Beiträge von Coby

    Danke, das hilft mir schon mal weiter.


    Habe mal ein wenig recherchiert und im Netz tatsächlich keinen Fall gefunden in dem steht das die Provision zwischen Mieter und Vermieter geteilt wird/wurde.


    Verfüge über eine Rechtschutzversicherung und stehe mit einem Anwalt in Kontakt. Mal sehen wie die Sache ausgeht, ich halte euch auf dem laufenden.


    Vielen Dank nochmal!

    Danke!


    Das wirft wiederum Fragen auf. Gibt es Fälle in denen die Provision zwischen Mieter und Vermieter geteilt wird?


    Ich sprach vor kurzem mit der Maklerin und sie versicherte mir das alles seine Richtigkeit hat. Sie stellte den Fall wie folgt dar:


    -Sie machte uns auf die Immobilie aufmerksam als wir eine andere besichtigten

    -Ein weiterer Besichtigungstermin für die besprochene Immobilie wurde vereinbart

    -Der Vermieter sieht es in diesem Fall nicht ein die volle Provision zu zahlen


    Ich weiß nicht so recht wie ich vorgehen soll. Der Mietvertrag war unterschrieben und die Kaution wurde bereits gezahlt und dann kommt die Maklerin mit zusätzlichen Kosten um die Ecke obwohl ich sie nie beauftragt habe.

    Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich werde die Maklerin darüber informieren das die Bundeswehr die Kosten nur übernimmt wenn ein Auftrag zur Wohnungssuche existiert, ich habe aber nur eine Rechnung zugeschickt bekommen und das nachdem der Vertrag schon abgeschlossen war. Um sicher zu gehen informiere ich meinen Anwalt über den Sachstand.


    Wie kann man sich solch einen Vertrag vorstellen? Bzw wie beauftragt man einen Makler mit der Suche?

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Ich kann mir auch nicht vorstellen das ich die Hälfte der Provision beisteuern muss. Ich musste per Mail außerdem noch folgendes bestätigen:


    Seit dem 13.06.2014 gilt das europäische Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, unterliegen dem Widerrufsrecht. Daher sind wir gehalten, auf unsere veröffentlichte Widerrufsbelehrung https://picture.immobilienscout24.de/files/rd_documents/483/81/428/483081428-0.pdf und AGB https://picture.immobilienscout24.de/files/rd_documents/483/83/239/483083239-0.pdf sowie auf die ev. Provisionsangaben/-pflicht sofern ausgewiesen zu den Objekten für Käufer hinzuweisen. Ein Makler-Vertrag kommt mit uns durch Nachweis oder schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.


    Die Bundeswehr wird keine Kosten übernehmen solange kein Vertrag existiert indem ich den Makler ausdrücklich beauftragt habe eine passende Immobilie für mich zu finden. Das habe ich nie getan, der Austausch fand über ImmoScout statt und die Immobilie war ja auch immerhin auf der Website des Maklers.


    Ich hoffe ich habe nicht mit dem Bestätigen der Widerrufsbelehrung und den AGBs per Mail einen Vertrag abgeschlossen.


    Am Montag soll ich den Mietvertrag abholen der bereits vor diesem ganzen Durcheinander unterschrieben war.

    Guten Morgen liebe Community!


    Ich hätte da eine Frage die mir offen gesagt auf der Seele brennt. Ich habe vor einigen Wochen eine Immobilie über ImmoScout gefunden die zur Miete ausgeschrieben war. Ich traf mich mit der Maklerin um diese zu besichtigen. Am Tag der Besichtigung teilte sie uns mit das ab Februar ein Haus in der Nähe frei wird und wir dies ebenfalls mieten könnten. Wir schauten uns dies an, mir und meiner Lebensgefährtin gefiel es sehr sodass wir einen weiteren Besichtigungstermin ausmachten um uns das, noch bewohnte, innere anzusehen. Auf der Internetseite des Maklers war dieses Angebot ebenfalls zu sehen.


    Wir bekundeten unser Interesse worauf es kurze Zeit später zu einer Zusage seitens des Vermieters kam, letztendlich haben wir dann auch den Mietvertrag unterschrieben.


    Einige Zeit später kontaktierte mich die Maklerin und teilte mir mit das der Vermieter nicht bereit sei die gesamte Provision zu zahlen da sie uns das Haus aus freien Stücken zeigte innerhalb eines Besichtigungstermins einer anderen Immobilie. Sie fragte mich ob mein Arbeitgeber die andere Hälfte der Provision übernehmen könne (Bundeswehr). Ich bat sie um Zeit da die dafür zuständigen Kollegen sich im Urlaub befanden. Sie fragte mich nach einigen Tagen erneut und schickte mir eine Rechnung von einer NKM zzgl. MwSt. Ich teilte ihr mit das ich momentan andere Kosten hätte und zuerst die Küche und die Kaution bezahlen müsse. Sie entgegnete mir das es schade wäre das sie als letzte bezahlt werde da die Leistung ja schon erbracht wurde.


    Muss ich als Mieter tatsächlich dafür aufkommen? Über Antworten würde ich mich sehr freuen.