Beiträge von Schlossherr

    Einen Anwalt kann ich mir finanziell dafür leider nicht leisten.

    Wenn mir schon der zum Fall zugeordnete Rechtspfleger vom Amtsgericht diesbezüglich keine Info geben kann, vermute ich, dass ein öffentlicher Aushang der Kündigung im Amtsgericht nicht möglich sein wird.

    Ich würde vermutlich fristlos kündigen. Allein aufgrund der Tatsache, dass es wohl weder Wasser, Strom und Heizung gibt, dürfte das funktionieren.

    Im Zweifel würde ich dennoch immer einen Fachanwalt befragen.

    Das Haus befindet sich in einem Zwangsversteigerungsverfahren. Der durch das Gericht bestellte Zwangsverwalter hat nach einem Monat das Handtuch geworfen... (keine Einkünfte)

    Der Eigentümer befindet sich zumindest laut letzer Adresse in Spanien ;) und reagiert schon jahrelang nicht auf Schreiben.

    Fristlos kündigen, gut und schön, wohl Aufgrund der Mängel ohne weiteres möglich.

    ABER: Der Rechtspfleger zum ZVG-Verfahren hat mir mitgeteilt, dass er für Mieterbelange nicht zuständig sei. #Willkommen_in_Deutschland

    An wem soll ich meine Schlüssel übergeben. Mit wem mach ich die Wohnraumübergabe? Zählerstände, Mieterbescheinigung, Übergabeprotokoll...

    Mein Gedanke war schon, Übergabeprotokoll unter Zeugen und Schlüssel per Brief ins Nirvana (Spanien) schicken...

    Ich bin ratlos, es "kostet" mich derzeit nichts, aber würde doch gerne einen sauberen Abschlussstrich ziehen.

    //Schlossherr

    Hallo Leipziger82,

    Danke für deine Antwort.

    Richtig, im PfÜB steht nicht, wie hoch die Miete ist. Dies kann der Gläubiger meines ehemaligen Eigentümers / Vermieter auch nicht wissen, da Ihm keine Mietverträge vorliegen / vorlagen.

    Der gekürzte Wortlaut aus dem PfÜB ist:

    "Wegen dieser Ansprüche sowie wegen der Kosten für diesen Beschluss ...

    werden nachfolgende Forderungen des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner - einschließlich künftig fällig werdenden Beträge - so lange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist."

    In der Anlage zu den Forderungen des Schuldners gegenüber uns Mietern (Drittschuldner) steht dann:

    "...auf Zahlung der dem Schuldner zustehenden Miete aus der Vermietung von Wohnungen im Haus ... an die Drittschuldner"


    Nein, das habe ich nicht mit einem Fachanwalt abgesprochen.

    Ich nenne die jetzt nur mal die Top 5 Mängel im Mietobjekt um die ein grobes Bild zu geben:

    1) nicht fertig gedecktes Dach, Wassereindrang in Wohn- und Schlafräume

    2) Abschaltung sämtlicher Medien (Wasser, Hausstrom, Gas [Heizung]) durch Energieversorger

    3) Maroder Eingangsbereich / Einsturzgefahr

    4) starker Schimmelbefall im Treppenhaus

    5) komplett verwahrlostes Grundstück/Außenanlagen, volle Dachrinnen Wartungsstau an allen Ecken und Enden

    Ich könnte die Liste noch weiter führen, aber ich denke das sollte deutlich machen, dass hier eine Kürzung von 100% gerechtfertigt ist. Ich kann sämtliche Mängel mit Bildbeweis und Zeugen untermauern. Den Vermieter habe ich _mehrfach_ die Mängel angezeigt und um Abstellung dieser gebeten. Übermittelt wurden diese Anfangs noch telefonisch, später da nicht mehr erreichbar nur noch per Einschreiben mit Rückschein und PZU über Gerichtsvollzieher.

    Der Eigentümer hat nicht reagiert. Die letzte bekannte Adresse ist eine aus Spanien.

    Seiner Rechtsvertretung (Adresse in Deutschland) habe ich die Schreiben ebenfalls per PZU zukommen lassen - ohne jegliche Reaktion.

    Somit war und ist die vorgenommene Kürzung aufgrund der massiven Mängel aus meiner Sicht - stillschweigend genehmigt.

    Wie siehst du das? Meiner Meinung nach, habe ich alles "menschenmögliche" als normaler Mieter unternommen. Problem ist halt nur, dass der Gläubiger sich einbildet, dass ich für eine unbewohnbare Wohnung ihm jetzt noch nachträglich die Miete, welche dem Schludner/Eigentümer zugestanden hätte zukommen lasse.

    //Schlossherr

    Ausdrückliche Warnung von mir vor einer Mietminderung wegen dem

    fehlenden Balkon in den Wintermonaten. Wenn mindern, dann musst

    du das dem Vermieter vorher schriftlich per Einschreiben mit

    Rückschein mitteilen und eine Frist setzen. Du kannst nicht einfach die

    Miete mindern ohne Ankündigung, bitte bedenken.

    Noch ein Hinweis aus meiner Erfahrung von mir:

    Bei einer Mietminderung würde ich nie wieder nur ein Einschreiben wählen. Im Falle, dass der Vermieter reagiert nicht auf dein Schreiben hast du nichts als eine Quittung in der Hand. Der Vermieter kann dann sagen, es wäre ein inhaltsloses Schreiben (weißes A4 Blatt) eingetroffen.

    Am besten zum nächstgelegenen Gerichtsvollzieher gehen und durch Ihn das Schreiben mit PZU (Post Zustellungsurkunde) absenden, somit ist der Inhalt gerichtsverwendbar beglaubigt zugestellt. Kostet ein paar Euro mehr, aber du bist auf der sicheren Seite.

    Ein Balkon steht auch oft nicht separat im Mietvertrag.

    Dieser wird Anteilig (25-50%) zur angemieteten Wohnfläche aufgerechnet.

    Ich würde an deiner Stelle für den Zeitraum eine Mietminderung Aufgrund der "fehlenden" Wohnfläche verlangen.

    Versuch dich doch erstmal gütlich mit dem Eigentümer/Vermieter diesbezüglich zu einigen.

    Bedenke das du deine Betriebs- und Nebenkostenvorrauszahlungen auch Anteilig für den Balkon leistest.

    //Schlossherr

    Hallo,

    Danke für die Info.

    Geleistet als Drittschuldner (Mieter) wurden bisher die Zahlungen für Mietzins (Warm) _abzüglich_ Betriebs- und Nebenkostenvorraus und Betrag um den die Kaltmiete gekürzt wurde.

    Der Gläubiger (G1 sowie G2) zweifeln jetzt aber an, dass die Miete für dem Zeitraum des Pfändungsbeschlusses gekürzt werden können.

    Der originäre Schuldner (geleichzeitig Vermieter&Eigentümer) beseitigt die Mietmängel nicht und reagiert auch nicht auf Anrufe und Schreiben.

    Da die Mängel weder beseitigt werden noch eine Reaktion vom Eigentümer (Vermieter) kommt sehe ich keine andere Möglichkeit, als das der Mieter (Drittschuldner) die gekürzte Miete an den Gläubiger zahlt.

    Ist das so korrekt? Hat der Gläubiger "Pech gehabt", wenn der Schuldner/Vermieter die Mängel nicht abstellt?

    //Schlossherr

    P.S.: Wir sprechen Aufgrund der drastischen Zustände Zeitweise 100% Kürzung der Kaltmiete und 100% einbehalt der Betriebs- und Nebenkostenvorrauszahlungen. Zahlungen für die Bereitstellung von Medien für das Objekt wurden direkt von der Mietergemeinschaft an die Versorger geleistet.

    Hallo zusammen,


    folgendes Szenario:


    ein Gläubiger 'G1' hat mittels Pfändungsbeschluss die Bruttomiete des Vermieter und Eigentümer pfänden lassen.

    Drittschuldner der Mieter hat aufgrund diverser Mietmägnel eine Mietkürung vorgenommen und dem Eigentümer mitgeteilt.

    Der Vermieter hat nach mehrmaliger Aufforderung und Fristsetzung zur Abstellung der Mängel nicht reagiert.

    Ist der Mieter somit berechtigt dem Gläubiger daher nur den gekürzten Mietzins zu überweisen?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen und Infos.

    //Schlossherr

    P.S.: Gläubiger 'G2' hat die offenen Forderungen von G1 gegenüber dem Vermieter gekauft und versucht nun rückwirkend die Differenz zur Bruttomiete vom Drittschludner (Mieter) einzufordern.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!