Beiträge von Grace
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Hallo!
Zur ersten Information der kleine Leitfaden Wohnraummietrecht .
Ab Seite 54 Punkt 5 behandelt er Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen und erklärt die Rechtslage. Ein guter
Wegbegleiter für jeden Mieter jetzt und in Zukunft.
Gruß
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Hallo!
Ergänzende Informationen zum Thema und Lesen empfohlen:
Energie-Rabatt für Haushalte und Unternehmen
FAQ Liste - Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich
Dezember-Abschlag für Gas und Wärme - Informationen für Mieterinnen und Mieter
Abschließend sich das
Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme
komplett und gründlich ansehen.
Gruß
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Hallo!
Im Jahr 2022 sind alle Preise allgemein explodiert, buchstäblich.
Der Vermieter kann nicht im vorauseilenden Gehorsam ohne
Belege die Vorauszahlungen anpassen. Er darf nur das abrechnen,
was er 2022 an Rechnungen tatsächlich bezahlt hat.
Wenn die Höhe der Vorauszahlung Heizkosten/Warmwasser
90,00 Euro und Betriebskosten 80.00 Euro angegeben ist,
konnte der Vermieter die Vorauszahlung erst mit der
nächsten Nebenkostenabrechnung anpassen.
Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung sollte jeder Mieter
immer prüfen lassen und die Belege beim Vermieter
einsehen/anfordern. Der kleine Leitfaden Wohnraummietrecht
behandelt unter Anderem unter Punkt 4 Umlage von
Betriebskosten.
Gruß
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Hallo!
Der Gesetzgeber hat die flächenabhängige Umlage als zulässig erachtet:
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Wenn in der Mietwohnung Warm- und Kaltwasserzähler vorhanden wären und damit der gesamte Wasserverbrauch in der Wohnung durch Wasserzähler erfasst würde, dürften nur die auf den Mieter entfallenden Wasserkosten nach dem jeweiligen, durch die Wasserzähler ermittelten Verbrauch umgelegt werden.
Gruß
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Hallo!
Sie können seit 20 Jahren schalten und walten wie sie wollen, meinen Eltern war das egal, da sie nicht im selben Haus waren...
Haben anscheinend vergessen, wie man sich als Mieter verhält.
Dann wäre es jetzt an der Zeit, dass sie es möglichst zeitnah
begreifen.
Dann ist halt auch irgendwann Ende mit gleichbleibender Miete...
Es steht dem Vermieter frei die Miete zu erhöhen und das jederzeit,
wenn die Miete 20 Jahre gleichbleibend war. Keine Scheu davor die
Miete jetzt anzuheben: Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Was auch dringend zu empfehlen wäre bei den heutigen Kosten für
ein Haus. Weitere wichtige Themen als Neu-Vermieter.
Empfehlenswert, auch die Mitgliedschaft im Vermieter-Verband,
der für seinen Mitglieder jederzeit eine kostenlose Rechtsberatung
anbietet.
In puncto Mietrecht sind Vermieter ständig mit Änderungen der Rechtslage konfrontiert. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Neuregelungen zumeist auch auf bestehende Mietverhältnisse auswirken. Selbst erfahrene Vermieter können angesichts der Flut an neuen Verordnungen und Gesetzen die Orientierung verlieren. Die Mietrechtsexperten der Vermietervereine unterstützen ihre Mitglieder daher bei allen Fragen zu Mietvertrag, Mietrückstand, Mietminderung und -erhöhung, Kaution, Eigenbedarfskündigung, Betriebskostenabrechnung und Schönheitsreparaturen.
Gruß
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Hallo!
Ich vermute das der Nachbar Kopien gemacht hat
Vermutungen sind kein Beweis. Vermuten kann man viel, auch
Dritten unterstellen. Das nützt aber nichts, wenn die Beweise
fehlen. Warum sollte der Nachbar Kopie machen? Welchen Nutzen
hätte er davon?
Die Nebenkostenabrechnung wurde mit Einwurf Einschreiben in dem falschen Briefkasten beim Nachbar zugestellt und von Ihm geöffnet.
Also hat der Nachbar offensichtlich aus Versehen den Brief
geöffnet. Das kann passieren, weil man im Alltag mit solchen
Sachen nicht rechnet und automatisch die Post öffnet, nachdem
man sie aus den Briefkasten geholt hat.
Dann Frage ich mich, wie der Brief überhaupt zugestellt werden konnte, wenn keine Anschrift im Brieffenster vorhanden war?
Sofort falsch zusammengefaltet wieder in den Umschlag gesteckt,
nachdem er den Irrtum bemerkt hat und in den richtigen Briefkasten
geworfen. Hier eine Verletzung des Briefgeheimnisses abzuleiten
schon sehr schwierig.
Gruß
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Hallo!
Allgemein gilt: Der Bewohner – egal ob Mieter oder Eigentümer – ist zum Gebrauch der Mietsache bzw. des Gemeinschaftseigentums berechtigt. Hierzu gehört auch der Gebrauch des Treppenhauses. Daneben gibt es den Grundsatz, dass das Treppenhaus verkehrssicher sein muss.
Hausflure sind Flucht- und Rettungswege, die frei bleiben müssen, um den Einsatz von Sanitätern, Notärzten oder der Feuerwehr nicht unnötig zu erschweren. Obwohl es viele Gerichtsurteile gibt, lassen sich kaum allgemeingültige Regeln aufstellen, da jedes Treppenhaus einzigartig ist und Besonderheiten aufweist. Grundsätzlich gilt jedoch: Es muss immer ein Fluchtweg frei bleiben, der mindestens einen Meter breit ist.
Diese Frage stellt sich nicht:
Frage ist, ob man damit argumentieren kann,
Der Vermieter ist für die Sicherheit im Treppenhaus verantwortlich.
Das Haus im eigenen Interesse gründlich auf Brandschutz überprüfen.
Jedes Bundesland hat eine Brandschutzverordnung.
Gruß
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Hallo!
Betriebskosten werden nach der Betriebskostenverordnung
abgerechnet und Heizkosten nach der Heizkostenverordnung.
Die Vereinbarungen dazu stehen idealer Weise im
unterschriebenen Mietvertrag. Richtiges Heizen und Lüften ist
hier nachzulesen.
Gruß
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Hallo!
Vorab der kleine Leitfaden Wohnraummietrecht. Ab 3. Mieterhöung
ist nachzulesen, wie mit den verschiedenen Mieterhöhungen
umzugehen ist.
Nicht alles, was Vermieter wünscht und wie der Vermieter handelt,
entspricht tatsächlich dem Mietrecht.
Gruß
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Hallo!
Bei Temperaturen oberhalb von 50°C sterben Legionellen langsam ab.
Mit Temperaturen von 60°C und höher (bis 70°C) sollten Legionellen langfristig aus einem Warmwassersystem eliminiert werden.
Mit einer Erhöhung auf 80 Grad dürften die Legionellen nicht
vorhanden sein. Aber der Vermieter ist seiner Pflicht laut
gesetzlicher Verordnung nachgekommen. Ansonsten wie
von Fruggel schon geschrieben.
Gruß
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Hallo!
Diese Frage wurde von Fruggel bereits hier beantwortet:
Das ist durchaus eine Option, und eine sichere noch dazu. Denn dagegen können sich die Mitbewohner nicht wehren gemäß § 749 BGB.
Gruß
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Hallo!
Leider haben sich viele geweigert, eine solche Nachtrag zu unterschreiben.
Verständlicher Weise, weil das nicht korrekt sein könnte. Mieter zahlen
nicht für Verwaltungskosten des Vermieters. Ein Anwalt sollte dringend
und zeitnah diesen Nachtrag prüfen.
Gruß
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Hallo!
Bitte, nur damit keine Missverständnisse entstehen. 400 Euro für
eine Mietvertragsänderung? Das steht wo, im Mietvertrag?
Die Kosten der Vertragserstellung und Änderung des Mietvertrags zählen
zu den Verwaltungskosten des Vermieters, sind durch den Mietzins
des Mieters mit abgegolten. Selbst der neue Mieter darf beim Einzug
nicht damit belastet werden.
Grüße
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Hallo!
Ich habe erstmal nur wenig Tiere entdeckt, vielleicht reicht ja dann ein einzelner Kammerjägerbesuch.
Kein Grund einen Schädlingsbekämpfer zu bestellen und noch weniger Grund
für Panik bei einzelnen Tieren. Also Gemach, beobachten und die etwas
harmlosere Variante mit der Pheromon-Falle wählen, die mit weiblichen
Duftstoffen arbeitet. Die Männchen werden angelockt und kleben in der Falle
fest.
Falls überhaupt noch welche da sind! Ansonsten auf Sauberkeit achten. Keine
offenen Lebensmittel in den Schränken stehenlassen. Hier gibt es dazu noch mehr Informationen:
Gemeiner Speckkäfer - Umweltbundesamt.de
Gruß
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Hallo!
Zunächst Informationen zum Schädlingsbefall Speckkäfer:
Speckkäfer gibt es in vielen verschiedenen Arten, die sich teils ähneln,
teils allerdings auch sehr verschieden aussehen. Dies macht es leider
nicht besonders leicht, sie anhand ihrer Optik zu identifizieren. In jedem
Fall gilt es jedoch, den Speckkäfer und seine Larven zu bekämpfen,
um Schäden in der Wohnung zu verhindern. Wir zeigen Ihnen daher,
wie Sie die kleinen Tierchen erkennen und was Sie tun können, um die
Schädlinge möglichst schnell wieder loszuwerden. ...........................
Das sollte im Moment nicht passieren:
Ich weiss, das ich den Vermieter informieren muss, aber ich mache mir Sorgen wegen der Kosten.
Nein! Aufmerksam die Informationen lesen!
Gruß
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Hallo!
Als Mieter ist es allgemein üblich Wohnung und Treppenhaus wöchentlich
zu reinigen.
Das verhält sich in einer Wohngemeinschaft nicht anders, jeder Bewohner
reinigt sein Zimmer wöchentlich selbst und die Gemeinschaftsräume
(Küche, Bad) könnten nach einem aufgestellten Putzplan gereinigt werden.
Damit wären die Aufgaben gerecht verteilt.
Gerade die Dusche erfordert besondere Aufmerksamkeit, wenn sie von
mehreren Personen genutzt wird. Es können sich Keime bilden (Fußpilz
wird so auch übertragen, falls einer der Bewohner erkrankt ist)
Durch ständigen Kontakt mit Wasser und das feucht-warme Klima im Badezimmer haben Kalk, Schmutz und Schimmel leichtes Spiel in der Duschkabine und die Dusche sieht schnell ungepflegt aus. Wie Sie Schimmel vermeiden und Kalk schnell loswerden.
Gruß
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Hallo!
Falls der Vermieter erst nach dem Ablauf der Abrechnungsfrist von 12 Monaten
die Abrechnung eines Energieversorgungsträgers oder einen kommunalen Gebührenbescheid, hat er eine verspätete Abrechnung und deren Zugang ausnahmsweise nicht zu vertreten. Gemäß § 556 Abs. 3 S. 4 BGB gilt:
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Da hier keine näheren Angaben zu Art der Kosten gemacht wurden,
kann das nur allgemein beantwortet werden.
Gruß
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Hallo!
Ergänzende Informationen zu Lärmbelästigung durch Kinderlärm.
Leitsatz (amtlich)a) Zur Rücksichtnahmepflicht unter Mietern bei (Kinder-)Lärm aus der Nachbarwohnung eines Mehrfamilienhauses.
b) Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm bedarf es nicht der Vorlage eines detaillierten Protokolls. Es genügt vielmehr grundsätzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht und zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten (Bestätigung der st. Senatsrspr.: BGH, Urt. v. 29.2.2012 - VIII ZR 155/11, NJW 2012, 1647 Rz. 17; v. 20.6.2012 - VIII ZR 268/11, NJW-RR 2012, 977 Rz. 18; jeweils m.w.N.; BGH v. 21.2.2017 - VIII ZR 1/16, NJW 2017, 1877 Rz. 12).
Die insoweit zu fordernde, erhöhte Toleranz habe aber Grenzen. Das
gelte insbesondere dann, wenn die Mitmieter detailliert darlegen,
dass von den Kindern und den Mietern selbst Geräuschimmissionen
ausgehen, die jedes noch hinzunehmende Maß überschreiten. Hier
hatten die Mitmieter detailliert vorgetragen, dass aus der benachbarten
Wohnung fast täglich, auch an Sonn- und Feiertagen sowie zu Ruhezeiten
massive Lärmstörungen durch heftiges Stampfen, Springen, Poltern
sowie durch Schreie und sonstige lautstarke und aggressive familiäre Auseinandersetzungen auftreten.
Kinderlärm ist normalerweise zulässig – aber nicht grenzenlos
Vermieter sollten bei Beschwerden von Mietern wegen Kinderlärms bedenken, dass Kinderlärm im Grundsatz zwar, aber eben nicht grenzenlos hinnehmbar ist. Vermieter sind deswegen angehalten, den Beschwerden nachzugehen und den Mangel soweit möglich zu beseitigen.
Im schlimmsten Fall kann dies (nach erfolgter Abmahnung) die Kündigung des Mietverhältnisses mit einem störenden Mieter (§§ 543 Abs. 1, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) sein. Dies setzt allerdings ein nachweisbares Überschreiten der Zumutbarkeitsgrenze durch den störenden Mieter voraus. Ist ein baulicher Mangel als ursächlich oder mitursächlich nicht auszuschließen, müssen Vermieter zunächst Schritte zu dessen Beseitigung unternehmen.
Empfehlung, zeitnah mit allen Beteiligten das Gespräch suchen.
Gruß