Beiträge von General TG

    Kurz und knapp: Genauso.

    Ich würde den Vermieter hier schriftlich und nachweislich auffordern, die Kaution auszuzahlen. Das ganze mit einer angemessenen Frist von vielleicht 14 Tagen.

    Habt ihr da vielleicht Tipps wie man das am besten macht?

    Ich wohne leider nicht mehr in der Gegend und sollte sicherlich dazu sagen, dass wir nicht im Guten auseinander gegangen sind.


    Letztendlich muss ich den Eingang dieses Schreibens ja nachweisen und via Post kann ich nur beweisen das irgendein Brief verschickt wurde, aber nicht welcher Inhalt.

    Hallo liebe Mietrechtler :)

    ich habe folgende Situation:
    - Mein UnterMietvertrag für ein 18 m² Zimmer (unmöbliert) endete zum 31.01.2018. Soweit so gut.

    - Mit dem Vermieter habe ich eine Kaution in Höhe von 1.150 € vertraglich vereinbart - lediglich als Standard-Mietsicherheit ohne andere Bedingungen.

    - Beim Auszug wollte der Vermieter kein Übergabeprotokoll erstellen, weswegen ich alles mit einem Zeugen protokolliert und fotografiert haben. Das hat mich schon etwas gestört, aber ok, da ist ja Niemand zu verpflichtet.

    Bisher habe ich meine Kaution jedoch nicht zurück erhalten.

    Gemäß § 548 Absatz 1 BGB gehe ich davon au, dass der Vermieter die Kaution jedoch nur bis zum 31.07.2018 hätte zurückhalten können. Denn diese 6 monatigen Differenzzeit wird ihm ja als Prüfzeit für eventuelle Schäden zugesprochen. Es wurden keine Schäden geltend gemacht. Eine Rückhaltung der Kaution ist meiner Meinung nach über diesen Zeitraum nicht zulässig.

    Da ich blöderweise zum Jahresanfang ausgezogen bin, bestehen allerdings noch Nebenkosten die ja bekanntlich erst im Folgejahr abgerechnet werden.

    Dazu habe ich gefunden, dass nur ein angemessener Teil der Kaution zurückgehalten werden darf, nicht aber die gesamte Kaution (BGH, Urteil vom 18. 01. 2006 – VIII ZR 71/05).

    Und als angemessen gilt hierbei auch nur maximal die 4 fache Nebenkostenvorauszahlung als Rückhaltesumme, was in meinem Fall knapp 200 € wären.

    Unterm Strich müsste ich gut 950 € direkt ausgezahlt bekommen und wollte die kommenden Tage einen entsprechenden Brief mit einer zweiwöchigen Auszahlungsfrist aufsetzen.

    Oder wie seht ihr das?


    Beste Grüße :)

    Zum Verständnis. Es lief wie folgt:

    Zitat von Ich

    - Sie kündigte mich schriftlich mit dem Wortlaut "Ich kündige hiermit fristgerecht das an Sie unmöbliert vermietete Zimmer in meiner Wohnung zum 31.01.2018." - Ohne Angabe von Gründen oder Berufung auf Eigenbedarf.

    - Ich habe dann zu Neujahr festgestellt, dass das Kündigungsdatum nicht stimmt, weil ich 6 statt 3 Monate Kündigungsfrist habe. Rechtlich gesehen habe ich das mit dem Mietvertrag zusammen prüfen lassen und ich bekomme von mehreren Quellen Aufgrund § 573 a Abs. 2 BGB zurückgemeldet, dass ich 6 Monate Kündigungsfrist habe. Das habe ich ihr auch umgehend mitgeteilt. Jetzt wollte ich ja auch zum 31.01 raus und habe ihr direkt angeboten, dass wir das ganz einfach nochmal schriftlich festhalten müssten. Und das wollte sie nicht.

    - Dann habe ich tags darauf noch ein entsprechendes Schriftstück verfasst, wo lediglich steht das wir beide den 31.01 als Kündigungsdatum anerkennen. Unterschreiben wollte sie das nicht.

    - Sie war damit die Woche darauf angeblich bei einem Anwalt und daraufhin schrieb sie mir per SMS nur "31.01.2018 endet dein Untermietvertrag bei mir. Das bedeutet bis dahin deinen Auszug. Dein Schreiben ist nichtig und widerspricht sich.". Nach dem ich ihr dann einen Auszug vom Mietverein geschickt habe, der eben auch nochmal diese 6 Monate Frist hervorhebt, schrieb sie mir noch per SMS "Wenn du drin bleibst, klage ich dich raus. Das wird teuer für dich.".

    - Ich habe ihr dann über die nächste Woche die entsprechenden Paragrafen herausgesucht und letztens zeigen wollen, dass die 6 Monatsfrist tatsächlich stimmt und wir deshalb ja vereinbaren müssen das wir auch mit einer kürzeren Frist einverstanden sind. Da hat sie mir überhaupt nicht zugehört und darauf verwiesen ich solle ihr doch einen Brief schreiben und sie klärt das dann mit ihrem Anwalt.


    Sie geht einfach stur von einer 3 Monatsfrist aus und will mit mir nicht sprechen.

    Kann ich ihre SMS nicht auch einfach "annehmen" und bestätigen? Also das ich tatsächlich zum 31.01 gehe, weil sie mir mehrfach gesagt hat das ich ja gehen soll?

    Wichtiger Punkt ist hierbei, dass sie mit mir nicht mehr sprechen will. Ich bräuchte also was einseitiges von mir, z.B. eine einfache Bestätigung das ich das Datum annehme. Oder sowas.

    Hmm ok, aber wenn sie mir doch drohte und mich beleidigte?

    Geht das denn mündlich ohne Zeugen einfach so durch?

    Bzw. kann ich mein "Gedächntnis"-Protokoll des Gesprächs denn dann verwenden?

    Klar, das könnte ich ja auch einfach so angefertigt haben, aber wie kann ich denn eine Beleidigung sonst von ihr als Beweis festhalten?

    Das scheint das ja nun keine Konsequenzen für sie zu haben oder wie soll ich das verstehen?

    Hallo liebes Forum :)

    ich habe eine Frage, ob eine fristlose Kündigung meines Untermietvertrages möglich ist, wenn mich meine Vermieterin (Hauptmieterin, wohnt mit in der Wohnung) mehrfach beleidigt hat. Das Wohnverhältnis ist jedenfalls nicht angenehm und wird immer untragbarer.

    Auslöser ihrer Verärgerung ist, dass sie mich mit einer falschen Kündigungsfrist gekündigt hatte und ich letztendlich rechtlich länger (3 Monate mehr) in der Wohnung bleiben dürfte. Das ist rechtlich auch soweit von meiner Seite geklärt.

    Unser letztes richtiges Gespräch war Anfang Januar, was ich heimlich aufgenommen habe. Darin beleidigt sie mich auch mehrfach, obwohl ich mich durchgehend normal mit ihr unterhalte, und droht mir mit Räumungen und Mobbing. Das Gespräch habe ich anschließend auch transkribiert (in Textform runtergeschrieben).


    Ebenso habe ich SMS von ihr bekommen, die zwar nur unterschwellige Beleidigungen (Zynismus) beinhalten, aber wo sie mir auch mit einer Klage droht, sollte ich nicht zum Ende des Monats jetzt ausziehen.

    Nun habe ich ihr mehrmals angeboten, dass wir entgegen des fristgerechten Kündigungsdatums auch gerne Ende Januar als Kündigungsdatum festhalten können. Das brauche ich von ihr nur schriftlich, als Beweis das sie damit einverstanden ist und ich vertraglich befreit bin Miete zu zahlen. Jedoch geht sie darauf nicht ein und spricht auch soweit gar nicht mit mir.

    Kann ich da einseitig fristlos von meiner Seite aus kündigen, allein aufgrund der Beleidigungen und würden meine Beweise dafür ausreichen bzw. überhaupt verwertet werden? Heimliche Ton-Mitschnitt sind ja i.d.R. nicht erlaubt. Nun habe ich auch keine Zeugen, lediglich eben diesen Ton-Mitschnitt von einem 9 Minuten Gespräch und verärgerte SMS.