Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich kann mir auch nicht vorstellen das ich die Hälfte der Provision beisteuern muss. Ich musste per Mail außerdem noch folgendes bestätigen:
Seit dem 13.06.2014 gilt das europäische Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, unterliegen dem Widerrufsrecht. Daher sind wir gehalten, auf unsere veröffentlichte Widerrufsbelehrung https://picture.immobilienscout24.de/files/rd_documents/483/81/428/483081428-0.pdf und AGB https://picture.immobilienscout24.de/files/rd_documents/483/83/239/483083239-0.pdf sowie auf die ev. Provisionsangaben/-pflicht sofern ausgewiesen zu den Objekten für Käufer hinzuweisen. Ein Makler-Vertrag kommt mit uns durch Nachweis oder schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
Die Bundeswehr wird keine Kosten übernehmen solange kein Vertrag existiert indem ich den Makler ausdrücklich beauftragt habe eine passende Immobilie für mich zu finden. Das habe ich nie getan, der Austausch fand über ImmoScout statt und die Immobilie war ja auch immerhin auf der Website des Maklers.
Ich hoffe ich habe nicht mit dem Bestätigen der Widerrufsbelehrung und den AGBs per Mail einen Vertrag abgeschlossen.
Am Montag soll ich den Mietvertrag abholen der bereits vor diesem ganzen Durcheinander unterschrieben war.