Hallo Leipziger82,
Danke für deine Antwort.
Richtig, im PfÜB steht nicht, wie hoch die Miete ist. Dies kann der Gläubiger meines ehemaligen Eigentümers / Vermieter auch nicht wissen, da Ihm keine Mietverträge vorliegen / vorlagen.
Der gekürzte Wortlaut aus dem PfÜB ist:
"Wegen dieser Ansprüche sowie wegen der Kosten für diesen Beschluss ...
werden nachfolgende Forderungen des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner - einschließlich künftig fällig werdenden Beträge - so lange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist."
In der Anlage zu den Forderungen des Schuldners gegenüber uns Mietern (Drittschuldner) steht dann:
"...auf Zahlung der dem Schuldner zustehenden Miete aus der Vermietung von Wohnungen im Haus ... an die Drittschuldner"
Nein, das habe ich nicht mit einem Fachanwalt abgesprochen.
Ich nenne die jetzt nur mal die Top 5 Mängel im Mietobjekt um die ein grobes Bild zu geben:
1) nicht fertig gedecktes Dach, Wassereindrang in Wohn- und Schlafräume
2) Abschaltung sämtlicher Medien (Wasser, Hausstrom, Gas [Heizung]) durch Energieversorger
3) Maroder Eingangsbereich / Einsturzgefahr
4) starker Schimmelbefall im Treppenhaus
5) komplett verwahrlostes Grundstück/Außenanlagen, volle Dachrinnen Wartungsstau an allen Ecken und Enden
Ich könnte die Liste noch weiter führen, aber ich denke das sollte deutlich machen, dass hier eine Kürzung von 100% gerechtfertigt ist. Ich kann sämtliche Mängel mit Bildbeweis und Zeugen untermauern. Den Vermieter habe ich _mehrfach_ die Mängel angezeigt und um Abstellung dieser gebeten. Übermittelt wurden diese Anfangs noch telefonisch, später da nicht mehr erreichbar nur noch per Einschreiben mit Rückschein und PZU über Gerichtsvollzieher.
Der Eigentümer hat nicht reagiert. Die letzte bekannte Adresse ist eine aus Spanien.
Seiner Rechtsvertretung (Adresse in Deutschland) habe ich die Schreiben ebenfalls per PZU zukommen lassen - ohne jegliche Reaktion.
Somit war und ist die vorgenommene Kürzung aufgrund der massiven Mängel aus meiner Sicht - stillschweigend genehmigt.
Wie siehst du das? Meiner Meinung nach, habe ich alles "menschenmögliche" als normaler Mieter unternommen. Problem ist halt nur, dass der Gläubiger sich einbildet, dass ich für eine unbewohnbare Wohnung ihm jetzt noch nachträglich die Miete, welche dem Schludner/Eigentümer zugestanden hätte zukommen lasse.
//Schlossherr