Jap, dem steht nichts entgegen, außer bei einem vereinbarten Kündigungsverzicht.
Aber man kann auch nicht ohne echten Grund gekündigt werden, oder?
Jap, dem steht nichts entgegen, außer bei einem vereinbarten Kündigungsverzicht.
Aber man kann auch nicht ohne echten Grund gekündigt werden, oder?
was bist du denn jetzt genau, ein Untermieter mit Gebrauchüberlassung oder ein Hauptmieter einer Wohnung??
Ich bin der Hauptmieter der Wohnung.
In der Wohnung befinden sich aber Küche, Waschmaschine und Kühlschrank der Vermieterin.
Da ich den Vertrag zusammen mit einer anderen Person hatte und wir den gekündigt hatten ging der Vertrag, ab 1.11.2017, auf mich alleine mit diesem Schreiben über:
Und nun kam dieses Kündigungsschreiben:
Den Vertrag mit der Vermieterin habe ich also erst seit einem Monat. Wäre es dann überhaupt rechtens nach einem Monat sofort wieder gekündigt zu werden?
Außerdem schreibt sie ja doch von Ihrer Wohnung. Ich blicke mittlerweile garnicht mehr durch
Wenn kein Grund genannt worden ist, ist die Kündigung unwirksam.
Super
Soll ich dann Wiederspruch einlegen oder lieber garnicht reagieren und die Zeit verstreichen lassen?
Diesen § müßte sie aber im Kündigungsschreiben erwähnen. Die K-Frist wäre dann jedoch 6 Monate. Davon abgesehen wäre zu prüfen ob der § überhaupt Anwendung findet.
Davon hat Sie nichts im Kündigungsschreiben erwähnt. Es steht nur in einem Satz dass Sie mich kündigt bis Ende Februar.
Kündigen wollen ist nicht gekündigt. Deinem Untermieter kann sie ohnehin nicht kündigen. Wohnt deine Vermieterin mit im selben Haus? Wenn ja hat das Haus nur 2 Wohnungen?
Das sie selbst "nur" Mieter ist spielt übrigens keine Rolle.
Der Vertrag läuft auf mich, mit dem Recht unterzuvermieten. Die Vermieterin wohnt in einer ganz anderen Stadt. Und das Haus hat 2 Stockwerke Bar, und 2 Wohnungen.
Danke
Du hattest doch bereits einen thread zu dem Thema eröffnet, hast Du die Einschätzungen und auch Ratschläge zu der Sachlage denn auch beherzigt?
Ja genau. Habe mich nur bei der Vermieterin erkundigt.
Darauf hin meinte Sie dass wenn es mir zu teuer ist ich doch bitte ausziehen soll.
Dann kam die Kündigung.
Das muss nicht im Mietvertrag stehen. Es kommt auf die tatsächlichen Gegebenheiten an.
Die Voraussetzungen finden sich dafür in 573a BGB.
Danke für die Antwort
Da steht etwas von wenn der Vermieter selbst im Gebäude wohnt. Was nicht der Fall ist.
Die Frage ist jetzt ob die Kündigung rechtens ist, da kein Grund angegeben wurde und mein Mietvertrag ja kein Untermietvertrag ist.
Guten Tag,
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen
Meine Vermieterin will mich und meinen Untermieter kündigen, da ich mich wegen den hohen Reinigungskosten beschwert habe.
Jetzt hat sie eine Kündigung geschickt, auf der steht:
Kündigung des Untermietvertrags (es wurde auch kein Grund genannt, nur dass wir bis Ende Februar aus der Wohnung sollen)
Sie geht davon aus das Sie auch nur Mieter ist. Davon steht aber nichts in unserem Mietvertrag.
Ich hänge den Mietvertrag an.
Schonmal vielen Dank!
Guten Abend,
Ich hoffe jemand kann mir hier helfen.
Meine Vermieterin hat vor einem halben Jahr eine Putzfrau beauftragt, da Sie der Meinung war wir würden dem mündlich Ausgemachten Putzregeln des Treppenhauses nicht nachkommen.
Jetzt soll ich fast 200€ nachzahlen und demnächst pro Monat 20€ Mehr Nebenkosten zahlen.
Darf Sie das? Und muss ich das zahlen?
Hier noch der Teil des Mietvertrages:
Schonmal Danke!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!