauf des Verzichtszeitraums eingereicht) dann zum 20.4. gültig wird?

    Also beinhaltet der Verzichtszeitraum bereits die gesetzliche Frist? Es gibt da viele unterschiedliche Meinungen und die Formulierung ist für mich nicht eindeutig. "Bis zum 20.4." heißt für mich, dass erst danach plus drei Monate gekündigt werden kann, aber "zum Ablauf der Frist" hieße, ab dann wird die Kündigung wirksam.

    Es handelt sich hierbei übrigens um einen zweijährigen Kündigungsverzicht.

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