Hallo,
da Du nicht mal ansatzweise auf die Hinweise hier hören willst und sowieso nur Deine eigene Meinung zuläßt, kann das Thema als erledigt betrachtet werden.
Thema geschlossen.
Hallo,
da Du nicht mal ansatzweise auf die Hinweise hier hören willst und sowieso nur Deine eigene Meinung zuläßt, kann das Thema als erledigt betrachtet werden.
Thema geschlossen.
Hallo,
Mietvertrag schriftlich haben wir keinen gemacht, damit meine Mutter keine Steuererklärung machen muss.
es sind für die Mutter Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung vorhanden, die steuerrechtlich durchaus von Interesse sind. Von daher könnte hier Gefahr im Verzug vorliegen... Nur mal so nebenbei....
Gruß!
Titel korrigiert und optimiert
Hallo,
womit ich das Thema schließe.
Du kannst gerne einen Anwalt mit Deinem Problem beauftragen - der will für Deine Unfreundlichkeit bezahlt werden. Hier aber einen ellenlangen Text einfach mal so reinstellen, ohne auch nur ansatzweise die normalen Regeln der Höflichkeit oder auch Netiquette einzuhalten und dann auch noch eine ernsthafte Antwort zu erwarten, kann ich nicht akzeptieren.
Wir sind hier keine Antwortmaschine für Deine Probleme und antworten ehrenamtlich. Dann kann ich aber wenigstens ein Mindestmaß an Höflichkeit Deinerseits erwarten.
Gruß!
Hallo,
Ich will wissen ob ich gesetzlich dazu verpflichtet bin obwohl ich den Mietvertrag nicht mit unterschreiben habe.
und ich will wissen, warum Du derart unfreundlich hier um Hilfe "suchst" und es für notwendig erachtest, schon im ersten Thread von Dir einfach mal so eine Frage hinzu knallen - ohne jegliche Anrede und ohne jegliche Schlußformel.
Hallo,
Das hat sie mir zu Beginn als wir uns noch "verstanden" haben, selbst erzählt.
aja. Und das kannst Du wie beweisen?
Wie gesagt: ich wollte Dich nur aufmerksam darauf machen, daß Du Dich mit solchen Behauptungen durchaus angreifbar machst und Deine Glaubwürdigkeit bei einer eventuellen Auseinandersetzung nicht gerade erhöhst...
Gruß!
Hallo,
die sie von Baustellen klaut(!!)
mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Wenn Du solche Behauptungen nicht gerichtsfest beweisen kannst, wirst Du u.U. ganz andere Probleme als eine zu kalte Wohnung im Sommer haben...
Gruß!
Hallo,
habe ich einen Anspruch auf Mietminderung, wenn ich vor lauter Lesen von neuen Beiträgen hier im Forum keine Zeit mehr habe, meine Wohnung zu nutzen?
Gruß!
Hallo,
Als Student hast Du die Möglichkeit einen Beratungschein zu besorgen, kostet ca.€ 10,00.
nein. Der kostet 15 €.
Zu diesen Bürgern zähle ich i.d.R. einen Student.
Nein. Auch Studenten können durchaus die Voraussetzungen für einen Beratungsschein wegen zu hohem Einkommen oder Vermögen nicht erfüllen.
Von daher bitte nicht solche Pauschalaussagen.
Gruß!
Hallo,
sofern Du dem Jobcenter nachweisen kannst, daß die Trennung vollzogen wurde (also die Ex-Freundin auch tatsächlich ausgezogen ist), würde hier eine Übernahme der Kosten der Unterkunft erfolgen. Allerdings ist davon auszugehen, daß die Wohnung. ggf. zu groß und zu teuer für eine Person ist, womit es zu Einschränkungen bei der Übernahme der Miete kommen könnte.
Gruß!
Hallo,
es ist vollkommen ausreichend, Deine Frage nur einmal und nicht mehrmals im Forum zu stellen
Gruß!
Hallo,
Trotzdem sehe ich mein Verhalten nicht als Verweigerung die Miete zu zahlen, sondern als verspätete Zahlung.
nennt man nun dennoch Verweigerung. Denn Du hast Dich ja ganz offensichtlich geweigert, die Miete pünktlich zu zahlen, Die Gründe dafür (die von Deiner Seite dann auch noch falsch waren) sind dabei unerheblich.
Aber egal...
Gruß!
Hallo,
Ich habe ja mich nicht geweigert die Miete zu zahlen, sondern sie erstmal nicht überwiesen
äh - erkläre mir mal bitte den Unterschied zwischen "nicht geweigert die Miete zu zahlen" und "sie erstmal nicht überwiesen"...
Schwaches Argument...
Gruß!
Hallo,
/off topic
Ich weiß nicht, wie man auf die Idee kommt, als Nutzernamen den Namen dieses Forum zu verwenden, halte das aber für eine sehr schlechte Idee. Nutzernamen geändert.
Gruß!
Hallo,
nur zur Info:
Für die Abrechnung von Betriebskosten, zu denen auch Heizkosten gehören, ist die tatsächliche Wohnfläche entscheidend. Die bisherige Toleranzgrenze, wonach Eigentümer von der im Mietvertrag festgehaltenen Fläche 10 Prozent nach oben oder unten abweichen konnten, ist hinfällig. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende Mai hervor, das jüngst veröffentlicht wurde.
Aktenzeichen VIII ZR 220/17
Gruß!
[/off topic] und
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die erwachsene Version von "Das sag ich meiner Mama""
LOL. Den Spruch klaue ich mir...
[/end off topic]
Dies wusste mein Vermieter aber sicher schon ab Januar diesen Jahres, hätte er dann nicht gleich Bescheid geben müssen?
Reine Vermutung Deinerseits. Oder hast Du belastbare Beweise dafür?
Gruß!
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