Beiträge von Mieter11

    Hallo zusammen,

    habe mal wieder eine Frage. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus.

    Im Kellergeschoss gab es einen Supermarkt, der vor 2,5 Jahren geschlossen wurde.

    Nun wird seit ca. 2 Jahren der Supermarkt umgebaut und es entstehen 8 Wohnungen.

    Der Abschluss erfolgt jetzt im Sommer 2018.

    Ich habe die Nebenkostenabrechnung erhalten und da ist nun meine Frage.

    Werden die Nebenkosten durch die gesamten qm (+ ehemaligen Supermarktes/jetzige Wohnungen mit einbezogen - war bis zum Herbst noch fast alles Rohbau), oder nur durch die Wohnungen, die schon immer vorhanden waren.

    Damit meine ich, dass die Nebenkosten erst inkl. qm neue Wohnungen bei Fertigstellung einbezogen werden?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Lg

    Vielen Dank für deine Mühe - anitari,

    Kannst Du mir nur noch mal sagen, ob das mit dem Rauchmelder richtig ist bzgl. Mietabrechnung (Vermieter sagt das ist richtig).

    Anbei habe ich mir mal Gedanken gemacht bzgl. der Aufstellung der Nebenkostenabrechnung. Es kommt die gleiche Summe raus wie von der Hausverwaltung, daher kann ich damit leben, aber ich finde die Aufstellung nicht richtig.

    Es muss doch eigentlich so eingetragen werden in der NK-Abrechnung, wie ich auch bezahlt habe - oder?

    Ich hätte für die Betriebskosten 103,20 Nachzahlen müssen und bei der Hausverwaltung nur 38,45. Das kann ich noch nachvollziehen, weil die die Summe eingesetzt haben, was ich hätte zahlen müssen. Was ich aber nicht verstehe, obwohl die gleiche Summe der Nachzahlung rauskommt, die Summe von 715,25 für die HK.

    Lg.

    berechnung.jpg

    Mieter 11

    nk2016.jpg

    Hallo sober,

    sorry mein Scanner war defekt.

    Anbei die HK Abrechnung von Techem.

    Ach noch was - hatte mit dem Vermieter bzgl. der "Miete" Rauchwarnmelder gesprochen und bekam die Antwort:

    Die Anmietung von Rauchwarnmeldern umlagefähig sind, ist nicht eindeutig zwischen den Gericht geklärt.

    Das LG Hagen eine Umlagefähigkeit vereint.

    Lg.

    Mieter 11

    Danke - also wieder was gelernt - der VM kann "nur" Verbrauch/qm einsetzten (schade?( - hätte es gern genau ).

    Komme aber gleich noch mit einer naive Frage.

    Meine Bekannte zieht um und hat den Mietvertrag vorliegen in dem die Kaltmiete, NK und Warmmiete aufgeführt sind.

    Nach Rückfrage bzgl. der Heizkosten wurde ihr mitgeteilt, das die HK in der Summe von den NK sind.

    Ist das richtig? Dachte die NK und HZ müssen einzeln aufgeführt/aufgestellt werden.

    Danke schon mal.

    Lg.

    Mieter11

    Hallo Banane,

    vielen Dank für deine Info. Sorry wenn ich so naive frage:-).

    Das ist mir schon klar, wenn der MV abgeschlossen ist das ich nichts mehr ändern kann.

    Es besteht nur ein generelles Interesse (falls ich mal wieder mal einen MV abschließe) :-).

    Das bedeutet, wenn keine Zahlen (50/50, 60/40, 70/30) eingesetzt wurde, kann der VM "egal" wie abrechnen?

    Es ist doch sauberer, wenn es gleich richtig vereinbart wird - oder?

    Wenn der Vermieter in dem Mietvertrag (vor der Unterschrift) nur "Verbrach/qm" einsetzt hat,

    kann ich da eine Aufschlüsselung (50/50, 60/40, 70/30) verlangen,

    oder obliegt das in der Entscheidung - ohne oder mit Verschlüsselung - beim Vermieter?

    Nochmal sorry, für die naiven fragen, interessiert mich aber - Danke schon mal.

    Lg.

    Mieter11

    So steht es im Mietvertrag ohne Angabe von 50/50 oder 70/30.

    (Pos. 26 u. 27)

    So kann der Vermieter doch immer selbst entscheiden, ob er so oder so abrechnet.

    Aber wenn er das so eintragen darf, kann man (ich) nichts machen:-(.

    verteilerschluessel.jpg

    Lg.

    Mieter11

    Hallo Zusammen,

    ich habe mal einen Frage. Im Mietvertrag unter Betriebskosten ist der Verteilerschlüssel so aufgeführt.

    Heizung = Verbrauch/qm

    Wasser = Verbrauch/qm


    Muss da nicht auch aufgeführt werden

    Verbrauch/qm (50/50)

    oder

    Verbrauch/qm (70/30)

    ?

    Sonst kann ja der Vermieter abrechnen, wie es ihm am besten passt.

    Danke schon mal.

    Lg.

    Mieter11

    Hallo Anitari,

    vielen Dank für dein Angebot. Bei der NK 2015 waren die Hausmeisterkosten extrem hoch, so das Einspruch (vom ganzen Haus) eingelegt wurde. Deshalb wurde die NK-Erhöhung nicht ab Mai 2016 nicht bezahlt. Warten noch auf Rückmeldung der Hausverwaltung (Belegeinsicht).

    Hier die Forderung/Zahlungsaufstellung:

    Monate Kalt NK HK TV Warm   Zahlung
    Januar 406,80 € 73,75 € 65,00 € 11,25 € 556,80 €   556,80 €
    Februar 406,80 € 73,75 € 65,00 € 11,25 € 556,80 €   556,80 €
    März 406,80 € 73,75 € 65,00 € 11,25 € 556,80 €   556,80 €
    April 406,80 € 73,75 € 65,00 € 11,25 € 556,80 €   556,80 €
    Mai 406,80 € 73,75 € 65,00 € 11,25 € 556,80 €   556,80 €
    Juni 406,80 € 83,00 € 160,00 € 11,25 € 661,05 €   556,80 €
    Juli 406,80 € 83,00 € 160,00 € 11,25 € 661,05 €   556,80 €
    August 406,80 € 83,00 € 160,00 € 11,25 € 661,05 €   556,80 €
    September 406,80 € 83,00 € 160,00 € 11,25 € 661,05 €   556,80 €
    Oktober 406,80 € 83,00 € 160,00 € 11,25 € 661,05 €   556,80 €
    November 406,80 € 83,00 € 160,00 € 11,25 € 661,05 €   556,80 €
    Dezember 406,80 € 83,00 € 160,00 € 11,25 € 661,05 €   556,80 €
      4.881,60 € 949,75 € 1.445,00 € 135,00 € 7.411,35 €   6.681,60 €

    Würde auch gerne die NK Abrechnung einstellen, aber ich finde den Button nicht PDF hochladen.

    Lg.

    Mieter 11

    Hallo Zusammen und ein Gesundes neues Jahr.

    Möchte mich nochmal melden, ob mir nicht doch jemand helfen kann bzgl. der Info ob (wie oben beschrieben)

    Wasser/Kanal

    Schornsteinfeger

    Wartung Rauchwarnmelder

    Miete Wasserzähler

    in die Heizkostenabrechnung darf und nicht doch in die BK muss bzw. richtig ist?

    Danke Euch schon mal.

    Lg.

    Mieter 11

    Hallo Anitari,

    hoffe Du hattest schöne und erholsame Feiertage. Vielen Dank für die Rückmeldung und Info.

    OK, der Punk Miete Rauchwarnmelder habe ich mir notiert (zur Rücksprache mit der Hausverwaltung), das diese nicht abgerechnet werden darf.

    Habe aber noch die Frage zu diesen Positionen, welche nicht mehr einzeln aufgeführt werden (wie die Jahre zuvor):

    Wasser/Kanal

    Schornsteinfeger

    Wartung Rauchwarnmelder

    Miete Wasserzähler

    Hier wurde mir ja gesagt, das diese über Kalo (Kalorimeta) abgrechnet wird und daher eine Summe ist.

    Wasser/Kanal wird doch aber über die Gemeinde abgerechnet - oder?

    Dürfen diese aufgeführten Positionen wirklich in einer Summe mit den Heizkosten abgerechnet werden?


    Möchte nichts falsches sagen, bevor ich die Hausverwaltung anschreibe.

    Danke schon mal.

    Lg.

    Mieter11

    Hallo, vielen Dank schon mal für die Info!!

    Ich komme aus Hessen. Habe auch gelesen, das in manchen Bundesländern die Abrechnung der Rauchmelder (Miete/Wartung) nicht erfolgen darf und in manchen doch. Für Hessen habe ich nichts gefunden.

    Aber das ist in meinem Fall sowieso egal. In meinem Mietvertrag sind diese Kosten aufgeführt:

    Nebenkosten::01 Wasser nach Verbrauch NV
    Nebenkosten::02 Abwasser Kanal nach Verbrauch NV
    Nebenkosten::03 Müllabfuhr nach qm
    Nebenkosten::04 Beleuchtung Strom nach qm
    Nebenkosten::05 Grundsteuer öffentliche Lasten nach qm
    Nebenkosten::06 Straßenreinigung nach qm
    Nebenkosten::07 Schornsteinfeger nach qm
    Nebenkosten::08 Sach und Haftpficht nach qm
    Nebenkosten::09 Hauswart nach qm
    Nebenkosten::10 Hausreinigung nach qm
    Nebenkosten::11 Ungezieferbekämpfung nach qm
    Nebenkosten::12 Bürgersteigreinigung nach qm
    Nebenkosten::13 Schneebeseitigung nach qm
    Nebenkosten::14 Gartenpflege nach qm
    Nebenkosten::15 Personen und Lastenaufzug Entfällt
    Nebenkosten::16 Gemeinschaftsantenne TV nach qm
    Nebenkosten::17 Waschmaschine Selbst
    Nebenkosten::18 Sandkasten Spielplatz nach qm
    Nebenkosten::19 Trinkwasserprüfung nach qm
    Nebenkosten::20 Wartung Rolltore nach qm
    Nebenkosten::21 Dachrinnenreinigung nach qm
    Nebenkosten::22 Wartung Rauch und Gaswarnmelder nach qm
    Nebenkosten::23 Wartung für Fenster Türen und Tore nach qm
    Nebenkosten::24 Entrümpelung Sperrmüll nach qm
    Nebenkosten::25 generelle Betriebskosten Verbrauch/qm    50/50
    Nebenkosten::26 Heizung Verbrauch/qm    50/50
    Nebenkosten::27 Warmwasser siehe § 8
    Nebenkosten::28 Wartung Reinigung WWGeräte und Öfen siehe § 9
    Nebenkosten::29 Wartung Gas und Elektroinstallation siehe § 8
    Nebenkosten::30 sonstiges nach qm

    Das heißt die Miete der Rauchwarnmelder darf nicht abgerechnet werden, da unter dem Punkt 22 nur die Wartung steht?

    Nach dem (wie oben geschrieben) mir die Aufstellung der einzelnen Summen von dem Schornsteinfeger, Wasser/Kanal usw. fehlte, frage ich bei der HW nach und bekam diese Antwort:

    Wasser/Kanal, Rauchwarnmelder, Miete Wasserzähler, Schornsteinfeger etc. wird über die Kalo abgerechnet

    Das finde ich zur Übersicht nicht gut, das diese Punkte in den Heizkosten sind und nicht einzeln in den BK.

    Ich stelle nämlich Jährlich die Kosten in einer Excel-Liste zusammen und kann dann direkt vergleichen was sich um wieviel erhöht hat

    Wenn das rechtlich in Ordnung ist, werde/muss ich das hinnehmen. Wenn Wasser/Kanal nicht in den Heizkosten aufgeführt werden darf, werde ich das beanstanden, das ich die Summen einzeln in den BK sehen möchte und eine neue BK-Abrechnung erhalten möchte.

    Danke schon mal.

    Lg.

    Mieter11

    Hallo Zusammen,

    habe mal eine zur Nebenkostenabrechnung.

    Die Nebenkostenabrechnung werden von der Hausverwaltung in Betriebskosten und Heizkosten unterteil.

    In 2014 und 2015 waren diese wie folgt aufgeführt:

    1. Betriebskosten:

    Hausmeister

    Hausreinigung

    Winterdienst

    Gerätemiete Kaltwasserzähler

    Schornsteinfeger

    Kalorimeta Miete

    Wasser / Kanal

    Niederschlagswasser

    Strom allgemein

    Müllgebühren

    Grundsteuer

    Haftpflichtversicherung

    Wohngebäudeversicherung

    Wartung Rauchwarnmelder

    Mieter Rauchwarnmelder

    2. Heizkosten

    Heiz- & Wasserkosten - Heizungsverbrauch

    So konnte ich immer den genauen Heizkostenverbrauch sehen.

    In der Nebenkostenabrechnung 2016 sind in der BK-Abrechnung folgende Positionen rausgefallen:

    Schornsteinfeger

    Wasser / Kanal

    Kalorimeta Miete

    Wartung Rauchwarnmelder

    Nach Rückfrage weshalb, wurde mir gesagt, das diese über die Kalorimeta abgerechnet wird und daher in die Heizkostenabrechnung kommen.

    Schornsteinfeger ist OK, aber was hat Wasser/Kanal und die Rauchwarnmelder?

    Das sind doch BK und gehören nicht in die Heizkostenabrechnung - oder?

    So sehe ich doch nicht mehr meine tatsächlichen Kosten, wenn in der Summe noch der Schornsteinfeger, RWM, Kanal usw. ist.

    Darf das der Vermieter, oder muss er das sauber zuordnen (Wasser/Kanal = BK, Wartung RWM = BK).

    Vielleicht liege ich ja gedanklich falsch.

    Danke schon mal im Voraus.

    Mieter 11

    Lg.

    Mieter 11

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