Hallo!
Die Vermieterin unserer Wohnung wohnt im Ruhrgebiet und die möchte ich damit nicht hineinziehen,
Die Beschwerde muss an deinen Vermieter, oder an den Beauftragten deines
Vermieters/Hausverwaltung und die Lärmbelästigung sollte eventuell
dokumentiert werden.
Wer so brüllt mit Begleitgeräuschen als ob die Wohnung zerlegt wird, dem traut man schon Aggressionspotential zu.
Gibt es Beweise dafür? Wurdest du schon bedroht? Andernfalls wäre
das eine subjektive Aussage.
Ausserdem setzt man sich vielleicht noch dem Verdacht aus, man sei ausländerfeindlich (arabischer Migrationshintergrund) oder man mische sich in fremde Beziehungen.
Die ständige Anspielung auf den Migrationshintergrund solltest du unterlassen,
denn das kommt tatsächlich ausländerfeindlich drüber. Manche Menschen
haben mehr Temperament als andere und das hat nichts mit der Nationalität
zu tun.
Kann man schon sagen. Wenn das sehr laute Gebrülle, einhergehend mit Geräuschen, die sich anhören, die Wohung würde zerlegt kann man das schon als erhebliche Lärmbelästigung bezeichnen.
Gibt es Nachweise für Schäden in der Wohnung des Nachbarn? Ansonsten wäre
das auch hier die subjektive Annahme nicht nachweisbarer Fakten.
Gruß