Beiträge von viela

    Guten Abend erstmal und vielen Dank.

    Vielleicht hätte ich noch erklären sollen, dass die eigentliche Eigentümerin, an die auch die Miete seit nunmehr 18 Jahren fliesst eine sehr betagte, 92 jährige Frau ist.

    Seit es die Hausverwaltung nicht mehr gibt (seit drei Jahren) kümmert sich der Sohn um die Abrechnung. Mit Beiden hatten wir nie etwas zu tun, bis auf die zweimalige Betriebskostenabrechnung. Die dritte steht noch aus. Beides erfolgte immer nur formlos schriftlich mit der Bitte, die zu viel bezahlten Beträge mit der nächsten Mietzahlung zu verrechnen.

    Von daher war es uns einfach nicht klar, dass wir den Eigentümer benachrichtigen hätten müssen. All die Jahre zuvor lief es immer so, war ein Schaden entstanden, riefen wir die Sanitärfirma an, mit der die Hausverwaltung zusammenarbeitete, diese kam und die Rechnung ging direkt an die Hausverwaltung.

    Es ist auch nicht so, dass der Handwerker der am Abend vor Heilig Abend den Schaden begutachtete sagte, dass keine Gefahr drohe, er zeigte uns sogar im Heizungskeller was zu tun sei, wenn plötzlich Wasser aus den verbogenen Rohren liefe. Und wurde gesagt, dass eventuell zwischen den Jahren repariert würde, wir warteten, aber erst im neuen Jahr kam dann kurzfristig ein Trupp.

    Ganz ehrlich habe ich die ganze Zeit panisch den Heizkörper und die Rohre betrachtet und darauf gewartet, dass etwas passiert.

    Noch immer kam keine Reaktion vom Sohn der Eigentümerin. Miete für Februar habe ich Montag ohne Abzug überwiesen. Darf ich nochmal fragen, wie ich jetzt verfahren sollte? Vielen Dank und einen schönen Abend!

    Sorry für meinen Anfängerfehler (fehlende Absätze)

    Unser erstes Anschreiben mit der Rechnung etc. hatte ich schon per Einwurf/Einschreiben geschickt.

    Danke für den Tipp mit der Fristsetzung, meine Nachfrage dazu: Ist es denn ganz unumstritten, dass er die Rechnung zu tragen hat? Und heißt "Verrechnung mit den Betriebskosten" dass wir die Handwerkerrechnung quasi in Teilbeträgen monatlich nur von der Betriebskostenvorauszahlung abziehen sollten und nicht von der gesamten Miete?

    Danke für Ihre Hilfe!

    Guten Abend in die Runde!

    Folgender Fall: Altbau (1900) - Tonnenschwerer Heizkörper im Wohnzimmer senkte sich am Tag vor Heilig Abend unvermittelt ab, aussenliegende Zuleitungsrohre wurden dabei durch das absenken verbogen. Wir haben sofort den Heizkörper durch Keile davor gesichert, nach vorn zu kippen, damit die Rohre nicht brechen und weiterer, schlimmerer Schaden entsteht. Weil wir natürlich nicht abschätzen konnten, ob Gefahr in Verzug ist oder nicht, da die Rohre natürlich auch die restlichen Wohnungen übe rund unter uns versorgen, haben wir sofort die Sanitärfirma angerufen, die üblicherweise für die Reparaturen im Haus zuständig sind. Ein Handwerker kam auch gleich vorbei und hat sich den Schaden angesehen und uns zunächst beruhigt, wenn wir alles so beliessen könnten wir mit der endgültigen Reparatur bis nach den Feiertagen warten. Logischerweise war die Firma zwischen den Jahren nicht besetzt. Gleich im neuen Jahr wurde dann mit uns ein kurzfristiger Termin ausgemacht und der Schaden behoben. Nun muss ich etwas ausholen: Unser Vermieter/Eigentümer besitzt nur diese eine Wohnung im Haus, bis vor drei Jahren gab es eine Hausverwaltung die auch unsere Wohnung betreute, entstand irgendein Mangel an der Wohnung wurde dieser immer sofort über die Hausverwaltung reguliert. Mit dem Eigentümer hatten wir nie etwas zu tun. Seit wie gesagt drei Jahren existiert diese Hausverwaltung nicht mehr, wir zahlen die Miete direkt an den Eigentümer, der in einem anderen Bundesland wohnt. Die Betriebskostenabrechnung kommt einigermassen regelmässig vom Eigentümer direkt, zuviel gezahlte Betriebskosten dürfen wir ganz einfach von der nächsten Miete abziehen. Ansonsten gab es in den vergangenen drei Jahren keine Berührungspunkte mit dem Eigentümer. Kleine Reparaturen und Instandsetzungen haben wir selbst übernommen. Nun bekamen wir die Rechnung des Sanitärbetriebes, in der auch bestätigt steht, dass es sich um Materialermüdung handelt, bezahlten diese auch sofort und schickten diese mit Fotos und Beschreibung des Herganges an den Eigentümer. Zur Kenntnisnahme und der Bitte um Einverständnis, die Summe von der nächsten Miete einbehalten zu dürfen. Doch bislang hat sich der Eigentümer nicht zurückgemeldet. Das ist nun fast drei Wochen her. Wir sind nun etwas ratlos, es handelt sich immerhin um eine Summe von 700 Euro. Was sollen/ können wir tun?