Beiträge von Apfel
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Nachtrag: Konnte die richtige Quelle nicht angeben.
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§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Mitnichten:
Gesprächsmitschnitte als Beweismittel ungeeignet
Zitat:
"Wird man von demjenigen, mit dem man das Gespräch aufnimmt diskriminiert, beleidigt, bedroht oder genötigt, ist die Aufnahme im Regelfall verwertbar." [...]
Wird man hingegen vom Gesprächspartner bloß „blöd angegangen“ und liegt noch keine Diskriminierung, Nötigung oder Beleidigung oder Bedrohung vor, kann eine Verwertung des Gesprächsmittschnittes ggf. durch das Gericht nicht erfolgen, da dann die Aufnahme eben voraussichtlich nicht durch eine notwehrähnliche Situation gerechtfertigt ist.[...]
Da wir den genauen Inhalt des Protokolls nicht kennen, kann man letztendlich nur darüber spekulieren was zutrifft.
LG
Apfel
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Korrekt. Du bist - unabhängig zur Schuldfrage - sogar verpflichtet, den Schimmel zu melden.
Hallo,
Schließe ich mich voll und ganz an.
Hier nochmal zum nachlesen:
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Hallo,
dann gilt es jetzt den Arsch hochzureissen, schleunigst zum Jobcenter zu rennen, dort verweist man euch auf das Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Sozialbürgerhaus, die sich dann mit dem Vermieter und der Kündigung auseinandersetzen und das Pronto bitteschön.
Gegebenenfalls, wenn hier wirklich noch ausstehende Mietzahlungen im Raum stehen, wird man euch ein Darlehen gewähren um die Schuld zu tilgen oder aber den unberechtigten Forderungen Einhalt gebieten.
GrußBHShuber
Sehe ich genauso.
Allerdings wundere ich mich, dass wenn die Mietrückstände schon bezahlt bzw. überwiesen wurden, keine Quittungen oder Belege dafür existieren??
Etwas seltsam ist die Geschichte schon...
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Ich würde mich der Meinung von BHShuber anschließen:
"Das ist zu verneinen, weil dieser Privatweg kein Bestandteil der Mietsache ist. Für die Zuwegung zum Mietobjekt ist einzig der Eigentümer/Vermieter zuständig, die Kosten für wiederkehrende Instandhaltungarbeiten könnten wenn diese wirksam mietvertraglich vereinbart ist auf den Mieter abgewälzt werden, nicht allerdings Kosten zur Ansparung einer Instandhaltungsrücklage, du verstehst.
Umgelegt werden dürften nur Kosten die bereits entstanden sind, hierüber muss mit den Vorauszahlungen des Mieters abgerechnet werden, in vorliegendem Fall sind aber noch keine Kosten entstanden, lediglich will man hier eine Instandhaltungsrücklage für die Instandhaltung des Weges ansparen und genau das ist nicht auf den Mieter umlagefähig."
Mal Offtopic:
Spinnt die Zitat-Funktion bei euch auch? Kann keine, auch nach aktualisieren der Seite, Zitate einfügen
Fruchtige Grüße
Apfel
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Hallo Julia,
Naja, wenn mich nicht alles täuscht dürfen Instandhaltungskosten nicht mit den Nebenkosten verrechnet werden, also würde ich potentiell erstmal zu einen nein tendieren.
Ist in dem Mietvertrag etwas über den Privatweg festgehalten?
Liebe Grüße
A.
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Das einzige mir bekannte Recht liegt darin, dass du die Dinge, die die Schönheitsreparaturen betreffen, nach deinem Geschmack gestalten kannst. Dabei solltest du aber mit der Auswahl der Farben nicht zu gewagt vorgehen.
Dem schließe ich mich voll und ganz an.
Und was den Türrahmen betrifft:
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Unter anderen Mängeln. Warum mietet man eine Wohnung mit vergilbten Türen/Rahmen an? Mir unverständlich. Es gibt schöne Neubauwohnungen die eben neu sind und ohne Mängel. Die bessere Wohnqualität wäre damit das bisschen mehr Miete sicher wer, oder?
Das "bisschen" mehr Miete?
Ernsthaft?
Kennst du den TS persönlich, bzw. weißt du wo er wohnt, dass du einschätzen kannst, wie hoch der Mietspiegel ist?
Nein?
Danke!
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Defekt? Oder ist schlicht kein Öl mehr im Tank
Ich tippe auf defekt, eigentlich sollten 80-100 l pro Person im Jahr ausreichen.
(Quelle kann nicht angegeben werden auf Grund von Zensur)
Was die Warmwasserversorgung betrifft, gilt folgendes:
Zur Wärmeversorgung gehört auch warmes Wasser.
Der Vermieter muss ganzjährig Warmwasser in ausreichenden Mengen und in üblicher Temperatur zur Verfügung stellen, wobei von einer Mindesttemperatur von 45 °C auszugehen ist. Diese Pflicht besteht sowohl zur Tages-, als auch zur Nachtzeit.
(Quelle:Pflicht des Vermieters zur ordnungsgemäßen Wärmeversorgung der Wohnung)
Deswegen: Einschreiben an den Vermieter mit den aufgeführten Mängeln senden, eine Mietminderung androhen und vom örtlichen Mietverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht über die Höhe der Mietminderung beraten lassen.
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die dürfen nur runter gehen
Mit was genau?????
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Das habe ich getan er hat die Mail mit der Liste sogar beantwortet.
Man schreibt keine Mail, sondern ein Einschreiben per Post!
Würdet ihr es als Notfall interpretieren wenn ihr auf einem Samstag Mittag in 80% Eurer Wohnung keinen Strom mehr habt
Kommt drauf an was man an einen Samstag nachmittag so vor hat...
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wenn ich das richtig verstanden habe, soll euch Platz für ein Motorad und den Rasenmähr zur Verfügung gestellt werden. Diesen Platz habt ihr scheinbar noch.
Verstehe ich auch nicht so ganz...
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Die Pauschale Aussage, das die Kündigung wegen Eigenbedarf erfolgt ist nicht ausreichend. Vielmehr sind die konkrete Umstände zu benennen. Damit ist die Kündigung unwirksam und kann unbeachtet bleiben.
Dem schließe ich mich voll und ganz an!
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das ist echt sehr schade
Und nochmal danke für diesen sinnfreien Kommentar
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Ich habe das mit der "fristlosen Räumung bis zum 15.10.2017" nicht verstanden.
Ich vermute mal, dass die laute Nachbarin aus irgendwelchen Gründen (sei es ausbleibende Mietzahlungen, Verstöße gegen die Hausordnung, falls so eine existiert) gekündigt wurde, das Feld nicht freiwillig geräumt hat und deshalb jetzt eien Räumungsklage am Hals hat...
Er hat bedingt Recht, tagsüber nur bedingt möglich, ausser es besteht ein ausführliches Lärmprotokoll und die Qualität des Wohnens ist so eingeschränkt
Sehe ich genauso!
Sieht sich der Vermieter nicht in der Lage oder hat kein Interesse daran, die Möglichkeiten sind für ihn allerdings begrenzt, dann kann der Mieter durchaus eine Mietminderung durchsetzen um Druck aufzubauen, dies allerdings würde ich nicht ohne den Anwalt duchsetzen.
Naja, die andere Möglichkeit wäre auszuziehen. Wäre für mich schon ein Grund, da man "vollgerotzt" wird oder wurde lt. Aussage des TS.
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