Beiträge von Flare

    Hallo danke für Ihre Hilfe!

    als der Hausmeister hier war hatte er mit so ein Gerät die Luftfeuchte in der Küche geprüft. Da war die Luftfeuchtigkeit tatsächlich erhöht, aber da waren wir auch ein paar Tage nicht Zuhause gewesen.

    Wir machen immer jeweils zwei überkreuzten Fenstern komplett offen, entweder Küche - Wohnzimmer oder Schlafzimmer - Kinderzimmer. 5-10 Minuten zwei mal täglich. Hin und wieder wenn wir uns in den betroffenen Zimmern aufhalten müssen lassen wir die länger gekippt.

    Die Heizungen sind wie schon erwähnt Nachtspeichergeräte. Da wir noch nicht so lange hier wohnen, das erste mal ist das wir mit Nachtspeicher wohnen und noch keine Nebenkostenabrechnung gesehen haben, versuchen wir sie möglichst wenig zu nutzen um hinterher kein Schock zu kriegen.

    Wir verstehen trotz Onlinerecherche noch nicht ganz wie die Nachtspeichergeräte funktionieren, bzw haben eher das Gefühl das diese aus der Reihe tanzen.

    Ich stelle abends den Regler am Heizkörper hoch, auf 1 oder 2 von bis zu 3 Stufen. Am Thermometer an der Wand stelle ich die gewünscht Temperatur ein. Morgens stelle ich den Regler wieder aus, die gewünschte Temperatur passe ich an. Das mache ich in allen Zimmern so. Das Kinderzimmer und das Wohnzimmer sind morgens entsprechend schön warm. In den anderen Zimmern hingegen herrschen sehr kalte, mit Sicherheit nicht dem Thermometer entsprechend Temperaturen. Fast so, als ob das jeweilige Fenster die ganze Nacht offen gewesen wäre. Deshalb ist, entsprechend Ihrer Erklärung, an diesen Fenstern morgens viel Nässe vorzufinden.

    Gab es bei der Wohnungsübergabe bei Einzug ein Übergabeprotokoll? Oder waren Zeugen dabei? Hat der Vermieter irgendwo unter Zeugen Mal bestätigt, dass die Küche sein Eigentum ist?

    Das ist der Punkt. In vielen Punkten wie auch dieser ist meiner Mutter als Zeugin anwesend gewesen. Ich fürchte aber, da wir kein besonders gutes Verhältnis haben, sie wurde mich nicht vor Gericht mit ihrer Aussage unterstützen.

    Ich verfüge über eine Videoaufnahme, die von mir wenigen Tagen nach Wohnungsbezug erstellt wurde. Nach Mietvertrag hätte ich die Wohnung am 1ten beziehen sollen, tatsächlich erhielt ich den Schlüssel jedoch zwei Wochen später. Aus dieser Aufnahme geht hervor, dass das umstrittene Mobilär bereits vorhanden ist, so wie anderes Mobilär, dass die Vor-mieterin mir im freundschaftlichen Sinne als auch wegen Neuanschaffung mir hinterließ und Besitzmäßig entsprechend nun mir gehörte.

    Als nächstes unterstellt euch das Jobcenter

    eine Bedarfsgemeinschaft mit weitreichenden Folgen.

    Die Sache ist das ich im Bezug auf andere Streitigkeiten mit den Vermieter bereits vor Gericht war, wo der Vermieter bereits anmerkte ich solle ihr Obhut gewährt haben. Das Gericht ließ dieser Punkt jedoch zum einen wegen mangelnder Beweise fallen, zum anderen weil der Aufenthalt meiner Freundin in der Wohnung irrelevant war. Nicht desto trotz hat er eben die Nebenkostenabrechnung für beide berechnet.

    Hallo liebes Forum,

    ich bin vor einiger Zeit wegen einen persönlichen Konflikt mit den Vermieter aus meiner Wohnung ausgezogen.

    Beim damaligen Einzug in die betroffene Wohnung war bereits diverses Mobilär in der Wohnung vorhanden, bspw. die Küche oder ein Vitrinenschrank. Andere kleinere Teile wie bspw. der Toilettensitz oder der Armaturenduschkopf waren nicht vorhanden, hiervon wurde aber nichts im Mietvertrag erfasst.

    Kurz vor dem Auszug fragte ich beim Vermieter nach wie es mit dem vorhandenen Mobilär aussähe, da ich bspw. die Küche durchaus gebrauchen könnte oder sonst neu anschaffen müsste und davon ja nichts im Mietvertrag erfasst worden war. Theoretisch hätte ich es ja "einfach mitnehmen" können. Da wir im Streit geritten waren beharrte er darauf ich solle diese zurücklassen, sie gehören schließlich ihn. Das tat ich auch. Da die Dinge wie der Toilettensitz von mir gekauft worden waren nahm ich diese allerdings mit.

    Am Tag des Auszuges weigerte sich der Vermieter persönlich anwesend zu sein. Anschließend schaltete er auch im Bezug auf andere Themen seinen Anwalt gegen mich ein.

    Nun, sein Anwalt besteht nun darauf, die Wohnung sei nicht ordnungsgemäß verlassen worden. Ich soll mein Mobilär, also Küche, zurück gelassen haben, andere Dinge wie der Toilettensitz entwendet haben. Aufgrund dessen soll die Kaution in voller Höhe von zwei Monatsmieten aufgerechnet worden sein weshalb ich diese nun nicht erhalte.

    Erstmal Punkt abhacken: ich besitze noch die Rechnung vom lächerlichen Toilettensitz als auch meine Großmutter, die bestätigen kann, dass sie mir damals den Duschkopf schenkte.

    So nun zum wichtigen: in dieser Stadt kostet es ca 70€ beim Sperrmüll das jeweilige Mobilär zu entsorgen wenn man es sofort weg haben möchte, gar kostenlos wenn man in der Lage ist zwei Wochen zu warten. Selbst wenn ich den Rest tatsächlich entwedet hätte, kommt man betragsmäßig nicht auf zwei Monatsmieten um diese i.v.H. abzurechnen.

    Der größte Punkt ist allerdings!! Das Mobilär ist überhaupt nicht entsorgt worden! Es steht vor der Haustür seit über 6 Monate, blockiert das Schlafzimmerfenster von eine Nachbarin und lockt Ungeziefer!


    Wie muss ich nun in dieser Angelegenheit vorgehen?

    Hallo liebes Forum,

    ich bin vor einiger Zeit wegen einen persönlichen Konflikt mit den Vermieter aus meiner Wohnung ausgezogen.

    Zu meiner Wohnzeit in dieser Wohnung war ich (leider) das jeweilige halbe Jahr auf ALG II angewiesen. Die Nebenkosten werden entsprechend vom Jobcenter übernommen. Allerdings ist es so, dass die Abrechnung nicht ordnungsgemäß erstellt ist. Auf der Abrechnung befinden sich keine Angaben zu meiner Person und viel wichtiger noch, nicht die Adresse der betroffenen Wohnung. Als ob es nicht genug wäre ist diese Abrechnung gleich für zwei Personen berechnet worden, obwohl ich diese Wohnung alleine bezogen habe.

    Der Vermieter unterstellt mir ich soll meine Freundin bei mir wohnen gelassen haben. Zwar befand sich meine Freundin in der Tat häufig bei mir, aber das ist erlaubt und dem Vermieter bekannt gewesen und meine Freundin hat über einen eigenen Mietvertrag sowie eine eigene Wohnung verfügt. Dass die Nebenkosten im Sinne von Strom und Wasserverbrauch höher ausfallen weil sie häufig bei mir war, ist vollkommen normal. Aber komplett für zwei aufrechnen und sie auch für alle anderen Nebenkosten einbeziehen darf er nicht.

    Er hat bereits wegen diese und andere Angelegenheiten ein Anwalt eingeschaltet. Ich habe ihn über beide Probleme informiert, obwohl es Dinge sind, die er selbst besser wissen müsste. Solange er sich nicht um eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung kümmert, wird er kein Geld vom Jobcenter zu sehen bekommen. In diesem Sinne ist es eigentlich nicht wirklich "mein Bier", oder?

    Hallo liebes Forum,

    vorab möchte ich mich entschuldigen falls ich hier im falschen Unterforum meine Frage stelle, ich bin neu hier und fand kein passenderes.

    Es geht darum das ich eine Dachgeschosswohnung von einer Gesellschaft beziehe und Probleme mit Fenster, Kälte und Feuchtigkeit habe.

    Die Wohnung hat insgesamt fünf wichtige Fenster bzw. Zimmer. Zwei (Wohn- und Kinderzimmer) sind in derselben Richtung bzw. Wandseite des Gebäudes und zeigen zur Straße. Gegenüber befinden sich andere Gebäude, die evtl. etwas Windschutz bieten. Mit diese zwei Fenster habe ich keinerlei Probleme.

    Die drei anderen jedoch (Schlafzimmer, Küche, Bad) sind an der gegenüber liegenden Seite und zeigen zu den Gärten. Es besteht wenig bzw gar kein Windschutz. Die Fenstern sind meiner Meinung nach zwar dicht, sie werden allerdings Eiskalt. Bei kalten Nächten so wie es derzeit Üblich ist sammelt sich sehr viel Feuchtigkeit an den Rändern, diese tropft in großen Mengen runter und beschädigt nahe stehenden Sachen. Ich muss jeden morgen mit ein Lappen die komplette Fensterbank säubern und hoffen, das es nicht sogar auf Heizkörper fällt. Mittlerweile bildet sich auch leicht, noch weg wischbaren Schimmel.

    Bei Kontakt der Hausverwaltung ließen sie ein Hausmeister vorbei kommen. Bei anderen Themen (zB Internet- und Telefondose und diverse Reparaturen) lag der gute Mann bereits mehrfach falsch. Als Ursache hat er hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen festgelegt. Dass nur diese Zimmer betroffen sind bezieht er aufs Kochen, Duschen und dreckige bzw. nasse Wäsche. Soweit macht es ja Sinn.

    Zum Test habe ich zwei Wochen lang die Wäsche vom Schlaf- ins Wohnzimmer befördert, etwas weniger warm und mit geöffnetem Fenster geduscht und (fast) nicht Zuhause gekocht bzw. gegessen, wobei ich hier immer mit Dunstabzughaube und zumindest gekipptem Fenster koche. Trotz der Eiseskälte die letzter Zeit herrscht habe ich noch öfter und länger jedes Zimmer durchlüften lassen und die Nachtspeicherheizungen, mit Ausnahme des Wohnzimmers ausgelassen.

    Es hat sich absolut nichts getan. Die drei betroffenen Fenster werden nach wie vor klatsch nass. Die zwei anderen Fenster sind nach wie vor vollkommen trocken. Falls es eine Rolle spielt, alle Fenster mit Ausnahme die des Badezimmers sind "doppeltbeschichtet (?)" (es ist zu sehen, dass sie aus jeweils zwei Glasscheiben bestehen). Die im Fenster ist so, dass man nicht hindurch sehen kann und das Licht gebrochen wird.


    Nun meine eigentliche Frage ist wie ich hiermit umzugehen habe. Die Kälte und Feuchtigkeit ist nicht zu ertragen, die uralte Nachtspeicherheizungen bringen dagegen herzlich wenig. Auf weitere Anfragen mit der Wohngesellschaft fürchte ich, Sie werden mir lediglich weiterhin nicht genügend lüften unterstellen und ich fürchte das die Schimmelgeschichte ausartet.


    MFG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!